Börse
Terminal Tribune

23. Oktober 2026

Dossier · Finanzen & Wirtschaft

MyChart and a major hospital said I could opt out of sharing my health data. But they didn’t make it easy

23. Oktober 2026 — E. Wolff

MyChart ist zunächst ein gesicherter Weg, auf dem Gesundheitsorganisationen Patienten Zugang zu ihren Behandlungsunterlagen und Testergebnissen geben. Das Portal ist damit nicht selbst der Datenschutz, sondern die digitale Eingangstür zu ihm. Und diese Tür ist nicht überall gleich gebaut: Einige MyChart-Funktionen stehen nicht bei allen Gesundheitsanbietern zur Verfügung. Für Patienten folgt daraus eine erste Frage, die in der Praxis überraschend selten gestellt wird: Welche Einrichtung verwaltet meinen Widerspruch überhaupt – das Krankenhaus, der Arzt, der Betreiber des Portals oder ein Unternehmen, das die Daten weiterverarbeitet?

Zeitgenössische Anzeige (Illustration)
— Anzeige —

Der Bericht schildert, wie Arztpraxen und Kliniken Patienten Formulare vorlegen, mit denen sie der Weitergabe ihrer Gesundheitsdaten an ein Netzwerk aus zehntausend Krankenhäusern und Kliniken zustimmen sollen. Der Umfang reicht dabei von der Nutzung der Falldaten zur Ausbildung von Ärzten bis zum Training von KI-Systemen. Das Problem ist nicht, dass Daten für Behandlung, Qualitätskontrolle oder Forschung keinen Nutzen hätten. Das Problem entimmt an der Tür: Widerspricht ein Patient, kann die Praxis ihn nach den im Bericht dokumentierten Erfahrungen abweisen oder die Behandlung verweigern.

Ein geschilderter Fall macht die Drohkraft dieser Praxis anschaulich. Eine Klinik wollte eine Kindertherapeutin nur zu einem Termin zulassen, wenn sie Aufzeichnungen und die weitere Verwendung der Gespräche zu Trainingszwecken genehmigte. Die Frau lehnte ab, weil nicht absehbar war, wie lange die Videos gespeichert und in welchen Datenbanken sie verwendet würden. Die Klinik wollte die Einwilligung nicht ändern. Am Ende fand sie eine andere Therapeutin. Der Ausweg war möglich, aber die Verhandlungsmacht lag beim Krankenhaus.

Andere Praxen versprechen einen Widerspruch für später. Per E-Mail oder postalischem Schreiben solle er möglich sein, sagen sie. Anleitungen dazu fehlen jedoch oft. Für die Einrichtung bedeutet dieser Verzicht: eine Einwilligung wird digital erfasst. Für den Patienten bedeutet er: Formulare suchen, Brief schreiben, nachfassen, schriftlich widersprechen und anschließend prüfen, ob der Widerspruch überhaupt angekommen ist. Ein Recht, das nur auf einem Formular existiert, ist noch keine Kontrolle.

Ein dokumentierter Fall bei Phreesia zeigt, wie weit der Abstand zwischen behaupteter und tatsächlicher Einwilligung reichen kann. Das Unternehmen wollte Gesundheitsdaten für Marketingzwecke auswerten. Das Formular war als „Required“ gekennzeichnet, obwohl die Zustimmung rechtlich optional sein muss. Die Betroffene widersprach systematisch und führte eigene Aufzeichnungen. Als sie ihren Widerspruch bestätigen lassen wollte, teilte das System ihr mit, sie habe zugestimmt. Nach 81 Tagen Hin und Her räumte Phreesia ein, dass sie nie eine Autorisierung erteilt hatte. Das irreführende „Required“ blieb zunächst trotzdem auf dem Formular. Erst nach einer Beschwerde bei der zuständigen Gesundheitsbehörde und einem Medienbericht änderte das Unternehmen die Kennzeichnung.

Die entscheidende Zahl lautet also nicht zehntausend. Sie lautet 81 Tage. So lange benötigte eine Patientin, um die widersprüchliche Auskunft eines automatisierten Systems zu korrigieren – und selbst danach war die eindeutige Zustimmung auf dem Formular noch nicht verschwunden. Hier zeigt sich das Machtgefälle nicht in schrillen Drohungen, sondern in kleinteiliger Verfahrensmacht: Die Einrichtung bestimmt die Formulierung, speichert den Status und stellt die Rückmeldung bereit. Der Patient muss beweisen, dass er Nein gesagt hat. Die Beweislast ist damit nicht neutral verteilt. Sie ist Teil des Hindernisses.

Die offenen Fragen sind deshalb keineswegs rhetorisch. Wer erhält die Daten tatsächlich? Welche Datenfelder werden übertragen? Für welche Zwecke, auf welcher Rechtsgrundlage und für wie lange? Erreicht ein Widerspruch auch bereits übermittelte Kopien? Wer bestätigt dessen Eingang? Was passiert, wenn einzelne Beschäftigte einen Widerspruch als Einwilligung missverstehen? Darf die Behandlung davon abhängen, ob ein Patient auf Datenweitergabe verzichtet? Und wer prüft, ob die technische Umsetzung dem versprochenen „Nein“ tatsächlich folgt?

Der Bericht kann nicht belegen, dass jede Einrichtung so handelt oder dass hinter der Komplexität ein einheitlicher Plan steht. Er belegt, dass die Hürde institutionell eingebaut sein kann: durch fehlende Anleitungen, widersprüchliche Statusmeldungen, missverständliche Kennzeichnungen und Prozesse, deren Korrektur Wochen dauert. Die offiziellen MyChart-Seiten einzelner Anbieter bestätigen die grundlegende Portalfunktion, sagen aber nichts darüber, wie verbindlich und nachvollziehbar ein Widerspruch umgesetzt wird. Der Phreesia-Fall ist kein Beweis für die Verhältnisse in jeder Praxis. Er ist ein Beleg dafür, dass die Kontrolle scheitern kann, selbst wenn das Wort Opt-out auf dem Papier steht.

Damit die Kontrolle keine Fiktion bleibt, müsste ein Patient an einer Stelle sehen können, welche Daten er freigegeben hat, welchen Status jeder Widerspruch hat und welche Empfänger ihn tatsächlich erhalten. Jede Übermittlung müsste quittiert, jeder Widerruf nach downstream bis zum Empfänger nachweisbar und jede Einrichtung regelmäßig unabhängig geprüft werden. Vor allem dürfte die Sorge um Datenweitergabe nicht als Vorwand dienen, eine medizinisch erforderliche Behandlung zu verweigern.

Ein Krankenhaus darf sagen, dass ein Patient widersprechen könne. Die Implementierung muss dafür sorgen, dass dieses Nein ankommt. Solange die Kontrolle am Formular endet und die Folgen beim Patienten beginnen, ist das Versprechen der Datenhoheit nur eine höfliche Bezeichnung für eine Tür, deren Riegel auf der anderen Seite hängt.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 1 von 3 Behauptungen belegt
  1. ZITAT MyChart and a major hospital said I could opt out of sharing my health data. But they didn’t make it easy

    im Titel der Quelle gefunden

  2. ZITAT MyChart is a secure way healthcare organizations give you access to your health records and test results.

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  3. ZITAT Some MyChart features may not be available at all healthcare providers

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

Herangezogene Quellen

  • 3 weitere Quellen waren beim Schreiben nicht abrufbar

1 Quelle · 1 davon belegt · 3 externe Belege · 3 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

Erwähnt in diesen Akten

Aus diesem Ressort