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20. Oktober 2026

Dossier · Politik & Macht

Inkyfada obsiegt vor Gericht — die Mittel bleiben eingefroren

20. Oktober 2026 — Kastner

Das Urteil des Gerichts erster Instanz in Tunis fiel am Montag, und es fiel zugunsten der Pressefreiheit aus: Der Fall, mit dem die tunesischen Behörden die Auflösung des Verlags Al Khatt und damit die Zerschlagung des ICIJ-Partners Inkyfada erzwingen wollten, wurde abgewiesen. Was als Sieg klingt, ist die eine Hälfte der Rechnung. Die andere steht seit drei Jahren in den Büchern einer Bank, die keine Überweisungen mehr freigibt.

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Das Verfahren selbst trug die Handschrift eines Systems, das seine Gegner nicht mehr direkt angreift, sondern über die Verwaltung erledigt. Die tunesischen Behörden hatten im Mai dieses Jahres einen Antrag auf Auflösung der Nichtregierungsorganisation Al Khatt gestellt — einer Organisation, die unabhängigen Journalismus und Medienkompetenz fördert und Inkyfada herausgibt sowie teilfinanziert. Der Antrag stützte sich, wie Reporters Without Borders (RSF) gegenüber ICIJ erklärte, nicht auf eine einzelne Anklage, sondern fügte sich in ein größeres Muster der Zensur ein. Am Montag wies das Gericht den Antrag zurück. Das Büro des Premierministers zog seine Auflösungsforderung zurück, wie aus der Berichterstattung hervorgeht; die Justiz entschied daraufhin, die Klage nicht zur Verhandlung anzunehmen.

Es ist ein Signal, das die Pressefreiheitsorganisationen nicht überhören wollen. Oussama Bouagila, Leiter des Nordafrika-Büros von RSF, schrieb an ICIJ, die Entscheidung sei „ein ermutigendes Zeichen", könne aber „nicht über das Fortbestehen schwerwiegender Bedenken hinsichtlich des Umfelds hinwegtäuschen, in dem unabhängige Medien arbeiten". Er verurteilte insbesondere das Vorgehen der Behörden gegen das unabhängige Nachrichtenportal Nawaat sowie die willkürlichen Inhaftierungen mehrerer tunesischer Journalisten. „Das Recht des tunesischen Volkes auf Information wird untergraben", so Bouagila. RSF fordere die Behörden auf, den Weg der Reform fortzusetzen, die inhaftierten Journalisten freizulassen und die Bedingungen für freien und sicheren Journalismus herzustellen.

Doch die Rhetorik des Sieges trügt über die operative Realität hinweg. Malek Khadhraoui, Geschäftsführer von Al Khatt und Publikationsdirektor von Inkyfada, formulierte es gegenüber ICIJ ungeschminkt: Der gerichtliche Erfolg „beendet nicht unsere Schwierigkeiten". Seit 2023, so Khadhraoui, haben die tunesischen Behörden die Finanzen von Al Khatt unter dem Deckmantel regulatorischer Maßnahmen ins Visier genommen — einschließlich der Blockierung von Banküberweisungen, manchmal über Monate hinweg. „Wir haben bis heute keine Erklärung erhalten", schrieb er. „Wir werden jeden rechtlichen Weg beschreiten, um diese Mittel zurückzuerlangen, und wir werden weiter veröffentlichen."

Die Diskrepanz zwischen Gerichtsurteil und Kontoauszug ist das eigentliche Thema. Eine Auflösungsklage scheitert, während die finanzielle Strangulation unvermindert weiterläuft — ein Mechanismus, der die Wirkung einer formalen Niederlage in eine dauerhafte operative Lähmung verwandelt. Die Mittel, die Inkyfada und Al Khatt benötigen, um investigative Recherchen weiterzuführen, bleiben eingefroren. Die juristische Schlacht ist gewonnen; der Krieg um die Liquidität tobt mit anderen Mitteln weiter.

Inkyfada ist seit Jahren Partner des ICIJ und hat an grenzüberschreitenden Untersuchungen wie den Panama Papers, den Pandora Papers und den Implant Files mitgearbeitet. Die Organisation ist damit kein lokaler Akteur am Rand, sondern ein Knotenpunkt internationaler Recherche-Netzwerke — was die Dimension der Blockade über Tunesien hinaus sichtbar macht.

Die Pressefreiheitslage im Land bleibt angespannt. Seit 2022 haben die tunesischen Behörden ein Gesetz instrumentalisiert, das die Verbreitung von „Gerüchten und Falschnachrichten" unter Strafe stellt, um politisch motivierte Zensur zu betreiben. Nach dem Jahresbericht des Nationalen Syndikats tunesischer Journalisten wurden zwischen April 2025 und April 2026 sechs der 14 strafrechtlich verfolgten Journalisten unter Berufung auf dieses Gesetz angeklagt. In der vergangenen Woche hat die Regierung das Gesetz geändert und Haftstrafen durch Geldbußen ersetzt — eine Korrektur, die von Pressefreiheitsorganisationen als unzureichend bewertet wird.

Die Logik der Auflösungsklage gegen Al Khatt folgt einem bekannten Muster: Nicht die Veröffentlichung selbst wird verboten, sondern ihre Trägerstruktur wird angegriffen. Was die Justiz nicht aufzulösen vermag, soll die Bürokratie aushungern. Die juristische Abweisung verschiebt das Kräfteverhältnis nur scheinbar.

In einer Presseerklärung bekundete Al Khatt seine Solidarität mit den Organisationen und Journalisten, die in Tunesien ähnlichen Angriffen ausgesetzt sind. Die Organisation bleibt operativ tätig — auf einem Boden, der unter ihr weiter bröckelt.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 2 von 4 Behauptungen belegt
  1. ZAHL Tunisian court dismissed a case to dissolve the publisher of ICIJ partner Inkyfada

    „The Tunis Court of First Instance ruled this week to dismiss a case that would have shuttered media publisher Al Khatt, and with it, ICIJ partner Inkyfada.“ — wörtlich im Quelltext belegt

  2. ZAHL Tunisian court dismissed a case against Al Khatt association related to financial regulations for its media outlet Inkyfada

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  3. ZAHL Tunisian court decided not to hear the lawsuit seeking dissolution of the Al-Khatt Association

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  4. ZAHL Despite the court victory, Inkyfada and its parent company Al Khatt still struggle to recover funds frozen by authorities

    „Malek Khadhraoui, executive director of Al Khatt and publication director of Inkyfada, said that the organization’s victory in court “does not end our difficulties.”“ — wörtlich im Quelltext belegt

Herangezogene Quellen

1 Quelle · 2 davon belegt · 3 externe Belege · 4 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

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