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Terminal Tribune

17. Oktober 2026

Dossier · Rüstung & Sicherheit

Berlin zieht gegen digitale Gewalt nach — die Lücken bleiben

17. Oktober 2026 — Hagen, Oberstleutnant a.D.

Hubig hat nachgelegt. Sechs Monate nach dem ersten Entwurf legt die Bundesjustizministerin ihr Gesetz gegen digitale Gewalt erneut vor. Nachgeschärft. Erweitert. Konkreter. Wer ein Vergewaltigungsvideo nur anschaut oder besitzt, wer einen falschen Namen im Netz benutzt, wer mit KI eine nackte Person erschafft, die es nie gab — soll dafür bestraft werden können. Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Klingt nach einer Offensive. Ist auch eine. Nur eine gegen die richtige Front?

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Zuerst die Fakten. Die Kabinettsfassung, die das Bundesjustizministerium am Mittwoch auf den Weg gebracht hat, ergänzt den Strafrechtskatalog an mehreren Stellen. Besitz und wissentliches Abrufen von Vergewaltigungsvideos werden künftig genauso strafbar wie das Herstellen und Verbreiten — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Erstmals fällt damit der Konsument unter das Strafrecht, nicht nur der Produzent. Identitätsmissbrauch, also das gezielte Betreiben von Fake-Accounts, kommt als neuer Tatbestand hinzu. Sexualisierte Deepfakes — computergenerierte oder verfälschte Bilder — werden ausdrücklich unter Strafe gestellt, wenn sie ohne Einverständnis der abgebildeten Person hergestellt oder verbreitet werden. Auch öffentliche Saunen, Umkleiden oder Badestrände sollen künftig unter den Schutzbereich fallen.

Auf dem Papier ist das die Antwort auf das, was Betroffene seit Jahren sagen. Eine Frau, deren intimster Moment durch ein Netzwerk aus Unbekannten wandert. Ein Creator, dessen Gesicht für Hunderte falscher Profile herhalten muss. Ein Opfer, das jahrelang gegen die Wand rennt. Genau da setzt der zweite Teil des Entwurfs an: Der zivilrechtliche Ast soll den Geschädigten Werkzeuge in die Hand geben. Anspruch auf Löschung rechtswidriger Inhalte direkt bei den Plattformen. Online-Plattformen und Internetzugangsanbieter sollen stärker in die Pflicht genommen werden — so der Ministeriums-Text.

Und genau hier beginnt die andere Geschichte.

Die neuen Straftatbestände sind das eine. Die Architektur ihrer Durchsetzung das andere. Wer soll das kontrollieren? Auf den großen Plattformen laufen täglich Abermillionen Inhalte auf. Deepfakes entstehen mittlerweile am Laptop in Minuten. Deutschland hat eine begrenzte Zahl spezialisierter Staatsanwaltschaften und einen ohnehin überlasteten Justizapparat. Der Entwurf definiert die Spielregeln neu. Er sagt der Truppe, wann geschossen werden darf. Er liefert nicht die Munition. Er verschiebt das Machtverhältnis zwischen Staat, Plattformen und Individuen — dem Bürger mehr Klage-Rechte, aber nur, wenn die Gegenseite mitmacht.

Wie groß das eigentliche Schlachtfeld ist, lässt sich an einem Fall ablesen, der diese Tage Wellen schlägt und die Mechanik des Problems exemplarisch zeigt. CeCe Rose, OnlyFans-Creatorin mit über 2,2 Millionen Instagram-Followern, hat in einem Interview beschrieben, dass ihr Sicherheitsteam an einem einzigen Tag 371 Fake-Accounts fand, die ihre Identität missbrauchten. Ihr Team, professionell und bezahlt, tut nichts anderes als das. Einer ihrer Fans verlor nach eigenen Angaben 80.000 Dollar an einen Betrüger, der Roses Identität monatelang für eine Beziehungssimulation nutzte. Die amerikanische Federal Trade Commission beziffert den Schaden durch Imposter-Scams allein in den Vereinigten Staaten für das letzte Jahr auf 3,5 Milliarden Dollar. Und das ist nur der Teil, der sich meldet. Die Opfer, die sich schämen, tauchen in keiner Statistik auf.

In Deutschland ist die Datenlage dünner, die Mechanik dieselbe. Was eine Privatperson nicht verfolgen kann, kann auch eine Staatsanwaltschaft mit dreißig offenen Verfahren nicht. Wer einen Account-Inhaber jenseits deutscher Hoheit identifizieren will, braucht Rechtshilfe über Grenzen hinweg, die nicht alle mitspielen. Wer einem Opfer helfen will, das betrogen und bloßgestellt worden ist, muss erst einmal an die Plattform herankommen. Das Gesetz verspricht diesen Zugang. Es sagt, Plattformen müssen löschen, sperren, reagieren. Es sagt nicht, wie schnell. Es sagt nicht, mit welchen Sanktionen. Es sagt nicht, was passiert, wenn der Server in einem Land steht, das mit Berlin nichts zu tun haben will.

Was bleibt, ist der übliche Kompromiss der Berliner Sicherheitspolitik: legislative Schärfe, wo sie billig zu haben ist. Praktische Lücken überall dort, wo internationale Kooperation, investigative Kapazität oder schlicht Geld und Personal gebraucht würden. Die Betroffenen werden diese Lücken kennenlernen. Nicht als Paragrafen, sondern als Wartezimmer, als abgelehnte Akten, als Plattform-Formulare, auf denen ein Sachbearbeiter in Dublin oder San Francisco entscheidet, ob gelöscht wird.

Wer in den nächsten Wochen nicht nur die Pressemitteilungen lesen will, sollte auf drei Dinge achten. Welche Verfahren tatsächlich eröffnet werden. Welche Anbieter tatsächlich sperren. Welche Täter tatsächlich verurteilt werden. Die Überschrift ist schnell geschrieben. Die Akte ist die nächste.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 3 von 4 Behauptungen belegt
  1. ZITAT Gesetz gegen digitale Gewalt beinhaltet Strafvorschriften für Fake-Accounts, Vergewaltigungsvideos, Identitätsmissbrauch und Deepfakes

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  2. ZITAT Online-Plattformen und Internetzugangsanbieter sollen stärker in die Pflicht genommen werden

    „So sieht der zivilrechtliche Teil jetzt vor, dass es einen Anspruch auf Löschung von rechtswidrigen Inhalten bei den Plattformen geben soll.“ — wörtlich im Quelltext belegt

  3. ZITAT CeCe Rose

    „CeCe Rose, 27, who has over 2.2 million Instagram followers and makes millions a year on OnlyFans, claims she’s been relentlessly impersonated by ill-intentioned fraudsters who prey on her fans for cash.“ — wörtlich im Quelltext belegt

  4. ZITAT Bundesjustizministerin Hubig hat den Entwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt nachgeschärft

    „Bundesjustizministerin Hubig hat den Entwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt erneut nachgeschärft.“ — wörtlich im Quelltext belegt

Herangezogene Quellen

  • 3 weitere Quellen waren beim Schreiben nicht abrufbar

2 Quellen · 3 davon belegt · 3 externe Belege · 4 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

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