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1. Oktober 2026

Dossier · Politik & Macht

Söders Uhr, AfDs Störfeuer — Züge im bayerischen Spiel

1. Oktober 2026 — — Kastner

Man liest das Brett, bevor man die Hände liest. In München wird gerade ein Spiel eröffnet, das mehr über den Zustand der Demokratie verrät als jede Sonntagsrede. Agnes Becker, 46, Vorsitzende der ÖDP Bayern, sammelt Unterschriften für ein Volksbegehren zur Amtszeitbegrenzung des bayerischen Ministerpräsidenten — und sie hat die Chuzpe, im gleichen Atemzug zu sagen, es richte sich nicht gegen Markus Söder, während sie einräumt, dass er und seine Regierungsart das stärkste Verkaufsargument sind, das sie an ihren Infoständen derzeit vorzeigen könne.

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Eine elegante Volte. Die ÖDP, immerhin Urheberin des erfolgreichsten Volksbegehrens der bayerischen Geschichte — das Artenschutz-Volksbegehren „Rettet die Bienen" von 2019 —, hat den Wortlaut des damaligen CSU-Gesetzentwurfs übernommen. Eingebracht wurde dieser 2018, auf Söders eigene Initiative hin. Er scheiterte damals an Grünen und SPD, denen die Zweidrittelmehrheit fehlte. Jetzt also der zweite Anlauf, diesmal nicht aus dem Landtag, sondern von der Straße. Die Augsburger Allgemeine meldete am 17. September 2026, das Volksbegehren stehe kurz vor der ersten Hürde. Der Bayerische Rundfunk legte am 16. Juli 2026 die Funktionsweise und den möglichen Zeitplan dar. Der Spiegel fragte am 15. Juli, ob das Volksbegehren Söder eine dritte Amtszeit kosten könne — die Antwort blieb offen.

Becker liefert im taz-Interview vom 29. September die Begründung nach: Eine Amtszeitbegrenzung habe große Vorteile für eine Demokratie; gerade Ungarn habe nach den Erfahrungen mit Viktor Orbán die Amtszeit des Regierungschefs auf acht Jahre begrenzt. Die Demokratie lebe vom Wechsel. Wer zu lange im Amt sei, dem fehlten irgendwann die neuen Ideen. Zudem seien Amtsinhaber in der zweiten Amtszeit womöglich freier und mutiger, weil sie nicht mehr auf die Wiederwahl schielten. Die Nachfolgeproblematik sei eingebaut — Amtsinhaber verschliefen den richtigen Zeitpunkt zum Abtreten, andere könnten dann nur übernehmen, indem sie zum Königsmörder würden. „Gerade in Bayern haben wir schon ein paar Mal erlebt, dass Ministerpräsidenten unrühmlich aus dem Amt gekickt wurden", sagt Becker.

Indes, während die ÖDP mit Aktenmappe und Infostand das geordnete Verfahren spielt, tobt im bayerischen Landtag das andere Spiel. Die Süddeutsche Zeitung berichtet aus der ersten Sitzung nach der Sommerpause: Es wird geschrien und gehöhnt. Die AfD bringt einen Gesetzentwurf ein — „auf eher destruktive Weise", so die Formulierung der Zeitung. Der niederbayerische Grünen-Abgeordnete Toni Schuberl stellt sich schützend vor den Regierungschef; ein Volksentscheid gegen Markus Söder? „Das tut man nicht", sagt er. Eine bemerkenswerte Geste — der Grüne verteidigt den CSU-Mann gegen ein Volksbegehren der ÖDP, während die AfD-Fraktion parallel die Institution von innen destabilisiert. Schwarz-Grün hat in diesem Moment sehr genau dieselbe Verteidigungsaufgabe wie das vermeintliche Bündnis gegen rechts.

Man kann es als Komplementärfarben einer Demokratie lesen, in der die Opposition sich selbst zerstört, während das konstruktive Verfahren von der politischen Peripherie kommt — von einer Partei, die 2018 nicht im Landtag stand, als ihr eigener Entwurf scheiterte. Die AfD-Fraktion liefert derweil destruktive Debatten; der Thüringer Landtag berät zeitgleich über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die Partei. Zwei Landtage, zwei Aggregatzustände der Krise: In Bayern die Sorge, dass die Störung zur parlamentarischen Normalität wird; in Thüringen die Frage, ob die Institutionen überhaupt die Kraft haben, sich der Störung zu entledigen.

Söder selbst hatte die Amtszeitbegrenzung 2018 selbst vorgeschlagen — und sie 2026, nach der Ankündigung, erneut antreten zu wollen, für sich nicht mehr reklamiert. „Er hätte es ja in der Hand gehabt, zumindest für sich selbst die Amtszeit zu begrenzen — ganz ohne Verfassungsänderung", sagt Becker. Joachim Herrmann, als Innenminister für Volksbegehren zuständig, kündigt bereits verfassungsrechtliche Bedenken an — für einen Vorschlag, den seine eigene Partei gemacht hat. So wird aus einem Gesetzentwurf ein Volksbegehren, aus einem Köder eine Bewegung, aus einer Bredouille ein Lehrstück über die Mechanik bayerischer Politik.

Die Uhr tickt. Das Brett ist gedeckt. Und am Ende, so viel lässt sich jetzt schon sagen, ist nicht die Frage, ob Söder bleibt oder geht — sondern wer den Lärm verkauft, der bleibt, wenn er geht.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 2 von 2 Behauptungen belegt
  1. ZITAT Söder ist ein Verkaufsargument – für eine kürzere Amtszeit

    im Titel der Quelle gefunden

  2. ZITAT Auch Buchenwald möglich

    im Titel der Quelle gefunden

Herangezogene Quellen

5 Quellen · 2 davon belegt · 3 externe Belege · 2 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

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