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Neonikotinoide: Das Urteil schließt die Hintertür — nicht die Rechnung

3. Juli 2026 — — — Ida Feuerbach

Es gibt Sätze, die klingen nach Sieg. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs klingt so: Mitgliedstaaten dürfen keine Ausnahmen mehr für verbotene Pestizide gewähren. Die Notfallzulassungen, durch die Neonikotinoide immer wieder auf europäische Felder gelangten, sind damit gestoppt. GLOBAL 2000 hat gegen diese Praxis gekämpft — auf Zuckerrübenfeldern, jahrelang, mit Akten, mit Klagen, mit dem langen Atem jener, die wissen, dass der Honig nichts vergisst. Nun spricht das Recht.

Doch wer den Stiel bricht, muss die Wurzel kennen.

Was bleibt, ist die Rechnung. Erhebliche Rückstände von Neonikotinoiden wurden in Honigproben nachgewiesen, in Böden, in Gewässern — dokumentiert, jahrelang, ungerächt. Diese Stoffe stehen im Verdacht, Bienen zu töten, Insekten zu zersetzen, das feine Gewebe der Bestäubung zu zerreißen. Und jetzt, wo die juristische Hintertür zugesperrt wird, zeigt sich erst, wie oft sie offen stand. Wie viele Hektar Zuckerrübe behandelt wurden, während die Bienen schon schwanden.

Die Notfallzulassungen waren keine Ausnahme. Sie waren das System. Acetamiprid etwa, dessen Anwendungsbereich über Notfallgenehmigungen erweitert wurde — ohne umfassende Risikoabschätzungen. Das ist das Wort, das im Protokoll stehen muss: ohne. Ohne Prüfung. Ohne Vorsorge. Ohne das Wissen, was nachher im Honig landet, im Boden, im Grundwasser, im Körper jener, die ernten.

Die Landwirtschaft steht jetzt vor einer Wahrheit, die manche als Ungerechtigkeit empfinden werden. Neunhundert Millionen Euro gehen den EU-Rapsproduzenten und -verarbeitern jährlich verloren. Das ist keine kleine Zahl. Das ist die Miete von Höfen. Das sind Löhne von Saisonarbeitern. Das sind Maschinen, die abbezahlt werden müssen. Wer jetzt nur die Klage hört, hat die Felder nicht gesehen. Hat nicht gesehen, wie ein Landwirt rechnet, wenn die Rapspflanze ohne Beize nicht mehr aufgeht, wenn der Erdfloh zuschlägt, wenn die ganze Saison kippt.

Ich sage das nicht, weil ich das Verbot nicht verstehe. Ich sage es, weil ich die Erde kenne. Ich bin auf einem Hof aufgewachsen. Ich habe gesehen, was passiert, wenn ein Boden sich wehrt. Wenn er nichts mehr trägt. Wenn die Bienen wegbleiben und die Bestäubung ausfällt und am Ende nur die Bank gewinnt. Wer Pestizide verbietet, muss auch wissen, womit er sie ersetzt. Wer Ausnahmen streicht, muss auch wissen, wer dann bezahlt. Die Antwort darauf bleibt das Urteil schuldig.

Was kommt? Unsicherheit in der Agrarwirtschaft, besonders in der Zuckerproduktion. Arbeitsplätze, die wackeln. Importabhängigkeit, die wächst. Denn wenn die hiesigen Äcker weniger liefern, weil weniger gespritzt werden darf, dann liefern andere — außerhalb Europas, wo die Regeln weniger streng sind. Zusätzlicher Anbauflächenbedarf, exportiert in Regionen, die unsere Aufsicht nicht erreicht. Verlust an biologischer Vielfalt, der nicht an der Grenze halt macht. Das ökologische Problem wird so nur verlagert, nicht gelöst. Eine Rechnung, die wir exportieren und später mit Zinsen zurückbekommen.

Das ist die offene Frage, die das Urteil nicht beantwortet: Wer trägt den Preis? Der Rapsbauer in Mecklenburg? Der Zuckerrübenanbauer in Niederösterreich? Der Konsument, der nachher importierten Zucker kauft, gemischt mit den stillen Folgen, die kein Etikett trägt? Oder die Industrie, die jahrelang Notfallzulassungen genutzt hat, ohne ausreichend zu prüfen, was sie anrichtet? Unklar bleibt, wer in den Behörden welche Risikoabschätzungen unterließ und warum.

Das Urteil ist wichtig. Es ist ein Schritt. Aber ein Schritt auf einem Boden, der noch nicht weiß, wohin er trägt.

Was bleibt: ein Boden, der sich erinnert, was in ihm steckt. Ein Honig, der nicht vergisst, woher er kommt. Eine Rechnung, die noch offen ist.

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