AUSKUNFT STATT BERATUNG
Berlin, Wedding, 25. Juni 2026. Eine Behörde hat sich ein Angebot erfunden. Sie nennt es auRA — „amtlich unentgeltliche Rechtsauskunft". Klingt nach Schutz. Ist keiner. Es ist ein Schild an einer Tür, die der Behörde gehört, die über den Antrag entscheidet, der da beraten werden soll.
Seit dem 12. Juni muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF, Asylsuchende kostenlos informieren. Das steht im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem, GEAS, das Mitte Juni in großen Teilen in Kraft trat. Die Reform verlangt Auskunft. Sie verlangt nicht Beratung. Das ist, so lese ich die Paragrafen, Absicht.
Zur selben Zeit will Innenminister Dobrindt der unabhängigen Asylverfahrensberatung die Förderung streichen. Mehr als 200 Stellen bundesweit. Das sind die Einzigen, die ergebnisoffen und behördenunabhängig beraten — ab dem Moment, in dem jemand darüber nachdenkt, einen Antrag zu stellen, bis zur unanfechtbaren Ablehnung. Genau die Arbeit, die das BAMF nicht leisten will. Und nicht leisten darf.
Das BAMF schreibt es selbst: „Die Rechtsberatung erfordert die rechtliche Prüfung des Einzelfalls." Die eigene Auskunft auRA sei eine „informatorische Auskunft". Man gibt Allgemeines. Man klärt nicht. Man prüft nicht. Man steht nicht zwischen Mensch und Behörde.
Hier schweige ich kurz.
Dann frage ich: Wer profitiert?
Dieselbe Behörde, die den Antrag bearbeitet, gibt künftig die Information, die den Antrag begleitet. Bald virtuell, wie das BAMF ankündigt. Eine Beratung, die nicht beraten darf, aber den Anschein erweckt, sie täte es. Daneben die echte Beratung, unabhängig, ergebnisoffen — und die soll sterben. Was übrig bleibt, ist die Auskunft im Monolog der Behörde.
Auf der BAMF-Website steht bis heute, man könne keine Rechtsauskunft erteilen. Stimmt seit zwölf Tagen nicht mehr. Aber wer liest Webseiten bis zum Ende. Wer liest Webseiten überhaupt.
Mir fällt eine Frau ein. Aus Damaskus. Drei Kinder. Sie fragt, ob sie in der Anhörung erzählen darf, was sie 2015 in Aleppo gesehen hat. Die unabhängige Beraterin sagt: ja, das ist relevant, das musst du erzählen, und zwar so. Das BAMF sagt: Informationen zum Ablauf des Verfahrens finden Sie im Merkblatt.
Welche Antwort braucht diese Frau?
Eine, die nicht vom Ausgang ihres Antrags abhängt.
Dobrindt streicht. Das BAMF erfindet auRA. Das GEAS liefert die Überschrift. Drei Akteure, ein Mechanismus: Die Information wandert von den Unabhängigen zur Behörde. Die Behörde entscheidet weiter. Die Unabhängigen verschwinden.
Wer profitiert? Die Behörde. Sie hat das erste und das letzte Wort. Wer zahlt? Die Antragsteller. Sie verlieren die einzige Instanz, die nicht Teil der Maschine ist.
Die Sprecher des Bundesamtes sagen es selbst: Es gehe um „Informationen zum Ablauf und zu Inhalten des Asylverfahrens" und um „Rechte und Pflichten". Das klingt nach Aufklärung. Es ist die Grammatik der Macht: Du wirst über deine Pflichten belehrt. Deine Rechte werden dir erläutert. Geprüft wird dein Fall von mir.
Unklar bleibt, wer im Bundesinnenministerium den Plan zu auRA zuerst auf das Papier gebracht hat. Unklar bleibt, welche Abstimmung es zwischen der GEAS-Umsetzung und der Streichung der Förderung gab. Unklar bleibt, warum eine Behörde, die eben noch jede Rechtsauskunft verweigerte, nun ein eigenes Produkt dafür baut.
Ich werde das fragen. Ich frage sowieso.
Für die Frau aus Damaskus. Für die Kinder. Für die kleine Praxis in der Oranienstraße, die in diesem Jahr wahrscheinlich schließen muss. Für die Beraterin, die weiß, dass auRA keine Beratung ist. Für den Mann aus Khartum, der nicht weiß, was eine Anhörung ist, und dem das BAMF einen Flyer in die Hand drückt.
Mein Koffer steht unter dem Schreibtisch. Er ist klein. Er ist gepackt. Für alle Fälle.