Lausanne lehrt, Brüssel vergisst
Ich habe zwei Akten vor mir. Eine von 1923, eine von heute. Beide stellen dieselbe Frage: wohin mit den Menschen zwischen den Linien?
Der Vertrag von Lausanne zog Grenzen, regelte einen Bevölkerungsaustausch zwischen Griechenland und der Türkei. Man nannte es Ordnung. Es war eine Ordnung, die Betroffene nicht unterschrieben — sie wurden unterschrieben.
Heute heißt das Papier Artikel 16a Grundgesetz: Wer politisch verfolgt wird und die deutsche Grenze erreicht, hat ein Recht auf Asyl. Klar wie eine Klinge. Doch was nützt das schärfste Recht, wenn die Grenze gar nicht erreicht wird? Wenn eine Agentur, deren Budgets wachsen, damit sie auf Migrationsbewegungen „effektiver" reagieren kann, an den Außengrenzen über Schicksale entscheidet — ohne dass jemand prüft, ob Grundrechte gewahrt bleiben?
Der EuGH hat klargestellt: Frontex leistet nicht nur technische Unterstützung, sie muss auch die Einhaltung der Grundrechte überwachen. Das Gericht hob die Entscheidung des EuG auf. Fehlerhaft, sagten die Richter. Man habe die Agentur zu klein geredet.
Profitieren werden jene, die mit wachsenden Mitteln immer mehr Befugnisse übernehmen. Schweigen werden Drittstaaten wie die Türkei, die die Genfer Flüchtlingskonvention nur mit Territorialvorbehalt anerkennt — also Schutz versagt, wo er gesucht wird. Und die Struktur, die das trägt, heißt: internationales Recht als Feigenblatt, während die Mittel wachsen, Streit erst gar nicht entstehen zu lassen.
Es gibt eine Präferenz für diplomatische Lösungen, sagen die Akten. Lausanne war eine. Heute ist es ein EuGH-Beschluss, der betont, dass auch Frontex-Aktivitäten dem Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz unterliegen.
Unklar bleibt, wer in den kommenden Monaten tatsächlich prüft, ob die erweiterten Befugnisse der Grundrechtskontrolle unterworfen werden — oder ob das Urteil ein Papiertiger bleibt, der in Brüssel Akten wiegt und an den Außengrenzen nichts.
Ich schließe die Akte. Der Koffer unter dem Schreibtisch bleibt stehen. Für alle Fälle.