GERICHTE SPRECHEN SCHADENSERSATZ ZU — KONTROLLVERLUST ÜBER EIGENE DATEN
Die Drähte summen. Was hier durchkommt, ist kein Funkspruch aus dem Äther, sondern aus einem Saal mit Parkett und verstaubten Akten. Die Justiz hat gesprochen. Wer die Kontrolle über seine Daten verliert, soll künftig entschädigt werden — ohne Psychiater, ohne den Beweis erbrachter Schlaflosigkeit. Der Verlust selbst ist der Schaden. Das ist neu.
Was war geschehen? Meta Business Tools wurden in Webseiten eingebettet, ohne dass Nutzer wirksam eingewilligt hatten. Die Richter werteten das als rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Themen, die verhandelt werden, reichen weit: Wettbewerbsrecht, Datenschutz, die Frage, wer eigentlich über KI-Technologien bestimmt. Ein weites Feld, in dem vieles mitschwingt.
Draußen tobt der große Kampf. Big Tech gegen die Aufseher, in Brüssel wie in Washington. Die Verfahren laufen, neue sind erwartet. Krieg an vielen Fronten, ausgefochten mit Schriftsätzen und Pressemitteilungen.
Dann Köln. Das OLG erlaubt das KI-Training mit öffentlichen Inhalten volljähriger Nutzer. Ein schmaler Korridor — Datenschutz und Innovation müssen sich nicht ausschließen. Doch dasselbe Gericht sieht in Metas Datennutzung ein berechtigtes Interesse, das die Interessen der Nutzer überwiegt. Zwei Richtungen, ein Dach.
Möglich macht das die Verbandsklagen-Richtlinie. Verbraucherorganisationen ziehen für die Käufer vor Gericht — und die Urteile fallen auseinander. Divergierende Entscheidungen quer durch die EU. Kein einheitliches Band, nur lose Fäden.
Was hier entschieden wurde, ist vorläufig. Summarische Prüfung. Die Hauptsache kommt noch. Wer jetzt schon feiert, feiert zu früh.
Wer kontrolliert das? Wer profitiert? Die Konzerne sammeln weiter, die Gerichte ziehen Linien. Die Nutzer bekommen Geld, nicht Vergessen. Ein Anfang. Mehr nicht.