Neun Stimmen, ein Gesetz: Hamburgs stille Architektur
Manche Konferenzen liest man an ihren Beschlüssen. Andere liest man an ihren Mehrheiten. Die Frühjahrstagung der Justizminister in Hamburg gehört zur zweiten Sorte. Neun Stimmen — die der Unionsminister — wogen schwerer als alle übrigen zusammen. Sie entschieden, was geprüft wird, was gestrichen wird, was verschärft wird. Wer dieses Gewicht einmal verstanden hat, braucht die Texte nicht mehr zu lesen. Er muss nur zählen.
Beginnen wir mit dem Selbstbestimmungsgesetz. Die Ampelkoalition hatte es eingeführt, damit der Wechsel des juristischen Geschlechts keine ärztliche Begutachtung mehr erfordert — eine Erklärung auf dem Standesamt, sonst nichts. Die Ernsthaftigkeit dieser Erklärung wird bisher nicht geprüft. Die Unionsminister fordern nun einen „Prüfmechanismus für Fälle offenkundigen Missbrauchs". Man beachte die Wortwahl: nicht „in Verdachtsfällen", nicht „auf Antrag", sondern „offenkundig". Es ist die schwächste Formulierung, die noch als Kontrolle gilt — und genau deshalb ist sie politisch so nützlich. Wer „offenkundig" sagt, sagt zugleich: Wir wollen niemanden prüfen, der nicht schon öffentlich gescheitert ist. Es ist ein Gesetz gegen die Schlagzeile, nicht gegen den Missbrauch. SPD, Grüne und Linke stimmten dagegen. Sie ahnten vermutlich, dass „offenkundig" in der Praxis ein dehnbarer Begriff werden würde. Was als Ausnahme beginnt, endet als Regel. Das weiß jede Frau, die je einen Vertrag in Genf unterzeichnet hat.
Paragraph 188. Hier wird die Mechanik noch sichtbarer. Die Norm erlaubt es, Beleidigungen gegen Politiker strenger zu ahnden als gegen Normalbürger. Nun soll diese Sonderbehandlung auf Kommunalpolitiker beschränkt werden. Klingt nach Abbau von Privilegien, ist aber das Gegenteil. Wer in den Stadtrat gewählt wird, erhält fortan den Schutz, den bisher nur Bundestagsabgeordnete genossen. Die Sonderbehandlung wird nicht abgeschafft — sie wird demokratisiert. Sachsens Ministerin Constanze Geiert hatte für die gänzliche Abschaffung geworben und scheiterte bereits an den eigenen Parteifreunden. Die Botschaft ist lesbar: Wer den Schutz der Politiker erhalten will, muss nur zustimmen, dass er auf mehr Schultern ruht. Mehr Schultern, weniger Risiko — die Architektur ist bestechend einfach.
Dann die Verjährungsfristen. Hier wurde einstimmig beschlossen, was wie eine Selbstverständlichkeit anmutet: Bei Vergewaltigung soll die Frist von fünf auf zwanzig Jahre verlängert werden, wenn das Opfer keinen eigenen Willen bilden oder äußern konnte — etwa bei geistiger Behinderung oder nach Drogenkonsum. Einstimmig. Bemerkenswert, mit welcher Geschwindigkeit Eintracht entsteht, wenn ein Thema niemandem Wählerstimmen kostet. Man nickte. Man notierte. Man ging weiter.
Das eigentliche Drama spielte sich bei der Abstimmung über die Zustimmungslösung ab — „Nur Ja heißt Ja". Nordrhein-Westfalen hatte den Antrag eingebracht. SPD, Grüne, Linke und Hessens CDU-Minister Christian Heinz stimmten dafür. Die übrigen Unionsminister dagegen. Bei Stimmengleichheit abgelehnt. Was hier sichtbar wird, ist weniger ein juristischer als ein kultureller Konflikt: Die Frage, ob das Recht den Körper der Frau schützt oder ihren ausdrücklich geäußerten Willen, ist noch immer nicht entschieden. Sie wurde vertagt — durch die Arithmetik der Sitzverteilung. Was 2025 nicht gelingt, kann 2026 gelingen — oder in zehn Jahren, oder nie. Die Maschine der Reform kennt kein Tempolimit, nur die Mechanik der Mehrheit.
Schließlich die kritische Infrastruktur. Bayern, Berlin, Baden-Württemberg und Niedersachsen beantragten die Anhebung des Strafrahmens für verfassungsfeindliche Sabotage von fünf auf zehn Jahre. Einstimmig angenommen. Georg Eisenreich, bayerischer Justizminister, sprach von einer „neuen Dimension". Die Vorfälle — der Stromausfall in Reutlingen, der Brandanschlag in Berlin, die brennenden Baumaschinen in München — sind real. Was er aber hinzufügte, verdient festgehalten zu werden: Die Täter mieden elektronische Kommunikation. Deshalb sei „die akustische Wohnraumüberwachung besonders bedeutsam". Wer die letzten Jahre aufmerksam gelesen hat, erkennt in diesem Satz eine alte Forderung in neuer Verpackung. Der Große Lauschangriff war 1998 vom Bundesverfassungsgericht nur unter strengen Bedingungen zugelassen worden. Nun soll er als Werkzeug der Versorgungssicherheit wieder salonfähig werden. Die Bedrohung ist real. Die Schlussfolgerung ist es nicht zwangsläufig. Es gibt zwischen Sicherheit und Überwachung einen schmalen Korridor — und er wird derzeit nicht enger, sondern breiter. Das ist keine Prophetie. Das ist Mechanik.
Was bleibt? Eine Konferenz, die ihre Beschlüsse als Empfehlungen deklariert und damit jede Verantwortung an den Bundestag zurückverweist. Eine Konferenz, die in jedem Tagesordnungspunkt die Handschrift der Neun trägt. Eine Konferenz, die dort einstimmig ist, wo es niemandem wehtut, und dort spaltet, wo es um die Frage geht, wessen Körper und wessen Wille vom Recht geschützt werden.
In Genf habe ich einmal gelernt, dass man jedes Protokoll von hinten lesen muss. Die Präambel ist für die Galerie. Was zählt, steht in den Fußnoten. Was zählt, steht in Hamburg in den Stimmenverhältnissen. Die Handschuhe sind tadellos. Die Hände darunter kennen wir.