← Zurück zur Titelseite Gesellschaft

Notfall auf dem Acker — Lizenz zum Spritzen

9. Juli 2026 — — — Dr. L. Rath

Brüssel, 2023. Das Urteil ist gesprochen. Thiamethoxam und Imidacloprid — systemische Neonikotinoide, entwickelt für Saatgut im Freien — dürfen per Notfallzulassung nicht mehr auf den Acker. Sagt der Europäische Gerichtshof. Steht im Akt. Und was geschieht? Die EU-Kommission leitet erstmals ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Präzedenzfall. Drohung. Verbot? Nein. Nur ein Verfahren.

Wer Notfall sagt, sagt Geschäft. Eine Kombination aus systemischen und Kontaktwirkstoffen in Tankmischungen — so die Rüben-Lobby — sei notwendig, um die Pflanzen wirksam zu schützen. Acetamiprid, Flupyradifurone. Die Stoffe wechseln, die Logik bleibt: Notfallzulassungen, schnell, intransparent, gegen die Schilf-Glasflügelzikade, gegen Blattläuse. Die Zikade frisst. Die Industrie schreibt die Rechnung.

Wer sitzt in den Aufsichtsräten? Wer hält das Patent? Welche Studie wurde nicht veröffentlicht? Ich frage seit Jahren. Die Antwort: Syngenta, Bayer, Corteva. Die Biene stirbt. Der Acker brummt. Der Vorstand zählt.

Bacillus thuringiensis — Bt — wirkt. Im Biolandbau, umweltschonend, biologisch. Wirksam gegen Larven. Aber Bt lässt sich nicht patentieren wie ein Neonikotinoid. Bt lässt sich nicht im Schnellverfahren durchwinken. Bt macht keine Aktionäre reich. Also bleibt Bt im Hintergrund.

Die Mechanik ist uralt: Ein Schädling wird entdeckt. Eine Krise wird ausgerufen. Eine Notfallzulassung wird erteilt. Die Industrie liefert. Die Aufsicht nickt. Das Feld wird gespritzt. Unklar bleibt, wer in den nationalen Agrarministerien tatsächlich unterzeichnet. Unklar bleibt, welche alten Bande zwischen Behörde und Konzern die Verfahren prägen.

Das Gericht hat 2023 gesprochen. Die Felder haben nicht gehört. Die Logik der Notfallerlaubnis ist keine Ausnahme. Sie ist die Regel.

✦ Ende des Artikels ✦
← Zurück zur Titelseite