← Zurück zur Titelseite Politik

Die geschwenkte Fahne, die schweigende Hausordnung

25. Juni 2026 — — — Kastner

Man muss den Männern, und es sind meistens Männer, die solche Sätze formulieren, zugutehalten, dass sie sich Mühe geben. Paragraf 4, Absatz 2 der Hausordnung des Deutschen Bundestages spricht von „Aushängen, insbesondere von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern an Türen, Wänden oder Fenstern". Das Wort Fahne kommt nicht vor. Das Wort Flagge kommt nicht vor. Wer den Text beim Wort nimmt, könnte auf den Gedanken kommen, das Schwenken einer Deutschlandfahne von einem Bundestagsbalkon sei rechtlich gar nicht erfasst. Wer den Text zwischen den Zeilen liest, weiß es besser.

Am achten Juni dieses Jahres, während unten auf der Straße eine Demonstration gegen Bundeskanzler Merz vorbeizog, haben Angehörige der AfD-Fraktion vom Balkon des Reichstagsgebäudes eine schwarz-rot-goldene Fahne geschwenkt. Die Bundestagspolizei erschien. Man werde prüfen, ob dies gegen die Hausordnung verstoße, hieß es. Beatrix von Storch filmte die Szene, schnitt sie zusammen und veröffentlichte das Video. In den sozialen Netzwerken verbreitete sich alsbald die Behauptung, eine Regenbogenfahne wäre in derselben Geste nicht beanstandet worden. Ob sie es worden wäre, weiß niemand. Die Bundestagsverwaltung schweigt. Sie schweigt grundsätzlich, wenn Ermittlungen laufen, und genau das ist der Punkt.

Denn das Reichstagsgebäude, das in diesem Land als Symbol der Demokratie gilt wie anderswo der Eiffelturm oder die Freiheitsstatue, trägt an seiner Kuppel und an seinen Masten dauerhaft Symbole. Die Deutschlandflagge weht. Die Europaflagge weht. Manchmal, selten, weht die Regenbogenflagge, das wissen jene, die das Gebäude aufmerksam betrachten. Diese dauerhaft angebrachten Flaggen sind keine Ausnahme im Sinne einer Lockerung, sie sind die Regel. Sie zeigen nach außen, was der Bundestag sein will: ein Haus, das sich zur Nation und zu Europa bekennt, und gelegentlich zu einer weiteren Gemeinschaft.

Was aber von außen an diesem Haus sichtbar wird, ist nach Auskunft des Pressereferenten des Bundestages „grundsätzlich und unabhängig von der konkreten Symbolik" nicht gestattet. Nicht gestattet ist das Anbringen. Nicht erwähnt ist das Schwenken. Die Hausordnung kennt das eine und schweigt zum anderen. Sie schweigt auch zur Frage, ob eine Regenbogenfahne, die in einem Büro gegenüber dem Balkon durch ein Fenster zu sehen war und auf die laut von Storch die Bundestagspolizei ebenfalls aufmerksam gemacht wurde, entfernt werden musste. Ob sie entfernt wurde, ließ sich nicht feststellen, so die Rekonstruktion von CORRECTIV. Eine Auskunft gibt die Verwaltung nicht. Auf eine Rückfrage antwortete der Pressereferent inhaltlich nicht mehr.

Man kann das als Pedanterie abtun. Man kann es als deutsche Gründlichkeit loben. Man kann es auch, und das ist die nüchternere Lesart, als das erkennen, was es ist: ein Instrument, das seine Strenge nicht aus der Sache, sondern aus dem Anlass bezieht. Die Deutschlandflagge weht immer. Eine Regenbogenflagge weht manchmal. Eine geschwenkte Deutschlandflagge von einem Balkon, auf dem gerade eine Demonstration gegen den Kanzler vorbeizieht und auf dem Menschen einer bestimmten Partei stehen, diese geschwenkte Flagge wird zur Störung. Die Regenbogenfahne im Fenster gegenüber, wäre sie beanstandet worden, hätte als Einzelfall gegolten. Sie wäre es nur deshalb geworden, weil jemand sie gesehen und gemeldet hätte.

Wer nun die Hausordnung liest, sollte nicht glauben, sie lese sich von selbst. Sie liest sich, wie viele Texte der Verwaltung sich lesen: eng in jenem Teil, der die Handlungen der Bürger einschränkt, weit in jenem Teil, der die Handlungen der Verwaltung erlaubt. „Über den Einzelfall entscheidet die Bundestagsverwaltung", sagt der Pressereferent. Die Bundestagspolizei und das Referat für Zutrittsangelegenheiten gehen Hinweisen nach. Das ist die Architektur. Es gibt keinen veröffentlichten Maßstab, nach dem sich entscheidet, welche Fahne wann von welcher Stelle geduldet wird und welche nicht. Es gibt nur das Ergebnis: Hier wird geprüft, dort wird nicht geprüft. Hier weht die Flagge schon immer, dort darf sie nur in der Hand erscheinen, wenn man sie lässt.

Dass die Maske des Rechts nicht immer das Gesicht der Gleichbehandlung trägt, ist keine neue Erkenntnis. Sie ist eine alte. Ich habe sie in Genf gesehen, bei Verhandlungen über Rüstungskontrolle und über Menschenrechte, wenn dieselbe Klausel, auf die sich die eine Seite berief, von der anderen als irrelevant bezeichnet wurde. Sie stand da. Sie meinte Verschiedenes. Die Männer lächelten, während sie logen, das war damals so, das ist heute so. Eine Hausordnung, die Flaggen nicht beim Namen nennt und ihre Anbringung „ausnahmslos" untersagt, das Schwenken aber offenlässt, ist ein Text, der sich jedem Wind anpasst. Sie kann die schwarz-rot-goldene Fahne auf dem Balkon prüfen lassen. Sie kann die Regenbogenfahne im Fenster übersehen. Sie kann morgen eine andere Auslegung finden, wenn das politische Wetter sich dreht.

Was am achten Juni wirklich geschah, ist zweierlei. Erstens: Eine Partei hat eine Geste gesetzt, die Geste wurde gefilmt, das Video wurde veröffentlicht, die Behauptung wurde verbreitet, eine Regenbogenfahne wäre nicht beanstandet worden. Zweitens: Eine Verwaltung hat reagiert, wie Verwaltungen reagieren, sie hat geprüft, ohne zu sagen, was sie prüft, und sie hat geschwiegen, wo Schweigen Gold ist. Das Schweigen, nicht die Fahne, ist die Nachricht. Denn in diesem Schweigen entscheidet sich, welche Symbole in diesem Haus geduldet werden und welche nur dann geduldet werden, wenn sie an den Masten hängen, die von Anfang an dafür vorgesehen waren.

Wer das Reichstagsgebäude betritt, nicht als Tourist, sondern als Lesender, sieht zuerst die Fahnen. Sie wehen. Sie sind dauerhaft. Sie sind unauffällig. Wer dann den Balkon betritt, von dem aus sie geschwenkt wurden, sieht die Hausordnung. Sie weht nicht. Sie hängt ausgehängt in einem Paragrafen, der von Postern und Aufklebern spricht, und sie lässt offen, was eine Fahne in der Hand ist. Sie ist ein Text, der seine Strenge nur dann zeigt, wenn jemand sie hervorholt. Man muss den Mechanismus nicht beim Namen nennen, um ihn zu sehen. Es genügt, die Fahnen zu zählen. Die einen wehen immer. Die andere wurde geprüft.

✦ Ende des Artikels ✦
← Zurück zur Titelseite