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Terminal Tribune

19. Oktober 2026

Dossier · Rüstung & Sicherheit

Beiruts Mediengesetz: Sechzehn Jahre Kampf — halbe Sache, offene Wunde

19. Oktober 2026 — Hagen, Oberstleutnant a.D.

Beirut. Dieser Artikel wird nicht veröffentlicht, bevor die zitierte Originalquelle lückenlos verifiziert ist. Human Rights Watch legt der Terminal Tribune aus Beirut eine Stellungnahme vor, die sich auf ein am 11. August 2026 vom libanesischen Parlament verabschiedetes Mediengesetz und einen Änderungsentwurf vom 5. Oktober 2026 stützt. Die Kollegen der Recherche prüfen die zitierten Passagen gegen das Originaldokument, ehe dieser Bericht erscheint. Bis dahin gilt: Was hier steht, ist die Lesart einer einzigen Quelle, und das muss dem Leser von Anfang an gesagt werden.

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Sechzehn Jahre. So lange hat das libanesische Parlament über das neue Mediengesetz beraten. Sechzehn Jahre, in denen Journalisten in Beirut wegen eines Artikels vor Gericht standen, in denen Aktivisten wegen eines Facebook-Posts in Untersuchungshaft saßen, in denen Künstler erfuhren, dass die Bühne kein rechtsfreier Raum ist, sondern ein besonders überwachter. Die Bilanz, die Human Rights Watch heute zieht, ist nüchtern: Das Gesetz bringt Durchbrüche. Das Gesetz lässt Durchbrüche aus. Beides muss berichtet werden.

Lesen wir zuerst, was tatsächlich errungen wurde. Vier harte Punkte, jeder davon eine Demarkationslinie zwischen der Autorität von Generälen und der Autorität von Sätzen.

Erstens: Die Untersuchungshaft für meinungsbezogene Straftaten im Online- und Medienbereich wird abgeschafft. Wer also morgen in Beirut einen kritischen Beitrag veröffentlicht und sich dafür verantworten muss, gehört nicht mehr in eine Zelle, sondern vor einen Richter. Zweitens: Das Recht, Online-Plattformen zu betreiben und Publikationen herauszugeben, wird ohne vorherige staatliche Genehmigung verankert. Eine Voraberlaubnis ist tot. Drittens: Die Zuständigkeit der Militärgerichte für meinungsbezogene Online- und Mediendelikte wird beschnitten. Die Uniformen treten einen Schritt zurück. Viertens: Verleumdung und Beleidigung werden in bestimmten Fällen entkriminalisiert und in die Zuständigkeit der Zivilgerichte überführt. Das ist der entscheidende Unterschied. Die zivilrechtliche Klage kann ruinieren. Die strafrechtliche Verfolgung kann einsperren. Wer in einem Land lebt, in dem diese beiden Werkzeuge verwechselt wurden, weiß, was der Wechsel bedeutet.

Das Gesetz legt weitere Schichten darüber: Verbot ungebührlicher Einmischung in die journalistische Arbeit, Vereinigungsrecht für Medienschaffende, Schutz der Quellenanonymität, Einschränkung der Befugnisse von Sicherheitsdiensten bei Durchsuchung und Beschlagnahme journalistischer Geräte und Dokumente. Das sind die Versorgungsleitungen, die ein freier Beruf braucht, bevor er überhaupt sendet.

Nun die Rechnung, die nicht aufgeht. Artikel 104(b) des neuen Gesetzes kriminalisiert weiterhin die „vorsätzliche Erfindung von Falschheiten und die Verbreitung falscher und schädlicher Nachrichten" und sieht dafür eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren vor. Schädlich. Das Wort steht dort wie eine offene Tür. Ein Wort, das in Gerichtssälen dieser Region seit Jahrzehnten als Gummiband benutzt wird. Es passt immer. Es passt gegen jeden.

Daneben bleibt das libanesische Strafgesetzbuch unangetastet. Verleumdung und Beleidigung gegen ausländische Staatsoberhäupter, ihre Vertreter, ihre Armeen, Flaggen und Wappen bleiben dort kriminalisiert, mit Haftstrafen bis zu zwei Jahren. Gleiches gilt für Vergehen gegen den libanesischen Präsidenten, staatliche Institutionen und die Armee. Der libanesische Militärjustizkodex, dessen einschlägige Passagen weiterhin in Kraft sind, kriminalisiert nach wie vor die öffentliche Herabsetzung der Streitkräfte.

Am 5. Oktober 2026 haben zehn Abgeordnete einen Änderungsentwurf eingebracht, der diese Schlüsselstellen schließen soll. Die Vorlage liegt. Sie ist greifbar. Sie ist auch blockierbar. Human Rights Watch, vertreten durch den Libanon-Forscher Ramzi Kaiss, ruft das Parlament zum Handeln auf — mit der Begründung, die jeder kennt, der diese Akten kennt: Öffentliche Amtsträger und Mächtige haben die bestehenden Gesetze benutzt, um Journalisten, Aktivisten und Künstler zum Schweigen zu bringen. Die Gelegenheit, diesen Mechanismus zu zerschlagen, liege jetzt auf dem Tisch.

Eine karge Gelegenheit. Sechzehn Jahre haben gereicht, um die halbe Festung einzureißen. Die andere Hälfte steht noch. Die Frage ist, ob Beirut die Kraft hat, den Rest abzutragen, solange das Gesetz frisch ist und der Staub noch in der Luft liegt.

Die Quellenprüfung der Terminal Tribune läuft. Dieser Artikel wird nach Abschluss der Verifikation aktualisiert.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 4 von 5 Behauptungen belegt
  1. ZITAT Lebanon’s parliament should amend the recently-adopted media law to fully remove all provisions that restrict the right to free expression

    die vorgeschlagene Belegstelle steht so NICHT im Quelltext und wurde deshalb verworfen; das ist eine Aussage ueber den Vorschlag, nicht ueber die Quellenlage

    vorgeschlagene Belegstelle verworfen, weil so nicht im Quelltext: „Lebanon’s parliament should amend the recently-adopted media law to fully remove all provisions in Lebanese law that restrict the right to free expression“

  2. ZITAT The media law includes significant improvements such as ending pretrial detention for free expression-related crimes committed online or through media-related means

    „Some of the key advances include ending pretrial detention for free expression-related crimes committed online or through media-related means.“ — wörtlich im Quelltext belegt

  3. ZITAT The law establishes individuals’ right to create online media platforms or issue publications without prior state authorization

    „The law establishes individuals’ right to create online media platforms or issue publications without prior state authorization“ — wörtlich im Quelltext belegt

  4. ZITAT The law limits the military court’s jurisdiction over expression-related crimes committed online or through media-related means

    „and limits the military court’s jurisdiction over expression-related crimes committed online or through media-related means.“ — wörtlich im Quelltext belegt

  5. ZITAT The law decriminalizes defamation and insult in certain cases, transferring them to civil court jurisdiction

    „It also decriminalizes defamation and insult in certain cases, transferring them to civil court jurisdiction.“ — wörtlich im Quelltext belegt

Herangezogene Quellen

1 Quelle · 4 davon belegt · 3 externe Belege · 5 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

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