Form 7: Die Mechanik der Streichung
Es beginnt mit einem Bündel Papier. Es endet, vorerst, mit einer Zahl: 61.130 Form-7-Anträge, eingereicht im südindischen Bundesstaat Karnataka zwischen dem 16. Juni und dem 24. September dieses Jahres. Eingereicht — nicht bearbeitet, nicht beschieden, nicht gelöscht. Die Zahl steht im Raum, weil sie jemand schreiben musste, und sie steht für einen Vorgang, den die Wahlbehörde bislang nicht vollständig aufgeklärt hat.
Was die Reporter der *Hindu* in Belagavi dokumentierten, hat die Form eines Verwaltungsakts, nicht die eines Verbrechens. Mindestens sechs Wahllokale im Wahlkreis Belagavi North — vier in Veerabhadra Nagar, zwei im Stadtteil Shettigali — erhielten in der vorletzten Septemberwoche Stapel von Form-7-Anträgen, in denen die Streichung von Wählern beantragt wurde. Die Anträge waren bereits gedruckt: Namen, Adressen, EPIC-Nummern der Betroffenen gesetzt und nicht mehr zu ändern. Lediglich die Namen jener Personen, die die Löschung verlangten, waren handschriftlich nachgetragen oder blieben leer.
Meersab Sanadi, seit fünfzehn Jahren Booth Level Agent an Wahlstation 196 und Vorsitzender der Veerabhadra Urdu Model School, sprach von 380 Anträgen, die er an einem einzigen Nachmittag auf dem Tisch seines Wahllokals vorfand — darunter sein eigener Name, der seines Bruders, der von Verwandten und Nachbarn. Alle muslimisch.
Die Booth Level Officers, jene unterste Verwaltungsschicht zwischen Wähler und Rolle, berichten übereinstimmend von zwei Männern, die sich als Mitarbeiter der Belagavi City Corporation ausgaben und die Unterzeichnung als dringlich bezeichneten. Als die BLOs sich weigerten — sie kannten die Menschen auf den Listen, lebten seit Jahren mit ihnen im Viertel —, habe einer der Männer telefoniert und eine Stimme durchgestellt, die sich als Electoral Registration Officer Udayakumar Basavantappa Talawar ausgab und die Anweisung gab, die Formulare zu zeichnen.
Das ist, in nüchterner Zusammenfassung, die Vorwurfsstruktur: eine fertige Liste, zwei Überbringer, ein nachgestelltes Autoritätsverhältnis, ein behaupteter Druck. Die BLOs haben die Formulare nicht unterzeichnet. Sie haben ausgesagt. Damit ist der Druck eine Behauptung, die Streichung ein Versuch, nicht vollzogen.
In Kodagu wiederholte sich das Muster am 23. September an mindestens einem Wahllokal — der Government Higher Primary School in Bydagotta, Wahlkreis Somwarpet. Fünfzig Anträge, alle gegen muslimische Namen, alle mit demselben Löschgrund: "absent". Die fünf benannten Einwender — Rajni, B.N. Basavaraju, Lokesh, Savitha Malali, A.C. Nagaraj — sagten gegenüber der Zeitung, sie hätten jeweils zehn Anträge eingereicht, weil sie "Zweifel" an Doppelregistrierungen gehabt hätten. Warum sie dennoch "absent" als Grund angaben, wussten sie nicht. Sie seien Anweisungen aus dem "Partei-Büro" in Somwarpet gefolgt. Welcher Partei, sagten sie nicht. Beamte in Somwarpet erklärten gegenüber *The Hindu*, sie hätten keine dieser Anträge erhalten.
Hier klafft die erste Diskrepanz. Die Einwender sprechen von einem allgemeinen Problem — Doppelregistrierungen, nichtzugezogene, gewanderte Wähler. Die eingereichten Formulare erzählen eine andere Geschichte: gedruckte Namen aus einer bestimmten Glaubensrichtung, einheitlicher Löschgrund, einheitlicher Bezugskanal. Beide Versionen stehen im Raum, ohne sich gegenseitig aufzulösen.
Am 2. Oktober legte M. Lakshmana, Sprecher des Karnataka Pradesh Congress Committee, in Mysuru Fotokopien weiterer Formulare vor. Seine Lesart: tausende Anträge, eingereicht von BJP-Funktionären auf Geheiß der Parteiführung; gedruckte Namen der zu streichenden Muslime, handschriftliche Namen der Antragsteller — ein Kräfteverhältnis, in dem die Bürokratie nur Empfängerin sei. Lakshmana verwies auf den BJP-BLA2 Rudrappa, der in Jayapura, Wahlkreis Chamundeshwari, Anträge gegen 21 muslimische Namen eingereicht und dies später mit "unvollständigen Informationen" begründet habe. Rudrappa habe die Anträge zurückgezogen. Lakshmana schätzt die landesweite Zahl der Anträge auf mehr als fünfhunderttausend. "Nobody knows the actual number", sagte er. Bei 60.000 BLOs im Staat sei das plausibel — und nicht zu verifizieren.
Eine FIR ist in Bengaluru registriert. 136 Wähler, gegen die sich Anträge richteten, die als Fälschungen behandelt werden. Das ist die einzige Zahl in diesem Vorgang, die bereits justiziabel geworden ist.
Die zweite Diskrepanz ist die zwischen den Versionen der Akteure selbst: hier die BLOs, die von Druck sprechen, dort die Funktionäre, die Anträge in Massen einreichen. Beide Versionen können gleichzeitig wahr sein — Druck und Masseneinreichung beschreiben unterschiedliche Punkte desselben Papierstroms. Was sie nicht erklären, ist die Vorab-Selektion. Hier beginnt die offene Frage: Wer hat die Listen gedruckt, auf welcher Datengrundlage, und wer hat die Druckvorlage an die Überbringer weitergegeben?
Die Election Commission of India hat eine Untersuchung angeordnet. Die endgültigen Wählerlisten werden am 27. Oktober veröffentlicht. Bis dahin bleibt der Vorgang, was er jetzt ist: ein Stapel Papier, eine Zahl, und die Vermutung, dass die Mechanik der Streichung funktioniert hat, bevor jemand sie gestoppt hat.
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