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PATENTE AUF LEBEN: WER DAS SAATGUT BESITZT, BESITZT ALLES

9. Juli 2026 — — — Ida Feuerbach

Die Stadt redet von Innovation. Der Hof redet von Verlust. Beide meinen dasselbe – und nur eine Seite wird es bezahlen.

Die Patentierung von biologischem Material soll Innovationen fördern, so die offizielle Lesart. Sie kann aber auch die genetische Vielfalt einschränken und zu genetischer Erosion führen. Das steht in den Dokumenten, zwischen den Zeilen, in den Anhängen die niemand liest. Biopatente können auf genetisch veränderte Pflanzen oder Tiere erteilt werden, nicht jedoch auf natürliche Pflanzensorten oder Tierrassen. So lautet die Grenze, die man uns zieht. Doch Grenzen auf dem Papier sind keine Grenzen auf dem Acker.

Kritiker befürchteten, dass alte Sorten verschwinden und große Züchter ihre Monopolstellung ausbauen könnten. Befürchteten. Vergangenheitsform. Wer moniert hat, wusste wovon. Wer weghörte, wusste es auch.

Die Verordnung hätte nationale Gesetze außer Kraft gesetzt und zu strengeren Sortenvorschriften geführt. Neue Beschränkungen für die Weitergabe von Saatgut werden eingeführt, die auch kleinste Akteure betreffen. Auch den Bauern, der seit vierzig Jahren dieselbe Linie erhält. Auch die Nachbarin, die ihre Tomaten in Papiertüten über die Dorfgrenze reicht. Der Vorschlag betrifft alle Akteure, die beruflich mit der Erzeugung, Erhaltung oder Vermarktung von Pflanzenvielfalt beteiligt sind. Beruflich. Wer entscheidet, was beruflich ist?

Ab 2030 müssen bestimmte Kunststoffverpackungen einen Mindestanteil an recyceltem Material enthalten, um die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Die Verordnung setzt strenge Grenzwerte für schädliche Substanzen fest, einschließlich einer Begrenzung von PFAS in Lebensmittelverpackungen. Sauberes Korn, saubere Hülle. Eine runde Sache. Für wen?

Offen bleibt, wer den Entwurf schrieb und welche Lobby am Tisch saß. Unklar bleibt, warum die Hürden für kleine Erhalter steigen, während die Konzerne ihr Sortenbuch längst digital verwalten. Was bleibt, ist das Feld. Und die Frage, wem es gehört, wenn das Korn patentiert ist.

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