Die Zulassung ist die Immunität
Karlsruhe hat gesprochen. Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschied — zugunsten von AstraZeneca. Vaxzevria, einst Sorgenkind der Pandemie, trägt nun das Etikett der EU-Kommission: Standardzulassung. Positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bestätigt. Was nach Verwaltung klingt, ist juristisches Vollkasko.
Das Arzneimittelgesetz koppelt die Herstellerhaftung an ein einziges Vorzeichen: negativ. Solange die Bilanz positiv ausfällt, schweigt §84. Das Landgericht Hof wusste das. Kein Produktfehler. Kein Informationsfehler. Klage abgewiesen. Die Industrie nennt das Marktwirtschaft. Die Geschädigte nennt es Schweigen.
Die Klägerin forderte Schmerzensgeld, Entschädigung für Verdienstausfall, den Auskunftsanspruch nach §84a AMG. Der BGH präzisiert nun, was eine Geimpfte vorlegen muss: einen möglichen Kausalzusammenhang zwischen Impfstoff und Gesundheitsschaden. Möglich. Nicht bewiesen. Verdacht. Drei Wörter, die in deutsche Gerichtssäle passen wie Schubladen in ein Archiv.
Es bleibt unklar, ob die gemeldeten Schäden tatsächlich von der Spritze kamen. Verdachtsfälle sind keine Urteile. Aber sie sind auch keine Wegwerfposten — sie stehen in Datenbanken, die Hersteller füllen, und verschwinden, wenn die Justiz die Akte schließt. Wer profitiert? AstraZeneca. Wer zahlt die Studien, die das Nutzen-Risiko positiv rechnen? Wer sitzt in den Aufsichtsgremien, die den Stempel vergeben? Fragen, die der Senat nicht stellt.
Was bleibt, ist eine Zulassung, die wie ein Freispruch wirkt. Eine Klägerin, zerrieben zwischen Beweislast und Behandlungsrealität. Ein Gesetz, das den Hersteller nur haften lässt, wenn die Behörde das Urteil selbst schon gesprochen hat. Der Stempel ist die Immunität. Die Immunität ist das Geschäft.
Karlsruhe. Jemand verdient an der Heilung. Ich benenne die Struktur.