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Terminal Tribune

15. Oktober 2026

Dossier · Politik & Macht

Die Versetzung von 1980 und das Schweigen, das Andreas Perr zerbrach

15. Oktober 2026 — — Kastner

Es beginnt mit einer Akte. Es endet mit einer Haftstrafe, einer Therapie und einem Vergleich, der nach Gerechtigkeit aussieht, aber keine ist. Was dazwischen liegt, sind vier Jahrzehnte, in denen eine Institution wusste, schwieg und weiterreichte.

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Vor dem Landgericht Traunstein haben sich das Erzbistum München und Freising und der heute 42-jährige Andreas Perr nach fast vier Jahren außergerichtlich geeinigt. Die Erzdiözese zahlt ein Schmerzensgeld von 300.000 Euro. Auf ausdrücklichen Wunsch des Klägers wird die genaue Summe offiziell nicht genannt; die Höhe, die das Gericht ursprünglich für angemessen erachtet hatte, ist durchgesickert: ein Betrag am oberen Rand dessen, was bayerische Zivilkammern in solchen Fällen als angemessen markieren. Es ist kein Sieg. Es ist eine Rechnung.

Der Fall handelt von einem Priester mit dem Kürzel Peter H. Der Mann stammt aus Essen, wurde in seiner Heimatdiözese mehrfach des Missbrauchs an Jungen beschuldigt und 1980 – mit dem Wissen der Verantwortlichen – in das Erzbistum München und Freising versetzt. Die Maßgabe, sich einer Therapie zu unterziehen, reiste mit ihm. Was die Maßgabe bewirkte, weiß niemand genau. Was sie nicht bewirkte, weiß man sehr genau.

Denn 1986, sechs Jahre nach der Versetzung, verurteilte das Amtsgericht Ebersberg den Priester wegen Missbrauchs. Die Erzdiözese setzte ihn trotzdem weiter ein. Mitte der 1990er Jahre, in Garching an der Alz, missbrauchte Peter H. den damals etwa zehnjährigen Andreas Perr – nach dessen Darstellung beim Anschauen eines Pornofilms im Pfarrhaus, bei einer sich selbst befriedierenden Geste des Pfarrers und einem versuchten Kontakt, den das Kind abwehren konnte.

Die Folgen beschreibt ein gerichtliches Gutachten, das im Juli 2025 vorgelegt wurde. Der psychiatrische Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass die psychische und soziale Entwicklung des Klägers nachhaltig auf den Missbrauch durch den Priester zurückzuführen ist. Perr begann als Kind zu trinken, griff zu härteren Substanzen, rutschte in die Beschaffungskriminalität, verbüßte eine Haftstrafe und durfte diese im Frühjahr nur unter der Auflage verlassen, eine Therapie zu beginnen.

Was an diesem Fall über den Einzelfall hinausweist, ist die Aktenführung. Die Versetzung von 1980 war keine isolierte Entscheidung eines Personalchefs. Sie war Teil eines Systems, das auffällige Priester nicht aus dem Dienst entfernte, sondern in andere Diözesen verschob – in Landschaften, in denen ihre Vorgeschichte niemanden mehr interessierte. Als Peter H. 1980 nach München kam, war er nicht anonym. Er war gemeldet. Und er kam mit der Auflage, sich therapieren zu lassen, was nichts anderes heißt als: Man wusste, wer er war, und man entschied, das Risiko zu tragen.

Dass die Erzdiözese als Dienstherrin zivilrechtlich für die Folgen einzustehen hat, war im Verfahren nie ernsthaft streitig. Die Verhandlungstage im Juli 2023 und im Januar 2024 drehten sich denn auch nicht um die Haftungsfrage, sondern um die Kausalität – darum, ob der Missbrauch wirklich der Auslöser war für jenen Absturz. Das Gutachten gab dem Kläger recht. Die Kammer schlug einen Korridor vor, der die Höchstgrenze der vorgeschlagenen Zahlung überhaupt erst rechtfertigte.

Die Erzdiözese teilte mit, man begrüße die Einigung mit dem Geschädigten. Die Formulierung ist bemerkenswert. Man begrüßt einen Vergleich, den man vier Jahre lang abzuwehren versuchte. Man begrüßt eine Summe, die nur deshalb floss, weil ein weltliches Gericht sie als angemessen markierte. Dass die katholische Kirche in Deutschland bislang den Begriff „Schmerzensgeld" betont vermied und stattdessen von „freiwilligen Anerkennungsleistungen" sprach, hat dieses Verfahren beendet – beendet durch Vergleich, nicht durch Geständnis.

Was bleibt, ist eine Zahl. 300 000 Euro. Und ein Datum, 1980, an dem eine Versetzung entschieden wurde, die alle folgenden Taten erst möglich machte. Was auch bleibt, ist die Frage nach den anderen Fällen. Nach anderen Priestern, die von Essen nach München kamen. Nach anderen Garching an der Alz, nach anderen Pfarrhäusern, in denen Männer wohnten, beaufsichtigt von Bischöfen, die Akten kannten und Schreibtische schlossen. Perr selbst schrieb in einer Stellungnahme, die CORRECTIV vorliegt: „Es geht um meine Glaubwürdigkeit. Meine Würde. Und darum, dass ich all die Jahre nicht geschwiegen habe, obwohl mich dieser Kampf immer wieder an meine Grenzen gebracht hat." Der Satz klingt nach Abschluss. Er klingt nicht nach Heilung. Er klingt nach jemandem, der sich durch ein Verfahren kämpfen musste, das die Institution, gegen die er klagte, jahrzehntelang nicht führen wollte.

Andreas Perr darf jetzt therapieren, statt zu verbüßen. Das Erzbistum darf sich als geläutert darstellen. Die Sache ist erledigt, sagen sie.

Was die Sache wirklich ist, weiß jeder, der zwischen 1980 und heute in die Akten schaut.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 2 von 3 Behauptungen belegt
  1. ZAHL Erzbistum München zahlt Schmerzensgeld

    „Die Erzdiözese muss dem Geschädigten nun ein Schmerzensgeld zahlen.“ — wörtlich im Quelltext belegt

  2. ZAHL Schmerzensgeld von 300.000 Euro

    „Ursprünglich hatte Perr mindestens 300 000 Euro Schmerzensgeld gefordert.“ — wörtlich im Quelltext belegt

  3. ZITAT Gerichtsgutachten bestätigt, dass Missbrauch die Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt hat

    die vorgeschlagene Belegstelle steht so NICHT im Quelltext und wurde deshalb verworfen; das ist eine Aussage ueber den Vorschlag, nicht ueber die Quellenlage

    vorgeschlagene Belegstelle verworfen, weil so nicht im Quelltext: „Ein gerichtliches Gutachten kam im Zug der Verhandlung zu dem Ergebnis, dass die psychische und soziale Entwicklung des Klägers auf den Missbrauch durch einen Priester zurückzuführen ist, wie das Landgericht Traunstein am Montag mitteilte.“

Herangezogene Quellen

5 Quellen · 2 davon belegt · 4 externe Belege · 3 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

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