WENIGER KONZERNE, MEHR MACHT AUF DEM ACKER
Eine Fusion steht im Raum. Sie klingt nach Bilanzen, nach Zahlen in gläsernen Türmen. Doch sie trifft den Acker. Wenn zwei der führenden Unternehmen im Agrarsektor verschmelzen, reduziert sich die Zahl der Großen. Weniger Konkurrenten, weniger Auswahl, mehr Marktmacht. Der Preis, den der Landwirt zahlt, ist nicht mehr Ergebnis von Wettbewerb, sondern Diktat eines Konzerns, der weiß: Die Ernte wartet nicht.
Das ist die Struktur, die Ida Feuerbach kennt. Die Erde fügt sich nicht dem Konzern. Aber der Konzern kauft den Pflug, das Saatgut, das Pestizid. Am Ende kauft er das Feld.
Wer profitiert? Nicht der Bauer. Profitiert, wer ohnehin schon das Saatgut verkauft, das Patent hält und das Gegenmittel gleich mitliefert. Bayer A.G. nutzt umfangreiche rechtliche und politische Ressourcen, um den Markt für Roundup zu schützen — trotz zahlreicher Klagen über gesundheitliche Schäden. Die Vergleichszahlungen sollen an Kläger gehen, die medizinische Diagnosen im Zusammenhang mit Krebserkrankungen erhalten haben. Wer bis zum 17. Februar 2023 mit Roundup in Kontakt kam und ein Non-Hodgkin-Lymphom entwickelt hat oder in den nächsten sechzehn Jahren entwickeln wird, ist klageberechtigt. Sechzehn Jahre. So lange wächst ein Krebs, der heute oft noch nicht sichtbar ist.
Die Öffentlichkeit hat sich bewegt. Die Opposition gegen Glyphosat hat zu bedeutenden politischen Bewegungen und rechtlichen Herausforderungen geführt, die die Diskussion über die Sicherheit von Pestiziden verschärfen. Bayer reagierte — nicht mit Aufklärung, sondern mit strategischem Rückzug: Die Produktion glyphosathaltiger Produkte für den US-Heim- und Gartenmarkt wurde eingestellt, um zukünftige Rechtsstreitigkeiten zu minimieren. Was bleibt, ist der Großkunde. Die industrielle Landwirtschaft.
Der Konzern vertraut auf wissenschaftliche und regulatorische Bewertungen, die Glyphosat bestätigen — so sollen die Verfahren beendet werden. Mit Papier, nicht mit Aufklärung.
Nun der Oberste Gerichtshof. Seine Entscheidung könnte die rechtliche Grundlage für künftige Ansprüche beeinflussen: Sie legt fest, ob bundesstaatliche Pflanzenschutzgesetze die staatlichen Warnpflichten für Roundup überlagern. Es geht um die Frage, wer haftet, wenn ein Pestizid krank macht — der Staat, der es zulässt, oder der Konzern, der es verkauft. Unklar bleibt, wer in dieser Konstruktion den Bauern vertritt.
Was bleibt, ist ein Acker, der immer weniger Stimmen kennt.