220 Euro fürs Schwarzfahren — ein Gerücht auf Reisen
Es gibt Gerüchte, die reisen mit gepackten Koffern. Sie treffen ein, bevor ihr Absender genannt wird, sie werden geöffnet, bevor jemand den Zoll gefragt hat, und sie liegen am nächsten Morgen in jedem Salon auf dem Tisch, als wären sie schon immer dort gewesen. Eine solche Geschichte ist im Umlauf: Schwarzfahren solle künftig 220 Euro kosten, heißt es, ein drakonischer Betrag, der den ohnehin schon mühsamen Vorgang des Inkrafttretens eines neuen Gesetzes begleite. Man liest es in sozialen Netzwerken, hört es in Hintergrundgesprächen, sieht es auf Handykameras, eingefangen aus Talkshows, deren Gäste es mit der Bestimmtheit von Leuten wiederholen, die nur ungern zugeben, dass sie es selbst gerade erst erfahren haben.
Sehen wir die Zahl an. Zweihundertzwanzig Euro. Sie hat das Format einer Bußgeldverordnung, sie klingt nach Paragraf und Gewicht, und genau das macht sie so gefährlich — oder so nützlich, je nachdem, wessen Werkzeug man betrachtet. Die Faktenprüfer von Correctiv haben sich der Sache angenommen und, soweit sich aus zugänglichen Quellen ersehen lässt, keinen Beleg dafür gefunden, dass ein solcher Betrag jemals in einem Gesetzentwurf, einer Kabinettsvorlage oder einer amtlichen Mitteilung aufgetaucht wäre. Was übrig bleibt, ist ein Zirkelschluss: Eine Meldung verweist auf die nächste, jede verweist auf eine dritte, und am Ende der Kette steht ein Screenshot, dessen Herkunft niemand verbindlich benennen kann.
Das ist der Moment, in dem man die Handschuhe überstreift, nicht weil man friert, sondern weil man dem Papier nicht traut. In Genf habe ich Verträge gelesen, die schöner aussahen als die meisten Wahlplakate, und ihre Unterschriften waren nicht weniger fromm gewesen. Männer lächeln, sie setzen Initialen, sie versprechen, sie versichern — und zwei Jahre später findet man die Klausel, die alles umdeutet, in einer Fußnote, die niemand gelesen hat. Die Zahl von 220 Euro funktioniert nach demselben Mechanismus, nur ohne den Aufwand des Papiers. Sie braucht keinen Vertrag. Sie braucht nur ein Publikum, das bereit ist, sie zu glauben.
Die Mechanik einer solchen Falschnachricht ist alt, und sie ist, man muss es so nüchtern sagen, von bestechender Eleganz. Man nehme ein Thema, das polarisiert — die Härte des Staates gegen kleine Verstöße ist ein solches —, man wähle einen Betrag, der hoch genug ist, um Empörung zu erzeugen, aber rund genug, um im Gedächtnis zu bleiben. Zweihundertzwanzig. Eine Zahl, die sich nicht einprägt, sondern schon eingeprägt ist, bevor man sie hinterfragt. Dann lasse man sie wandern. Soziale Netzwerke besorgen den Rest, weil sie nicht nach Wahrheit fragen, sondern nach Wiederholung, und Wiederholung ist, was die Architektur solcher Plattformen belohnt. Was bleibt, ist eine kollektive Erinnerung an etwas, das nie stattgefunden hat, und die Hartnäckigkeit, mit der diese Erinnerung verteidigt wird, wenn man sie behutsam in Frage stellt, gehört zu den bemerkenswertesten Phänomenen der gegenwärtigen Öffentlichkeit.
Ich sage nicht, wer diese Zahl erfunden hat. Ich sage auch nicht, zu welchem Zweck. Solange Faktenprüfer wie Correctiv keine Klarheit herstellen können über die Quelle und ihre Verzweigungen, gehört jede Spekulation in diesem Punkt in das Reich der Vermutung, und Vermutungen sind, das habe ich in zu vielen Verhandlungsräumen gelernt, die billigste aller Währungen. Was sich hingegen sagen lässt, ist dies: Die Verbreitung einer unbelegten Behauptung in einem politisch sensiblen Feld, ohne dass die verfassungsrechtlich gebotene Sorgfalt der Überprüfung angewandt wird, ist keine Meinungsäußerung. Sie ist ein Akt, der die öffentliche Debatte verzerrt, und zwar genau in dem Maße, in dem er das Vertrauen in echte, überprüfbare Vorgänge untergräbt.
Die Lehre, die man aus solchen Episoden ziehen kann, ist keine neue, aber sie muss offenbar jedes Jahr neu buchstabiert werden. Wer eine Zahl zitiert, sollte die Quelle kennen. Wer eine Quelle nicht kennt, sollte sie nicht zitieren. Und wer eine Zahl trotzdem weitergibt, weil sie zu nützlich ist, um sie liegen zu lassen, der sollte sich fragen lassen, wessen Geschäft er in diesem Augenblick betreibt. Es gibt Verträge, die nicht unterschrieben werden müssen, um bindend zu sein. Eine dreistellige Zahl, die keiner belegen kann, gehört in diese Kategorie.
Man wird sehen, wohin die Reise geht. Vielleicht bleibt es bei einem Gerücht, das verebbt. Vielleicht bleibt es nicht dabei. Die Geschichte der Desinformation lehrt, dass Zahlen seltener verschwinden als diejenigen, die sie erfunden haben.
❖ Ende des Artikels ❖
