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2. Oktober 2026

Dossier · Politik & Macht

Schwarzfahren für 220 Euro — die TikTok-Erfindung, die 610.000 Aufrufe erntete

2. Oktober 2026 — — Kastner

Manchmal genügt eine Zahl, und die Mechanik liegt offen. Hier ist sie: 220 Euro. So viel, so präzise, so falsch. Angeblich hat der Bundestag beschlossen, dass das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 auf 220 Euro steigt. Die Behauptung wanderte durch mehrere TikTok-Videos, die wie Nachrichtenbeiträge inszeniert waren. Eine Sprecherin im Studio eröffnete, Schnittbilder aus der U-Bahn folgten, der Betrag stand im Schriftbild, fertig war die Meldung. Ein einzelnes dieser Videos hat nach Correctiv-Recherche rund 610.000 Aufrufe gesammelt. Wer nach der Quelle der Zahl fragt, stößt ins Leere.

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Die Wirklichkeit ist die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen. Paragraf 9 hält fest: Wer kein Ticket vorzeigen kann, „kann der Unternehmer ein erhöhtes Beförderungsentgelt bis zu 60 Euro erheben", ersatzweise den doppelten Fahrpreis, sofern dieser höher liegt. Diese Regelung gilt seit 2015. Sie wurde seit 2015 nicht verändert. Ein Beschluss des Bundestages, der sie auf 220 Euro anhübe, findet sich in der Dokumentendatenbank des Parlaments nicht.

Die Deutsche Bahn bestätigt auf Anfrage den unveränderten Stand: „Im Nah- und Fernverkehr beträgt das ‚Erhöhte Beförderungsentgelt' das Doppelte des regulären Fahrpreises, mindestens aber 60 Euro. An dieser Regelung hat sich nichts geändert." Die Aussage ist nüchtern, sie entspricht dem Wortlaut der Verordnung, sie räumt mit der Behauptung auf. Die Behauptung bleibt trotzdem im Umlauf, getragen von einer Aufmerksamkeit, die schneller wächst als jede Richtigstellung.

Im Bildmaterial der Videos sind Mitarbeitende der Hamburger Hochbahn an ihren Uniformen zu erkennen. Das Unternehmen wurde gefragt, ob es von einer Erhöhung weiß. Eine Pressesprecherin antwortete, man wisse nichts dergleichen. Die Recherche hätte es geben können, sie hat es nicht gegeben. Was an ihre Stelle trat, war das Imitat einer Nachricht, das deren Form entlieh, ohne sich an deren Verfahren zu binden.

Es ist der altbekannte Zug. Wer einmal in Genf an einem Tisch saß und zuhörte, wie ein Verhandlungspartner lächelnd eine Zahl nannte, die er nicht belegen konnte, erkennt das Manöver. Es braucht keine Fälschung im technischen Sinn, es braucht ein Tempo, ein Studio, ein Schriftbild. Die Halbwertszeit der Wahrheit ist kürzer als die Aufmerksamkeitsspanne des Publikums, und die Erfindung hat keinen Ehrgeiz, der über den Augenblick hinausreicht.

Zur Sache selbst gehört eine Unterscheidung, die in den Videos nicht vorgenommen wird: Das erhöhte Beförderungsentgelt ist zivilrechtlich, eine Forderung des Verkehrsunternehmens, ohne Gericht, ohne Strafregister. Die Geldstrafe nach dem Strafgesetzbuch ist etwas anderes, bemessen in Tagessätzen, festgesetzt im Ermessen eines Richters. Die Vermischung ist keine Panne, sie ist der Mechanismus, durch den eine Erfindung plausibel wirkt. Wer beide in einen Topf wirft und rührt, bekommt 220 Euro.

Die letzte tatsächliche Anpassung des erhöhten Beförderungsentgelts datiert auf das Jahr 2015, der Schritt von 40 auf 60 Euro, seinerzeit begründet mit geschätzten Mindereinnahmen von rund 250 Millionen Euro jährlich. Seither ist die Zahl konstant. Wer 2026 eine andere Zahl behauptet, behauptet sie ohne Beleg. Die Welt, die am Küchentisch sitzt, will klare Summen. Sie bekommt sie: 60 Euro, nicht mehr, festgeschrieben in einer Verordnung, die älter ist als die Plattform, auf der sie gerade verleugnet wird.

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Herangezogene Quellen — 1 abrufbare Quelle

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