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MICA-PASS — WER EUROPAS KRYPTO-TÜRSCHWELLE BEZAHLT

4. Juli 2026 — — — E. Wolff

Sie haben es wieder getan. Die Männer mit den guten Anzügen und dem schlechten Gewissen haben sich hingesetzt und ein Regelwerk geschrieben, das sich „Schutz" nennt und gemeinhin „Schließung" bedeutet. Markets in Crypto-Assets, kurz MiCA, ist seit seiner Genehmigung durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat kein Vorschlag mehr, sondern ein Urteil. Und wie Urteile so sind: Es trifft nicht alle gleich.

Die Architektur ist klar. Ab dem 30. Dezember 2024 dürfen Krypto-Dienstleistungen nur noch von autorisierten juristischen Personen erbracht werden. Wer ohne Lizenz weitervermittelt, verwahrt, tauscht oder berät — schließt sich aus dem Markt aus. Die Botschaft: Wer vorher schon im Tresor stand, darf bleiben. Wer erst anklopft, findet eine geschlossene Tür. Wer zwischen den Stühlen saß, fällt durch.

Das ist die alte Masche, in neuem Gewand. Man nehme eine Branche, die nach Freiheit roch und nach Wildem Westen, warte, bis das Geld der Unbedarften in sie hineinfließt, und schiebe dann ein „einheitliches Regulierungsrahmenwerk" hinterher. Lizenzen kosten. Anti-Geldwäsche-Maßnahmen kosten. Vorschriften zum Schutz vor Marktmissbrauch kosten. Das Geld, das diese Rechnungen begleicht, sitzt in den Bilanzen jener Institute, die ohnehin schon Erfahrung mit Aufsichtssprache haben. Es sitzt nicht in der Garage eines Jungunternehmers, der gestern noch eine Wallet programmiert hat.

MiCA 2.0, die zweite Welle, soll die „Sicherheit und Integrität" des Marktes erhöhen — durch „strengere Vorschriften". Wer legt fest, was streng genug ist? Wer misst, ob ein Akteur „integer" ist, wenn die Definition selbst noch im Fluss ist? Es ist die übliche Bewegung: erst die Norm, dann die Auslegung, dann die Anwendung. Und am Ende die Liste derer, die übrig bleiben.

Die EU-weiten Passierberechtigungen — das sogenannte Passporting — sind das eigentliche Versprechen des neuen Rahmens. Wer in einem Mitgliedstaat die Lizenz erhält, darf in allen anderen Mitgliedstaaten arbeiten. Das klingt nach Öffnung. Es ist die Begünstigung derer, die sich eine Zulassung in einem kleinen Jurisdiktionsraum leisten können und von dort aus den gesamten Binnenmarkt bedienen. Lokale Akteure bleiben lokal. Regionale Plattformen bleiben regional. Die Karte wird neu gezeichnet, und wer die Stifte hält, ist sichtbar: jene Häuser, die schon vor MiCA mit der Sprache der Aufseher sprachen.

Dann ist da DAC8. Die EU-Amtshilferichtlinie, die ab 2026 auch für neuartige Finanzprodukte gelten wird. Sie erhöht die Transparenz und die Berichterstattungspflichten — ausdrücklich für vermögende Einzelpersonen. Das ist eine Spitze, die sich in eine bestimmte Richtung richtet. Wer hohe Summen in Krypto-Produkten bewegt, wird künftig gemeldet, abgeglichen, sichtbar. Die Frage ist nicht, ob das legitim ist. Die Frage ist, wessen Vermögen bisher im Schatten lag und nun ins Licht gezerrt wird — und wer diese Verschiebung in Auftrag gegeben hat. Welche Vermögensklassen, welche Strukturen, welche Stiftungen ihre bisherige Undurchsichtigkeit verlieren, ist offen. Dass sie etwas verlieren, ist gewiss.

Die ESMA wird ein zentrales MiCA-Register veröffentlichen. Ein Register. Ein Verzeichnis der Anbieter, ihrer Krypto-Assets, ihrer Zulassungen. Das klingt nach Transparenz für die Allgemeinheit. Es klingt auch nach einer geordneten Adressliste — nützlich für Aufseher, nützlich für Konkurrenten, nützlich für jeden, der ohnehin wusste, wo das Geld liegt. Ob das Register tatsächlich Sanktionsumgehung und Geldwäsche erschwert, wie versprochen, oder ob es nur die Übersicht verschiebt — bleibt abzuwarten. Mechanismen der Umgehung sind erfinderisch. Sie waren es immer.

Was ebenfalls offen bleibt: Wer trägt am Ende die Kosten der neuen Architektur? Der Kleinsparer, der erfährt, dass seine Plattform drei, fünf Prozent Gebühr mehr verlangt, um eine Compliance-Abteilung zu finanzieren, die er nie gesehen hat? Oder trägt sie der mittelständische Krypto-Verwahrer, der zwischen den Mühlen der Aufsicht und dem Preisdruck der Großen zerrieben wird? Die MiCA-Verordnung trifft beide — traditionelle Finanzinstitute und neue Akteure des Ökosystems —, sagt der Text. Die Realität kennt keine Gleichmaßen.

Was sich abzeichnet, ist weniger ein einheitlicher Markt als eine einheitliche Lizenz. Der Unterschied ist jener zwischen einer offenen Tür und einem Türsteher, der Einlass gewährt — nach Begutachtung, nach Gebühr, nach Gutdünken. Die Erlaubnis, im Kontinent zu operieren, wird vom Besitz einer Zulassung abhängig gemacht. Der Markt wird nicht freier. Er wird verwaltbar.

Die Bücher sind nicht ausgeglichen. Das war nie ein Versehen.

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