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Die Geometrie der Bequemlichkeit

20. Juni 2026 — — — Kastner

Es gibt Sätze, die wie Möbelstücke funktionieren — sie stehen im Raum, sie nehmen Platz ein, und niemand fragt, wer sie dorthin gerückt hat. Als die Division Bench des Karnataka High Court am 13. Juni 2026 die PIL gegen die Übertragung von vier Acres Land der Karnataka Veterinary, Animal and Fisheries Sciences University an die Nyaya Grama, die bestehende Richterresidenz, abwies, sprach sie einen solchen Satz aus: "Die Zuweisung von vier Acres Land, das an die Nyaya Grama angrenzt, wird das öffentliche Interesse in keiner Weise behindern, sondern es dient dem größeren öffentlichen Interesse, nämlich der Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz, die das grundlegende Fundament der Verfassung ist."

Vier Acres. Man muss diese Zahl einen Moment lang halten. Die Veterinäruniversität verfügt nach Feststellung des Gerichts über rund 317,73 Acres. Das klingt zunächst nach einem freundlichen Überschuss. Aber Überschuss ist eine Frage der Perspektive — und die Perspektive wechselt, je nachdem, ob man das Land bewirtschaftet oder ob man es bewohnen will. Die Richter, so erfährt man, haben keine ausreichenden offiziellen Quartiere. Die Mehrheit der Richter des High Court verfügt über keine amtliche Residenz. Das ist ein Argument, das seine eigene Schwerkraft hat: Wer richtet, soll wohnen. Wer wohnt, soll unabhängig richten. Es ist die Architektur der Bequemlichkeit, getarnt als Architektur der Würde.

Was die Petenten — die Karnataka Veterinary Association, die Alumni-Vereinigungen des Bangalore Veterinary College und des Dairy Science College — vortrugen, war die nüchterne Sprache der Wissenschaft: Die Landübertragung gefährde die Einhaltung der Mindeststandards des Veterinary Council of India und damit die Forschung. Das Gericht unter Justice D. K. Singh und Justice T. M. Nadaf wies das zurück. Nicht weil die Einwände falsch waren, sondern weil sie nicht schwerer wogen als die "Unabhängigkeit der Justiz". Es ist ein faszinierender Mechanismus: Ein Argument wird nicht widerlegt, es wird gewogen — und wenn es auf der falschen Waage liegt, verliert es.

Drei Acres daneben, so die Entscheidung weiter, sollen einem Superspezialitätskrankenhaus der allgemeinen Öffentlichkeit zugutekommen. Man beachte die Geste: Die Richter nehmen vier, das Volk bekommt drei. Die Mathematik der Großzügigkeit ist immer ausgewogen, nur die Vorzeichen sind verschieden.

Es ist ein Muster, das sich wiederholt. Am 28. April 2026 bestätigte der Allahabad High Court unter Justice M. C. Tripathi und Justice Kunal Ravi Singh die Landenteignung für den Ausbau des Noida International Airport in Gautam Buddh Nagar. Die Petitionen betroffener Landeigentümer, darunter Vijay Pal Singh, wurden zurückgewiesen. Die Enteignung, so das Gericht, sei in voller Übereinstimmung mit dem Right to Fair Compensation and Transparency in Land Acquisition, Rehabilitation and Resettlement Act von 2013 durchgeführt worden. "Keine wesentliche Unregelmäßigkeit." Man muss diese Wendung eine Weile auf der Zunge tragen. Sie setzt voraus, dass es eine Schwelle der Unregelmäßigkeit gibt, unterhalb derer das Verfahren rechtmäßig bleibt. Was unterhalb liegt, ist Sache der Verwaltung. Was darüber liegt, ist Sache der Gerichte. Die Bauern von Jewar fallen in die erste Kategorie.

Bemerkenswert ist der Hinweis des Gerichts, die Petenten hätten der Enteignung landwirtschaftlicher Flächen "an sich" nicht widersprochen — ihre Sorge galt der Umsiedlung und der Rehabilitation. Es ist ein Satz, der die Dialektik der Enteignung offenlegt: Man kann gegen die Form protestieren, nicht gegen den Inhalt. Die Form wurde für rechtmäßig befunden. Bleibt die Rehabilitation. Das Gericht ordnete an, dass Umsiedlungsmaßnahmen vollständig umgesetzt sein müssen, bevor Wohngrundstücke in Besitz genommen werden. Eine Anordnung, die man als Schutz lesen kann — oder als Galgenfrist.

Am 15. Juni 2026 schließlich entschied Justice Ashok S. Kinagi am selben Karnataka High Court in einer einstweiligen Anordnung gegen einen Erlass der Regierung, der die RTE-Quote auf die Klassen 9 und 10 für SC/ST-Studierende ausgedehnt hatte. Die Petenten — die Associated Managements of Primary and Secondary Schools in Karnataka und andere Verbände, die über fünftausend private nicht subventionierte englischsprachige Schulen vertreten — argumentierten, der RTE-Act decke von seinem Wortlaut her nur Kinder von 6 bis 14 Jahren ab, also nur die Klassen 1 bis 8. Der Circular des Commissioner for Public Instruction vom 21. Mai 2026 habe diesen Rahmen ohne gesetzliche Grundlage überschritten, angeregt durch das Chief Minister's Office und das Social Welfare Department, ohne eigene Prüfung der zuständigen Behörde. Zudem verstoße die Beschränkung auf SC/ST gegen Artikel 14 der Verfassung.

Das Gericht gab den Privatschulen recht. Welche Ironie in dieser Konstellation liegt, braucht kaum betont zu werden: Dieselbe Justiz, die vier Acres für ihre eigene Bequemlichkeit als "größeres öffentliches Interesse" deklariert, erklärt die Ausweitung von Bildungsrechten auf marginalisierte Gruppen für unzulässig — weil der Buchstabe des Gesetzes es nicht hergibt. Es ist die gleiche Hermeneutik, nur mit umgekehrten Vorzeichen. Wo es um Land geht, wird die Verfassung weit gelesen. Wo es um die Kinder der unteren Kasten geht, wird sie eng gelesen.

Wer die Fäden zusammenzieht, sieht ein Muster. Die Unabhängigkeit der Justiz wird mit Grundbesitz bezahlt. Die Entwicklung der Infrastruktur wird mit Enteignung erkauft. Die Rechte der Schwächsten werden am Wortlaut des Gesetzes gemessen. Es ist die Geometrie einer Macht, die ihre eigenen Symmetrien schafft — geometrisch präzise, moralisch ungenau. Und wer auf die Bühne schaut, sieht Richter, Bauern und Schulkinder — während hinter dem Vorhang jemand neue Apartments plant.

Vera Kastner trägt Handschuhe. Auch beim Schreiben. Besonders beim Schreiben über jene, die keine tragen.

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