Bühne Erfurt: Wenn Kerkeling warnt und Maaßen verneint
Der Plenarsaal des Thüringer Landtags war bis kurz vor Mitternacht gefüllt, doch was sich am Mittwochabend dort abspielte, folgte weniger der Logik einer Sachanhörung als der Dramaturgie eines politischen Rituals, bei dem die Zuschauer auf den Besucherrängen sitzen und das eigentliche Publikum draußen bleibt. Die Linksfraktion hatte geladen, neun Sachverständige waren erschienen, und mit ihnen zwei Namen, die in einem Justizausschuss wie Fremdkörper wirken — und genau deshalb ihre Funktion erfüllen. Hape Kerkeling, Schauspieler und Autor, und Hans-Georg Maaßen, ehemaliger Verfassungsschutzpräsident und heute Abgesandter jener Partei, über deren mögliche Verfassungswidrigkeit an diesem Abend verhandelt werden sollte.
Dass Kerkelings Einladung in den Ausschuss zunächst irritierte, räumte die Linksfraktion selbst ein. Die Abgeordnete Katharina König-Preuss erklärte das Verfahren später: Man habe bewusst nicht nur Verfassungsrechtlerinnen angehört, sondern auch „eine Stimme aus der Zivilgesellschaft". Die Begründung wirkt aufrichtig, ist aber auch eine methodische Entscheidung. Wer in einer Frage, die seit Jahren durch die Parlamente wandert, das Argument der reinen Verfassungsdogmatik für ausgereizt hält, der lädt jemanden ein, der sie emotional auflädt — und nimmt in Kauf, dass die juristische Substanz dabei nicht zunimmt.
Kerkeling nutzte die ihm zugedachte Rolle mit jener Sorgfalt, die ein langjähriger Bühnenprofi für einen solchen Auftritt mitbringt. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde, wie sie im Grundgesetz steht, nannte er ein „zärtliches Wort", und er skizzierte das Bild eines Landes, in dem Angehörige aller Minderheiten gleichberechtigt nebeneinander leben können, „ohne dass einer von ihnen Angst haben muss, nur weil er lebt". Es ist eine Formulierung, die in einem Gesetzgebungsausschuss deplatziert wirkt, im Kontext eines politisch hoch aufgeladenen Hearings jedoch genau jene Resonanz erzeugt, die sich der Antrag erhoffte. Der Applaus von der Besuchertribüne folgte prompt — sehr unüblich, eigentlich nicht erlaubt in Ausschusssitzungen.
Es war Hans-Georg Maaßen, den die AfD als ihren Experten entsandte, und der das Gegenprogramm lieferte: kühl, juristisch formuliert, im Tenor ablehnend. Dass aus den Reihen der AfD-Anwälte während der Anhörung zudem verlautete, ein Verbotsverfahren wäre „schädlich", gehört zu den Wendungen, die man sich merken muss. Denn hier wird nicht die Verfassungswidrigkeit der Partei verhandelt, sondern die Belastung derer, die ein solches Verfahren führen müssten. Die Figur ist alt, sie kehrt das Verhältnis um: Nicht die angegriffene Partei erscheint als Bedrohung der Rechtsordnung, sondern das Verbotsverfahren selbst als Bedrohung derer, die es anstrengen müssten.
Was dazwischen an Argumenten vorgetragen wurde, tritt in der öffentlichen Wahrnehmung notwendig zurück — sieben weitere Sachverständige, deren Stellungnahmen in der Berichterstattung notwendig verkürzt erscheinen. Übrig bleibt eine Konstellation, die mehr aussagt über die Mechanik politischer Inszenierung als über die juristische Substanz der Frage.
Denn über eines kann die Anhörung nicht hinwegtäuschen: Beantragen können ein Verbotsverfahren gegen die AfD nur die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat. Die Landesparlamente bleiben, bei aller Dramatik, in der Rolle der Bittsteller, die der Bundesregierung signalisieren, dass sie handeln solle. Dass in Mecklenburg-Vorpommern und Bremen ähnliche Anträge bereits verabschiedet wurden, wie aus dem Correctiv-Bericht hervorgeht, ändert daran nichts, es potenziert lediglich den Druck.
Dass die CDU-Abgeordneten in Thüringen von dieser Debatte beeinflusst wurden, wie aus der Sitzung berichtet wurde, gehört zu den nicht vollständig aufgelösten Fragen dieses Abends. Die CDU sitzt dort in einer Koalition, deren Bestand wesentlich davon abhängt, wie sie sich zu einer Frage verhält, die über die Landesgrenzen hinausweist. Die Sitzung war, so betrachtet, weniger eine Sachanhörung als eine Probeabstimmung im kleineren Rahmen.
Kerkeling, dessen Großvater KZ-Häftling war, wie er in der Anhörung erwähnte, sprach am Ende an die Abgeordneten nicht nur als Juristen, sondern als Menschen — und bat sie, „nicht nur juristische Argumente abzuwägen, sondern auch ihr Gefühl und ihre Emotionalität nicht außen vor zu lassen". Es ist eine Bitte, die in einem Ausschuss, dessen Aufgabe die Abwägung von Rechtsfragen ist, wie ein Fremdwort klingt, und genau deshalb ihre Wirkung nicht verfehlt. Die Frage nach der Legitimität des Verbotsverfahrens bleibt nach diesem Abend offen. Was die Anhörung offenbarte, war die Mechanik, mit der eine seit Jahren debattierte Frage in Foren eingespeist wird, die sie weder entscheiden können noch sollen — während alle auf die Bühne starren und der Vorhang sich kurz vor Mitternacht senkt.
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