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6. Oktober 2026

Dossier · Politik & Macht

Fünfzehn Jahre als oberste Grenze

6. Oktober 2026 — — Kastner

Es ist ein Montag im Oktober des Jahres zweitausendsechsundzwanzig, und das kosovarische Parlament hat in erster Lesung jene Änderungen verabschiedet, die den in Den Haag ansässigen Sondergerichtshof an der Möglichkeit hindern sollen, längere Freiheitsstrafen als fünfzehn Jahre zu verhängen. Die Novelle ist noch nicht in Kraft; sie muss die Ausschussberatung durchlaufen und zur zweiten Lesung zurückkehren. Doch der Vorgang verdient Aufmerksamkeit.

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Drei Wochen zuvor, am sechzehnten September, hatte eben jenes Tribunal den ehemaligen Präsidenten Hashim Thaci und drei weitere ehemalige Anführer der Befreiungsarmee UÇK — Jakup Krasniqi, Kadri Veseli und Rexhep Selimi — zu Haftstrafen verurteilt. Thaci, achtundfünfzig Jahre alt, erhielt fünfundzwanzig Jahre, Krasniqi ebenfalls fünfundzwanzig, Veseli achtzehn und Selimi dreizehn Jahre. Die Anklagepunkte lauteten auf willkürliche Inhaftierung, grausame Behandlung, Folter und Mord, begangen zwischen April neunzehnhundertachtundneunzig und dem zwanzigsten Juni neunzehnhundertneunundneunzig, in Kosovo und an mehreren Orten in Albanien. Die vier haben Berufung eingelegt; das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die nun beschlossenen Änderungen sehen eine Reihe von Eingriffen vor, die in ihrer Gesamtheit die Reichweite des Gerichts beschränken. Die Höchststrafe soll künftig fünfzehn Jahre nicht überschreiten dürfen. Verurteilte Personen sollen ihre Strafe in Kosovo verbüßen, nicht in einem Drittstaat wie bisher vorgesehen. Angeklagte sollen künftig Berufung beim Obersten Gerichtshof Kosovos einlegen können. Der Präsident des Landes soll die Macht erhalten, Amnestien auszusprechen. Die Arbeit des Gerichts soll der Überwachung durch internationale Organisationen unterliegen. Und das Verfassungsgericht Kosovos soll das Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit hin überprüfen.

Als juristische Begründung wird angeführt, dass das Gericht das Prinzip „lex mitior" nicht angewandt habe, jenen Grundsatz, nach dem Angeklagte nach dem zur Tatzeit günstigsten Recht zu beurteilen sind. Nach dem damals geltenden Recht des ehemaligen Jugoslawien lag die Höchststrafe bei fünfzehn Jahren.

Vor dem Parlamentsgebäude hatten Demonstranten die Nacht hindurch ausgeharrt und „Vote for the law" skandiert. Am Montag eskalierte die Lage. Die Polizei setzte Tränengas und Wasserwerfer ein gegen Demonstranten, die ihrerseits Feuerwerkskörper und Steine warfen. Siebzehn Menschen wurden verletzt, darunter sechs Polizeibeamte; drei Demonstranten wurden festgenommen. Die Abgeordneten wurden zeitweise im Gebäude blockiert und am Verlassen gehindert.

Der Gerichtshof ist ein hybrides Gebilde: Teil der kosovarischen Gerichtsbarkeit, besetzt mit internationalem Personal, gelegen in Den Haag. Eingerichtet wurde er im Jahr zweitausendfünfzehn unter dem Druck westlicher Verbündeter, die Bedenken trugen, Zeugen könnten eingeschüchtert werden, sollten sie im Inland aussagen müssen. Sein Mandat umfasst Verbrechen aus dem Zeitraum vom ersten Januar neunzehnhundertachtundneunzig bis zum einunddreißigsten Dezember zweitausend. Grundlage ist ein Bericht des Europarates.

Die Änderungen wurden von der Demokratischen Partei Kosovos (PDK) eingebracht, jener Partei, die Thaci selbst gegründet hatte und deren Vorsitzender nun Bedri Hamza ist. Hamza erklärte vor der Abstimmung, das Gesetz gehöre nicht seiner Partei, auch wenn es „eine PDK-Initiative" sei. Ministerpräsident Albin Kurti bezeichnete die Änderungen als „übereilt und unzureichend analysiert und durchdacht". Seine Partei unterstützte die erste Lesung, nicht aber die zweite Abstimmung am selben Tag.

Am Dienstag, dem sechsten Oktober, läuft die Frist ab, einen neuen Präsidenten zu wählen. Andernfalls drohen Neuwahlen. Kosovo, eines der ärmsten Länder Europas, sieht sich zugleich einer tiefen Spaltung im Parlament gegenüber.

Es ist dies ein Vorgang, der mit juristischer Präzision abläuft und mit politischer Dringlichkeit in Szene gesetzt wird. Das Urteil von Den Haag wird angefochten. Die Berufung läuft. Die zweite Lesung steht aus. Ob das Parlament die Spielregeln eines Gerichts verschieben darf, während dessen Urteil noch nicht rechtskräftig ist, wird sich in den nächsten Tagen entscheiden.

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