DREI VERBOTE — UND DAS SUMMEN FEHLT
Die Brüsseler Akten lesen sich wie ein Strafregister. Drei Hauptneonikotinoide hat die EU aus der Landwirtschaft verbannt, ein viertes verlor 2020 die Zulassung. Das Insektensterben, das ich seit Jahren zwischen den Reihen sehe, hat endlich einen juristischen Namen. Doch wer hat das Gift verteilt? Wer hat es verteidigt? Und wessen Geschäftsmodell steht jetzt ohne den Schutz der Bestäuber da?
Bayer zog vor das EuG und verlor. Auch die Klagen von Bayer CropScience und Syngenta vor dem Europäischen Gerichtshof wurden zurückgewiesen — der Schutz der Bienen hatte Vorrang. Die Richter bestätigten die Einschränkungen wegen wissenschaftlicher Hinweise auf Risiken für Bestäuber. Das klingt sauber. Ist es auch. Aber die Masche dahinter ist uralt. Erst zulassen, weil angeblich „geringe Toxizität für Nicht-Zielorganismen". Systemisch, flächendeckend, bequem. Dann, wenn die Bestäuber sterben, das Verbot. Dann die Klage — nicht aus wissenschaftlicher Überzeugung, sondern weil das Geschäftsmodell wackelt.
Bayer spricht von einer „Bedrohung für die Sicherheit und Berechenbarkeit der Zulassungsprozesse". Das ist die Sprache der Bilanz. „Berechenbarkeit" heißt: weiter sprühen dürfen. „Sicherheit" heißt: Quartalszahlen sichern. Die Biene steht in diesem Wörterbuch nicht.
Der Fall Fipronil zeigt, wo die Maschine hakt. Das Gericht hob das Teilverbot auf, weil die EU-Kommission die notwendige Folgenabschätzung versäumt hatte. Die Regulierung von Pflanzenschutzmitteln ist komplex, gewiss. Aber wer zahlt für diese Komplexität? Nicht Brüssel. Die Felder. Die Bestäuber. Die Imker.
Umwelt- und Imkerverbände haben die Entscheidung begrüßt. Sie stehen auf der richtigen Seite. Doch ein Urteil ist kein Erntedank. Was bleibt, ist die Stille über den Feldern — und das Wissen, dass die nächste Spritze schon geladen wird.