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236 Ausnahmen für verbotene Gifte, und die Bienen sterben weiter

4. Juli 2026 — — — Ida Feuerbach

Die Kommission nennt es eine Initiative. Ich nenne es das, was es ist: ein Acker, auf dem nur Unkraut wächst. Brüssel hat einen Plan vorgelegt zum Schutz der Bestäuber. Doch wer die Felder kennt, weiß: Ohne dass die gesamte Agrarpolitik umgepflügt wird, stirbt jeder einzelne Satz dieser Initiative zwischen den Zeilen.

Vier Jahre. Zweihundertsechsunddreißig Ausnahmen. So viele Schlupflöcher hat die Europäische Union in den vergangenen Jahren für jene Pestizide genehmigt, die offiziell auf dem Index stehen. Fast die Hälfte davon — Neonicotinoide. Stoffe, die so gründlich wirken, dass sie nicht nur die Blattlaus töten, sondern auch das Bienenvolk, das daneben summt. Wer das sieht, muss kein Agrarwissenschaftler sein. Es reicht, einmal im Frühling am Rapsfeld gestanden zu haben, bevor die Spritze kam und danach.

Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat es schwarz auf weiß gesagt: Die drei Neonikotinoide sind eine Gefahr für Wildbienen und Honigbienen. Gefahr, nicht Verdacht, nicht Diskussion. Wer trotzdem weiter spritzt, der weiß, was er tut. Deutschland und andere Mitgliedstaaten haben sich entschieden, dem Insektensterben Einhalt zu gebieten. Sie haben bewiesen, dass es geht. Wer nicht mitzieht, will nicht. Das ist die einfache Rechnung auf dem Feld.

Und jetzt die Frage, die kein Bauer mehr stellt, weil er die Antwort schon kennt: Wer profitiert von den zweihundertsechsunddreißig Ausnahmen? Welche Struktur hält das aufrecht? Das EU-Parlament verlangt ein vollständiges Verbot der Neonikotinoide, um die biologische Vielfalt zu schützen. Das ist kein revolutionärer Akt. Das ist das Mindeste, was eine Gemeinschaft tun muss, die sich christlich nennt und zugleich zulässt, dass ihre Bestäuber aus den Hecken fallen. Doch die Kommission bleibt unter diesem Mindestmaß. Sie schlägt ein Verbot der drei Stoffe vor — halbherzig, eingebettet in eine Initiative, die das Sterben der Insekten nicht aufhalten wird. Eine Initiative ohne umfassende Agrarpolitikänderung ist wie ein Verband auf einer Wunde, die weiter blutet.

Das Verfahren, das diesen Weg überhaupt freigemacht hat, kommt nicht aus Brüssel. Es kommt aus einem belgischen Imker, der klagte. Er klagte gegen Ausnahmen, die sein Land sich genehmigt hatte. Umweltorganisationen standen neben ihm vor Gericht. Sie haben gewonnen. Das ist die wahre Architektur dieses Beschlusses: Nicht die Kommission hat ihn erzwungen, sondern ein einzelner Mann mit Bienenkörben und ein Richter, der zugehört hat. Das sagt viel darüber, wessen Stimme in der normalen Maschinerie der Agrarpolitik fehlt. Es sagt, dass ohne Klage nichts käme.

Unklar bleibt, wie viele der zweihundertsechsunddreißig Ausnahmen tatsächlich wissenschaftlich begründet waren und wie viele einzig dem Druck der Agrarchemie folgten. Unklar bleibt, welche Mitgliedstaaten sich besonders häufig hinter Ausnahmeregelungen versteckten. Unklar bleibt auch, warum eine Behörde, die den Namen Kommission trägt, nicht von sich aus diejenigen schützt, die unsere Nahrung erst möglich machen. Was hingegen sichtbar bleibt: Eine Initiative, die den Namen nicht verdient. Ein Vorschlag, der die halbe Antwort gibt. Eine Politik, die das Insektensterben zur Verhandlungsmasse zwischen Erntejahren macht.

Die Bestäuber bestäuben. Sie fragen nicht nach Verordnungen. Sie folgen dem Duft. Wenn der Duft vergiftet ist, sterben sie. Wenn sie sterben, sterben die Apfelbäume und mit ihnen ein Stück Wahrheit darüber, wo unser Essen herkommt. Wenn die Stadt später fragt, warum das Obst so teuer geworden ist, hat sie wieder einmal nicht gefragt, wer die Gifte verkauft hat, die den Preis erst erzwungen haben.

Was bleibt: der Imker mit seiner Klage. Das Urteil. Und die zweihundertsechsunddreißig Löcher im Gesetz, durch die das Gift weiter in den Boden sickert.

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