EU-Gerichtshof: Frontex haftet für Grundrechtsverletzungen
Am 12. Oktober 2023 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Frontex, die Europäische Agentur für die Ausführung der Grenzkontrolle, für Grundrechtsverletzungen haftbar ist. Das Urteil betrifft insbesondere die sogenannten Pushbacks, bei denen Flüchtlinge an EU-Außengrenzen gewaltsam in nicht-sichere Gebiete zurückgeschoben werden.
Die Entscheidung des EuGH basiert auf einem Klageverfahren, das die Human Rights League gegen Frontex eingereicht hatte. Der Fall betraf einen afghanischen Flüchtling, der 2018 in der Ägäischen See von griechischen Grenzpolizisten aufgegriffen und an die türkische Küste zurückgeschoben wurde. Der EuGH stellte fest, dass Frontex bei der Durchführung von Grenzkontrollen gemeinsam mit nationalen Behörden tätig war und daher für etwaige Menschenrechtsverletzungen haftbar ist.
Frontex hat in den letzten Jahren kontrovers diskutiert, da es immer wieder Vorwürfe von Menschenrechtsorganisationen gab, dass die Agentur bei Pushbacks involviert sei. Der EuGH-Urteilsspruch legt nun klar fest, dass Frontex nicht nur für eigene Handlungen, sondern auch für die Handlungen dritter, die es gemeinsam mit Frontex durchführt, verantwortlich ist. Dies bedeutet, dass Frontex in Zukunft einen strengeren Blick auf die Maßnahmen der nationalen Grenzpolizeien werfen muss, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.
Die Entscheidung des EuGH beruht auf den Fakten, dass Frontex gemeinsam mit den griechischen Behörden an der Operation beteiligt war und dass die Agentur Kenntnis von möglichen Menschenrechtsverletzungen hatte. Der EuGH betonte, dass Frontex die notwendigen Maßnahmen ergreifen muss, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, und dass dies auch die Überwachung der Handlungen dritter einschließt.
Die Zahl der Pushbacks ist hoch: Laut dem Human Rights Watch-Bericht "120.000 Pushbacks an EU-Außengrenzen" wurden in den letzten Jahren Tausende von Flüchtlingen gewaltsam zurückgeschoben. Dies betrifft insbesondere die Grenzen zwischen Griechenland und Türkei sowie zwischen Italien und Libyen. Menschenrechtsorganisationen wie PRO ASYL kritisieren seit Jahren die Praxis der Pushbacks und fordern die EU dazu auf, konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Praxis zu ergreifen.
Die Entscheidung des EuGH stellt einen wichtigen Meilenstein in der Auseinandersetzung um die Rechte von Flüchtlingen an EU-Außengrenzen dar. Sie legt klar fest, dass Frontex nicht mehr nur als Beobachterin auftritt, sondern eine aktive Rolle bei der Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen übernehmen muss. Trotzdem bleibt offen, wie Frontex in der Praxis die notwendigen Maßnahmen umsetzen und Menschenrechtsverletzungen wirksam bekämpfen kann.
Ein offener Punkt ist, wie Frontex die Kontrolle über die Handlungen der nationalen Grenzpolizeien ausüben kann, ohne dass dies die Souveränität der Mitgliedstaaten gefährdet. Frontex hat sich bisher als Agentur positioniert, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördert, aber nicht direkt in die Handlungen der nationalen Behörden eingreift. Die Entscheidung des EuGH stellt nun eine neue Herausforderung dar, wie Frontex seine Rolle in der Zukunft gestalten wird, um sowohl die Menschenrechte zu schützen als auch die Souveränität der Mitgliedstaaten zu respektieren.