Section 301: Wenn der Notausgang zur Hintertür wird
Vier Monate. So lange brauchte eine Regierung, die sich gern als unaufhaltsam inszeniert, um aus einem richterlichen Veto eine neue Verordnung zu basteln. Im Februar zerschlug der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten die Zollarchitektur, die Donald Trump auf das International Emergency Economic Powers Act – kurz IEEPA – gestützt hatte. Kein Notstand, der die Welt in zwei Tarifklassen sortieren darf. So lautete, in der trockenen Sprache des Rechts, der Befund.
Im Juni nun, am zweiten Tag des Monats, betrat der Handelsbeauftragte die Bühne durch eine andere Tür: Section 301 des Trade Act von 1974. Zwölf Komma fünf Prozent. So lautet die neue Schmerzgrenze, verhängt über Einfuhren aus – man reibt sich die Augen – sechzig Volkswirtschaften. Mit der Europäischen Union kommt man auf mehr als achtzig betroffene Staaten. Die Begründung liest sich wie ein moralisches Alibi: Diese Länder hätten es unterlassen, den Handel mit Gütern aus Zwangsarbeit hinreichend zu unterbinden.
Ich notiere, weil Notieren mein Beruf ist. Und ich frage mich, was hier eigentlich begründet wird.
Die Liste der Beschuldigten ist, gelinde gesagt, heterogen. Da stehen die üblichen Verdächtigen des Globalen Südens, klar. Aber daneben, in alphabetischer Eintracht: Großbritannien, Kanada, die Europäische Union, Japan, Australien, Neuseeland. Verbündete, Partner, Freunde – und nun Mitangeklagte im Verfahren wegen moralischer Verwahrlosung. Das Argument ist bequem. Wer Zwangsarbeit bekämpft, kann niemandem auf die Füße treten. Wer die Füße dennoch trifft, beweist nur, wie ernst er es meint.
Section 301 ist kein neues Instrument. Es steht seit Jahrzehnten im amerikanischen Handelsrecht bereit, um gegen „unfaire" Praktiken mobilisiert zu werden. Die Beweislast ist niedriger als beim IEEPA, sagen Analysten, die richterliche Kontrolle schwerer anzufechten. Das ist der eigentliche Kern der Übung: nicht die Moral, sondern die Mechanik. Wenn der eine Notausgang verriegelt wird, sucht man sich den nächsten.
Die indischen Handelsrechtler Shantanu Singh und Vikram Naik haben es mir bestätigt: Die Zölle trieben Länder dazu, schneller untereinander Handel zu treiben. Das EU-Mercosur-Abkommen, am ersten Mai in Kraft getreten, schafft eine Freihandelszone von siebenhundert Millionen Menschen. Das EU-Indien-Abkommen, im Januar unterzeichnet und von europäischen Politikern als „Mutter aller Deals" gefeiert, verbindet sogar zwei Milliarden. Washington, einst der natürliche Anziehungspunkt des globalen Handels, wird zur optionalen Adresse.
Ich rauche meine Pfeife und denke an die Experimente meiner Jugend. Wenn man den Druck in einem Kessel erhöht, sucht sich das Gas seinen Weg. Manchmal durch den Ausgang, den man nicht eingeplant hat. Ich habe in meinem Labor einmal einen Apparat gebaut, der den Ausgangspunkt eines Gases messen sollte, wenn man ihm jeden anderen Weg versperrt. Er tat, was die Physik verlangte: Er fand den Spalt. Section 301 ist dieser Spalt. Wer ihn offen lässt, sollte sich nicht wundern, dass am anderen Ende keine heiße Luft, sondern heiße Ware austritt.
Die Tarifarchitektur ist tot, der Geist wandert durch die Korridore. Die Sprache hat sich gewandelt. „Notstand" wurde gestrichen, „Zwangsarbeit" eingefügt. Die Wirkung bleibt dieselbe. Wer das für einen Skandal hält, hat nicht begriffen, dass Skandale in Washington nur die Sprache wechseln, nie das Subjekt.
Sechzig Volkswirtschaften. Zwölf Komma fünf Prozent. Eine Begründung, die nach Moral klingt und nach Handel schmeckt. Und das Schweigen der Verbündeten, die noch im Februar Beifall klatschten.
Was also, meine Damen und Herren, ist Section 301, wenn nicht das Eingeständnis, dass ein Imperium, das seine Werkzeuge nicht mehr wechseln darf, sich eben neue schmiedet – und ihnen diesmal die Aufschrift „Menschenrecht" aufprägt?