PSYCHOGESCHICHTE: WIE MAN VERFOLGT, WAS MAN NICHT SEHEN KANN
Die Schreibmaschine klackert wie ein verrückter Metronom, und der Rauch vom Zigarettenstummel in meiner Hand hängt mir in die Augen. Draußen regnet es, als wolle der Himmel die Stadt mit Tränen übergießen – passend, denn heute geht es um Tränen, die man nicht weinen darf. In Düsseldorf, wo die Kanäle schon immer mehr Spiegel als Wasser trugen, haben sie jetzt ein Gesetz erlassen, das besagt: Wer nicht normal denkt, ist ein Problem. Und Probleme löst man am besten, indem man sie wegschließt.
Das neue Psychisch-Kranken-Gesetz von Nordrhein-Westfalen. Klingt wie ein Titel aus einem schlechten Krimi, und genau das ist es auch. Offiziell heißt es „Gesetz zur Unterbringung psychisch Kranker“, aber wer mitliest, versteht: Es geht nicht um Heilung. Es geht um Kontrolle. Um die Frage, wer entscheidet, wer „krank“ ist – und wer das Recht hat, über Leben und Freiheit anderer zu bestimmen. Die Beamten, die Ärzte, die Richter? Oder die, die sich gerade im Spiegel anstarren und fragen: Bin ich der Verrückte hier?
Die Argumente der Befürworter sind so dünn wie die Moral derer, die sie aussprechen. „Schutz der Gesellschaft!“ – als ob die Gesellschaft nicht schon immer die Verrückten verjagt hat, seit es Gesellschaft gibt. Die Römer schlossen ihre Epileptiker in Höhlen ein. Die Inquisition verbrannte die, die sie nicht verstehen konnte. Und heute? Heute hat man einfach ein Gesetz, das klingt, als sei es von einem Bürokraten geschrieben, der nie einen Wahnsinnigen im Gesicht gesehen hat.
Die Widersprüche stinken zum Himmel. Einerseits heißt es, man wolle die Betroffenen „schützen“. Andererseits: Wer entscheidet, wer „schutzbedürftig“ ist? Ein Arzt, der selbst nie eine Nacht ohne Schlaf hatte? Ein Richter, dessen Urteile so trocken sind wie ein ausgetrockneter Fluss? Und was ist mit denen, die nicht krank sind, aber unangepasst? Die, die die Regeln nicht mögen? Die, die zu laut lachen oder zu leise flüstern? Plötzlich wird aus einem psychischen Problem ein politisches.
Die Gegner des Gesetzes warnen vor Willkür. Und sie haben recht. Wo bleibt die Grenze zwischen Hilfe und Einschließung? Wo bleibt die Würde eines Menschen, der nicht mehr weiß, ob er noch er selbst ist? Die Nazis haben 1933 die „Euthanasie“-Erlasse kommen lassen. Damals ging es um „lebensunwerten Leben“. Heute geht es um „psychisch Kranke“. Die Parallelen sind nicht zufällig. Sie sind nur noch nicht so offen ausgesprochen.
Die Redaktion hier unten, zwischen den Scherben der letzten Nacht, hat mir eine Akte gegeben. Darin steht, dass „vorübergehende Unterbringung“ möglich sei – bis zu sechs Wochen. Sechs Wochen. In einer Anstalt. Ohne Anwalt. Ohne Anhörung. Als ob man einen Hund einsperren würde, nur weil er mal gebellt hat. Die Frage ist nicht, ob das Gesetz gut gemeint ist. Die Frage ist: Wer hat das Recht, über das Leben anderer zu entscheiden?
Evelyn singt unten im Café „My Funny Valentine“. Ihre Stimme ist so zerbrechlich wie das Glas, aus dem sie trinkt. Irgendwo da draußen gibt es Menschen, die bald nicht mehr frei sein werden. Nicht weil sie gefährlich sind. Sondern weil sie anders denken. Weil sie die Welt nicht so sehen wie die, die sie regieren.
Und ich? Ich tippe weiter. Weil jemand es tun muss. Weil die Geschichte sich nicht wiederholen darf. Aber sie tut es doch. Immer wieder. Wie der Regen, der nie aufhört.