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12. Oktober 2026

Dossier · Politik & Macht

Drei Verfahren, ein Satz

12. Oktober 2026 — — Kastner

Das Kammergericht in Berlin hat am zweiten Oktober 2026 die Berichterstattung des Recherchebüros CORRECTIV über eine Äußerung Ulrich Vosgeraus als zulässig bestätigt. Das Gericht gab der Berufung von CORRECTIV statt und hob die Entscheidung des Landgerichts Berlin aus erster Instanz auf. Es ist die dritte gerichtliche Bestätigung für die inkriminierte Passage — ein Ergebnis, dessen Eindeutigkeit seltener ist als die Verfahren, die zu ihm führten.

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Drei Gerichte, zwei Städte, ein und derselbe Wortlaut. Die Auseinandersetzung dreht sich um eine einzelne Aussage Vosgeraus, der als Rechtsanwalt und Teilnehmer des Potsdamer Treffens vom November 2022 über die Freiheit der Wahlentscheidung junger Wählerinnen türkischer Herkunft gesprochen hatte. Diese Aussage zitierte CORRECTIV in seinem Bericht. Hamburger Gerichte hatten die Formulierung bereits zweimal — in erster und zweiter Instanz — als zulässig beurteilt. Dann entschied das Landgericht Berlin in erster Instanz anders. CORRECTIV legte Berufung ein. Das Kammergericht hob das Berliner Urteil auf.

Ein Nebensatz, der durch drei Instanzen wanderte, ohne seinen Sinn zu verändern.

Thorst

en Feldmann, Prozessbevollmächtigter von CORRECTIV und Anwalt bei JBViniol, fasst die Sache mit der Sachlichkeit dessen zusammen, der viele ähnliche Verfahren gesehen hat: „Der Kläger hat gegenüber CORRECTIV selbst schriftlich erläutert, was er in Potsdam gesagt hat. Die angegriffene Passage gibt seine Äußerungen sachlich und journalistisch sauber wieder. Dass der Kläger diese Darstellung dennoch dreimal angegriffen hat, ist presserechtlich bemerkenswert. Das Kammergericht hat nun klargestellt, dass die Berichterstattung zulässig ist."

Drei Instanzen, zwei Gerichts

orte, ein einziger Satz. Die Justiz hat die Formulierung in jedem Fall bestätigt — zweimal in Hamburg, einmal nun in Berlin. Was Verfahren dieser Art binden, sind Wochen, in denen anderswo nicht recherchiert wird, Aufmerksamkeit, die vom eigentlichen Thema ablenkt, Mittel, die kleineren Redaktionen fehlen. So beschreibt es CORRECTIV selbst: Klagen gegen einzelne Formulierungen würden strategisch genutzt, um Druck auf journalistische Arbeit auszuüben.

Justus von Daniels, Chefredakteur von CORRECTIV, sieht das Urteil „trotz der Banalität des eigentlichen Streitgegenstands als wichtiges Signal". Pressefreiheit, so von Daniels, zeige sich gerade dann, wenn Journalismus politisch unbequem werde. „Wir lassen uns von taktischen Klagen nicht davon abhalten, weiter kritisch über die Strategien und Netzwerke der Neuen Rechten zu berichten."

Das Potsdamer Treffen, das CORRECTIV im Januar 2024 öffentlich gemacht hatte, löste eine der breitesten Debatten der vergangenen Jahre über die Vernetzung rechter Akteure aus. An dem Treffen nahmen AfD-Politiker teil, einzelne Vertreter der CDU, Mitglieder der Werteunion und verschiedene Unterstützer aus dem bürgerlichen wie dem extremistischen Spektrum. CORRECTIV hatte über Pläne berichtet, die auf eine weitreichende Ausweisung von Menschen mit Migrationsgeschichte zielten. Die juristische Auseinandersetzung um die Vosgerau-Passage ist ein Nachhall dieser Recherche: klein im Umfang, weitreichend in der Frage, wie weit einzelne Formulierungen gerichtlich überprüft werden dürfen.

Das Urteil des Kammergerichts ist die dritte gerichtliche Bestätigung der inkriminierten Passage. Es ist nicht das erste, das die Berichterstattung gegen den Vorwurf der Unzulässigkeit schützt — aber es ist das erste, das die abweichende Entscheidung des Landgerichts Berlin korrigiert. Ob es das letzte Wort in dieser Sache bleibt, ist offen. Was bleibt, ist vorerst die Bilanz: drei Verfahren, drei Bestätigungen, ein Sachverhalt, der sich nicht verändert hat — so wenig wie der Wortlaut, um den gestritten wurde.

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