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Schwarze Liste, grüne Lügen — die Akte Unilever

6. Juli 2026 — — — Doc Brenner, irgendwo im Staub

Die Erde hat Geduld gehabt. Jahrtausende, um genau zu sein. Sie hat zugesehen, wie wir ihre Adern öffneten, ihre Wälder in Werbebotschaften verwandelten, ihren Atem in Pressemitteilungen packten. Ich habe gelernt, Boden zu lesen wie andere Leute Zeitung lesen. Heute lese ich Schriftsätze. Beides ist dieselbe Sprache. Nur das Papier ist neuer.

Klimaklagen sind keine einheitliche Spezies. Manche sind zivilrechtlich — Versicherer gegen Konzerne, Aktionäre gegen Vorstände. Andere sind öffentlich-rechtlich — Staaten gegen eigene Versprechen, NGOs gegen Zusagen, die nie gegeben wurden. Unterschiedliche Akteure, unterschiedliche Ziele. Aber die Atmosphäre, die vor Gericht steht, ist immer dieselbe. Sie lügt nicht.

Der Internationale Gerichtshof hat ein umfassendes Gutachten veröffentlicht. Staaten werden aufgefordert, verstärkt im Klimaschutz zu handeln. Die Erde liest mit. Sie versteht Verzögerung.

In Deutschland greift das UWG jetzt zum Lineal. Bestimmte Greenwashing-Praktiken stehen auf der Schwarzen Liste. Wörter wie ‚klimaneutral' oder ‚ökologisch' müssen künftig mit belastbaren Nachweisen untermauert werden. Die Beweislast? Liegt bei den Unternehmen. Abmahnungen werden leichter. Das ist der Hebel, der fehlte.

Die Konzerne weisen die Vorwürfe zurück. Sie sprechen von verantwortungsvoller Beschaffung. Man engagiere sich. Man nehme die Sorgen ernst. Aber während Pressestellen Glanzpapier drucken, berichten NGOs aus den Lieferketten — schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, dokumentiert, benannt, zu oft verschwiegen. Hier klafft die größte Lücke zwischen Marketing und Wirklichkeit.

Unilever hat reagiert. Produktansprüche geändert, regulatorische Anforderungen aufgenommen, Transparenz und Substantiierung der umweltbezogenen Behauptungen verbessert. Die britische CMA hat parallel eine breitere Untersuchung zur Greenwashing-Praxis in der FMCG-Branche geführt — mit Fokus auf Unilever. Um sicherzustellen, dass umweltbezogene Werbeaussagen nicht irreführend sind. Das grüne Etikett wird kontrolliert. Das Werk bleibt.

Unklar bleibt, wer am Ende wirklich bezahlt — Anwalt, Buchhalter oder Aktionär. Die Struktur trägt sich, solange der Verbraucher glaubt. Wer das Garn zieht, steht nicht auf der Packung.

Erosion kennt keine Berufung.

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