Der schmale Grat: Fachleute nennen die Reform verfassungswidrig
Die Anhörung, die am Montag, dem 12. Oktober 2026, im Innenausschuss des Deutschen Bundestages stattfand, dauerte vier Stunden und brachte acht Sachverständige zu Wort. Das Ergebnis ist so deutlich, wie der Bundestag es selten liefert: Die geplante Reform des Nachrichtendienstrechts ist verfassungswidrig, so die Kritik der Fachleute. Sie befördere die Massenüberwachung, hebe die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten auf und sehe nur eine unzureichende Kontrolle vor. Viele Experten warnen davor, die Trennlinien zwischen Polizei und Nachrichtendiensten aufzuweichen. Nur wenige hatten bei der Anhörung kein Problem damit.
Worum es geht, ist keine Verlängerung von Befugnissen, sondern eine andere Architektur. Der Entwurf, über den der Bundestag beriet, sieht vor, dass BND und BfV nicht länger nur Informationen sammeln, sondern aktiv eingreifen und zu „echten Geheimdiensten“ werden. Sie dürfen in IT-Systeme eindringen und bei Cyberangriffen „zurückhacken“. Für Matthias Bäcker, Rechtswissenschaftler an der Universität Mainz, ist das eine typisch polizeiliche Aufgabe. Würden solche Eingriffe dauerhaft heimlich erfolgen, widersprächen sie rechtsstaatlichen Prinzipien. „So etwas macht ein Rechtsstaat nicht“, sagte er in der Anhörung. „Ich habe noch nie eine Vorschrift gesehen, die so offensichtlich verfassungswidrig ist.“
Auch die Kontrollfrage stellt sich schärfer, als es die Politik zuletzt gewohnt ist. Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) stuft den Gesetzentwurf als in Teilen verfassungswidrig ein. Die geplanten operativen Maßnahmen setzten deutlich höhere Hürden und eine strengere Kontrolle voraus, argumentiert sie mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Entwurf setze diese Vorgaben nicht um. Hinzu kämen die geplanten automatisierten Datenauswertungen mittels Künstlicher Intelligenz, die erhebliche Risiken bergen. In der Sprache der GFF ist die Rede von der „Verpolizeilichung“ der Geheimdienste: Der Staat, der sich zum Hüter des Rechts erklärt, lässt die Grenze zwischen dem, was er verfolgt, und dem, was er verhindert, verschwimmen.
Dieselbe politische Linie vertritt die Regierung mit bemerkenswerter Deutlichkeit. Am selben Montag fand in Berlin eine Tagung des Bundesamtes für Verfassungsschutz statt. Innenminister Alexander Dobrindt warnte dort vor dem „Schattenkrieg Russlands“, der das Ziel habe, „uns politisch und gesellschaftlich zu bezwingen“. „Wir müssen aufrüsten“, warb der CSU-Politiker für die Reform – wenige Kilometer entfernt von den Räumen, in denen Fachleute den Staatseingriff als verfassungswidrig bezeichneten. Dass in der Woche zuvor der ehemalige BND-Präsident August Hanning verhaftet worden war, spielte in der Anhörung keine Rolle; so war es vorgesehen. Die Verhaftung gehörte nicht zum Verfahren, die Anhörung einer anderen Frage.
Diese Frage ist die des schmalen Grats. Sicherheit braucht Geheimdienste, ein Rechtsstaat braucht ihre Grenzen. Zwischen beidem verläuft eine Linie, die nicht von Behörden gezogen, sondern von Gerichten geprüft wird. Und je weiter ein Gesetz die Kontrollen zurücktreten lässt und desto mehr in die Automatik der Auswertung verlagert, desto schmaler wird dieser Grat. Kontrolle, die erst nach dem Einsatz greift, ist keine Kontrolle, sondern Protokoll.
Die Fachleute haben ihre Warnung protokolliert, die Anhörung ist damit öffentliche Akte. Der Termin ist über die Tagesordnung des Bundestags bestätigt, die Kritik in einem Bericht von Daniel Leisegang für netzpolitik.org vom 13. Oktober 2026 dokumentiert. Was nun folgt, ist die politische Rechnung: Ein Gesetz, das „offensichtlich verfassungswidrig“ ist, kann den Bundestag nicht passieren, ohne dass die Abgeordneten die Warnungen erklären. Am Ende entscheidet ohnehin nicht das Bundesamt für Verfassungsschutz, ob die Trennlinie zwischen Polizei und Geheimdienst fällt oder steht, sondern das Bundesverfassungsgericht. Die Frage ist nur, ob der Staat auf sein Gericht wartet – oder ob er es umgeht.
❖ Ende des Artikels ❖
