Eine neue Bio-Behörde — und die alte Frage, wer wacht über die Wächter
Ich notiere: Eine unabhängige Behörde für Bio-Verantwortung soll her. Hübsches Wort. Klingt nach Aufsicht, klingt nach Mäßigung, klingt nach jener Vernunft, die man sich wünscht, wenn Laborjournale auf Mikroskoptischen vergilben. Präsident Trump hat eine Überarbeitung der Überwachung gefährlicher Forschung angeordnet — Sicherheit, Transparenz, die üblichen Tugenden. Das Office of Science and Technology Policy wurde beauftragt, Richtlinien zu entwickeln. Bisher, so heißt es, war die Überwachung weder inländisch noch ausländisch umfassend geregelt. Bisher. Ein schönes Wort für: Wir haben weggeschaut.
Die Exekutivverordnung 14292 zielt darauf ab, gefährliche Gain-of-Function-Forschung einzustellen und die biologische Sicherheit zu verbessern. Wer „gefährlich" definiert, wer die Grenze zieht zwischen nützlich und risikant — das steht nicht im Titel. Die Notwendigkeit, einen Rahmen zu entwickeln, der Sicherheit mit wissenschaftlichem Fortschritt in Einklang bringt, wird beschworen wie ein Gebet. Ein vollständiges Verbot, so liest man, könnte Fortschritt behindern. Ebenso, so liest man ebenfalls, könnte ein unvorsichtiges Weiter-so eben jenen Fortschritt in eine Petrischale voller Konsequenzen verwandeln.
Amerikanische Finanziers erkennen an, dass strengere Richtlinien nötig sind. Anerkennen. Auch ein schönes Wort. Die Exekutivverordnung will potenziell gefährliche Forschung stoppen — könnte aber risikoarme, nützliche Forschung beschädigen. Der Kollateralschaden ist eingeplant, nur nicht beziffert.
Wer sitzt künftig in dieser Behörde? Wer ernennt? Wer wird geprüft, wenn die Prüfer selbst Teil der Forschungsökonomie sind? Eine Behörde ist keine Tugend, sie ist ein Verfahren. Und Verfahren können brechen, wenn das Geld sie schiebt.
Die Pfeife ist kalt. Unklar bleibt, wer die Mandate der neuen Behörde tatsächlich schreibt — die Ministerialbürokratie, die Forschungslobbys oder jene, die das nächste Memorandum unterzeichnen.