Die Akkreditierung als Beute: AfD-Daten und die bedrohte Pressefreiheit
Die AfD speicherte Fotos von Presseausweisen öffentlich zugänglich auf ihrer Homepage. Was als Nachweis journalistischer Legitimation dienen sollte, wurde zum Adressregister: Auf den Bildern standen neben Namen und Medien die privaten Wohnanschriften der Medienschaffenden. Correctiv fand die Links über die Domain „afd.de“ und recherchierte im öffentlich gewordenen AfD-Leak die Listen, die diesen Bildern zugeordnet waren.
The AfD made photographs of press ID cards publicly accessible on its homepage. What was meant to establish journalistic legitimacy instead became an address registry: alongside journalists’ names and affiliations, the images contained their private home addresses. Correctiv found the links through the afd.de domain and investigated the lists associated with those images in the AfD leak that had become public.
Nach Angaben von Correctiv hatte die Partei über Jahre hinweg private Daten von mindestens 1.000 Journalistinnen und Journalisten öffentlich einsehbar in ihrem System gespeichert. Eine im Leak gefundene Presseliste umfasst rund 240 Einträge. Neben Namen, E-Mail-Adressen und Medium verzeichnete sie die Presseausweis-Nummer und einen Link zum Foto des Ausweises. Wer den genauen Link besaß, konnte damit auch die Wohnanschrift der betroffenen Person einsehen. Erst nach einer Nachfrage von Correctiv nahm die Partei die persönlichen Daten von ihrer Homepage offline. Vertreter von Journalistenverbänden sehen darin einen Verstoß gegen den Datenschutz.
Die Verwaltung dieser Daten war kein Zufall, jedenfalls nicht nur eine technische Nachlässigkeit. Ende November 2017 schrieb ein AfD-Mitarbeiter an den damaligen Parteipressesprecher Christian Lüth und an Hans-Holger Malcomeß, damals Leiter der AfD-Bundeszentrale: „Anbei die konsolidierte Presseliste. Rot = Raus“. Die Nachricht ging einem Bundesparteitag voraus; die beigefügte Tabelle enthielt neben personenbezogenen Daten auch die Links zu den Ausweisfotos.
„Rot = Raus“ ordnet journalistische Zugänge einer internen Bewertung zu. Der Ausweis war Eintrittskarte, Datenträger und Adresszettel zugleich. Dank Presseausweis-Nummer, Name und Medium ließ sich eine journalistische Person später eindeutig zuordnen; die öffentlich erreichbare Kopie ergänzte die Adresse. Das Ergebnis war keine bloße Besucherliste, sondern eine verwertbare Karte.
Hinzu kam der Diebstahl von Unterlagen. Hacker veröffentlichten Daten und Dokumente von Hunderten Politikern im Internet. Die Daten von Journalisten der ARD und des ZDF wurden ebenfalls veröffentlicht, darunter die des Dopingexperten Hajo Seppelt; n-tv berichtete über beide Fälle. Der Journalistenwatch nennt außerdem einen ukrainischen Hacker, der für das linke Verbotskartell Daten gestohlen habe. Dieser letzte Befund ist eine journalistische Einordnung, keine Feststellung von Correctiv.
Die Belege decken nicht denselben Vorgang ab: Correctiv prüfte die Homepage und die internen E-Mails, n-tv dokumentierte die veröffentlichten Daten, die taz den politischen Kontext, der Journalistenwatch die Zuordnung des ukrainischen Hackers. Aus dieser Kombination folgt keine einheitliche Täterschaft. Sie zeigt aber, dass Daten unterschiedlicher Herkunft an einem empfindlichen Punkt zusammentreffen: bei Menschen, deren Arbeit von Aufklärung lebt und deren Identität dennoch öffentlich verfügbar ist.
Für ein Wochenende in Magdeburg waren Hunderte Journalistinnen und Journalisten akkreditiert. Bei AfD-Parteitagen verlangte die Partei neben Namen, E-Mail-Adresse und Medium die Presseausweis-Nummer und eine Kopie des Ausweises; auf dem Ausweis steht gewöhnlich die private Anschrift. Ob für die Akkreditierung in Magdeburg dieselben Vorgänge galten, ist nicht belegt. Die Akkreditierung schafft jedenfalls eine große Menge journalistischer Identitäten an einem Ort, an dem ihre Daten zuverlässig erfasst werden.
Politisch versprach die AfD nach ihrem Landtagswahlsieg in Sachsen-Anhalt eine Zäsur für Deutschland. Die taz schilderte diese Drohung mit den Worten, es drohe die erste AfD-Regierung und „eine Zäsur für Deutschland“. Ein Nachweis dafür, dass die angekündigte Zäsur mit dem Datenarchiv verbunden war, liegt nicht vor. Die politische Zäsur ist eine Drohung; die Archivierung journalistischer Daten ist eine dokumentierte Praxis. Beides gehört dennoch zu derselben investigationellen Frage: Wer sammelt, wer speichert, wer erhält Einblick, und wer kann eine journalistische Identität in einen Angriffspunkt verwandeln?
Der dringende Verdacht eines systematischen Versuchs, journalistische Arbeit mundtot zu machen, ist durch diese Fakten nicht entkräftet, aber ebenso wenig als erwiesene Absicht bewiesen. Gesichert sind die öffentlich abrufbaren Ausweisfotos, die gestohlenen Unterlagen und die veröffentlichten Daten von Medienschaffenden. Nicht gesichert ist, wer die einzelnen Vorgänge steuerte und ob sie einem gemeinsamen Ziel dienten.
Die Wirkung liegt jedoch in der Kombination. Adressen ermöglichen das Auffinden von Menschen, Konten und Kontaktwege öffnen digitale Zugänge, und kopierte Identitäten schaffen Angriffsflächen, die weit über eine einzelne Redaktion hinausreichen. Dafür braucht es nicht den Beweis einer zentralen Steuerung. Es braucht nur eine verwundete Infrastruktur und Akteure, die sie ausnutzen.
Was Correctiv dokumentiert hat, ist eine Akkreditierung, die zur Datenspur wurde. Der Schutz dieser Spur steht aus. Solange journalistische Identitäten in fremden Archiven liegen, bleibt Pressefreiheit angreifbar — unabhängig davon, wer die Archive verwaltet.
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