Brüssel nimmt die Drähte in Zucht: Plattformen unter Senderecht
Die Kommission will digitale Plattformen wie regulierte Rundfunkanstalten behandeln. Soziale Medien und KI-Systeme sind längst zu mächtigen Meinungsbildnern geworden, sie kuratieren aktiv, was wir hören, lesen, glauben. Was bislang Wildwuchs war, soll Lizenz, Aufsicht, Sendepflicht bekommen — Vielfalt und Transparenz, das sind die Worte, die man dafür benutzt.
Der Vergleich liegt auf der Hand: Wer eine Frequenz besitzt, dient der Allgemeinheit — oder er schweigt. Vier Hebel hat Brüssel bereits in der Hand: den AI Act, den Digital Services Act, den Digital Markets Act und den Data Governance Act. Sie zielen auf dasselbe — den Einfluss von Big Tech begrenzen, den Verbraucher schützen. Große Technologieunternehmen stehen unter intensiver Überwachung. Die Strafen, die bei Verstoß drohen, sind erheblich.
Die Kommission betont, sie müsse die Auswirkungen sogenannter VLOPs auf Meinungsfreiheit und öffentlichen Diskurs bewerten und mindern. Gleichzeitig pocht sie auf die Einhaltung der DSA-Kriterien. 2026 wird zum entscheidenden Jahr: Dann greift der EU AI Act mit seinem risikobasierten Rahmenwerk für vertrauenswürdige KI. Wer als Hochrisiko eingestuft wird, hat strenge Pflichten — oder er verschwindet vom Markt.
Der DSA könnte dabei die zentrale Rolle spielen — Big Tech zähmen, KI kontrollieren, indem die Verbreitung schädlicher Inhalte reduziert wird. Brüssel vergleicht das Gesetz selbst mit dem Pariser Klimaabkommen: verbindlich, grenzüberschreitend, mit Sanktionsmechanismus.
Mein Blick hinter den Vorhang: Regulierung ist kein Selbstzweck. Wer kontrolliert die Aufseher? Wer schreibt die Definition von „vertrauenswürdig"? Welche Inhalte gelten als schädlich — nach wessen Maßstab? Die Struktur, die hier entsteht, trägt das Erbe der Rundfunkregulierung vergangener Jahrzehnte. Offen bleibt, wer in der Praxis die Auslegung der Kriterien kontrolliert — die Kommission, nationale Behörden, oder jene mit dem größten Budget für Lobbyarbeit.