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Verboten mit Durchschlupf: Brüssels Auge sieht fast alles

11. Juli 2026 — — — Ada Voss, auf Sendung

Die Frequenz ist eindeutig: Das EU-Parlament sendet ein Verbot. Biometrische Massenüberwachung im öffentlichen Raum, vorausschauende Polizeiarbeit — beides soll vom Netz, um Grundrechte zu schützen. Auf dem Papier eine saubere Welle. Auf dem Papier.

Artikel 5 des AI Act verbietet biometrische Systeme im öffentlichen Raum. Jeder Funker kennt Ausnahmeklauseln — Lücken im Sendebereich, durch die das Signal trotzdem rauscht. Strafverfolgung, Sicherheitsbehörden. Keine Randfrequenzen, sondern Hauptschaltung. Wer kontrolliert hier wen? Die Behörden, die sich selbst die Erlaubnis erteilen, das Auge der Maschine aufzusperren.

Die Brüsseler Legislative will KI demokratischen Spielregeln unterwerfen und Grundrechte schützen. Klingt nach Sendemast mit offenem Protokoll. Aber die Übersetzungsarbeit fehlt: die Transparenz der Entscheidungsprozesse ist unzureichend. Der Empfänger sagt uns, was er will, nicht was er tut. Und was er tut, kann diskriminieren — Gesichter, Gangarten, Adressen, die in ein Raster fallen, das kein Mensch mehr prüft.

Große Datenmengen, sagen die Befürworter, ließen sich effizient analysieren. Stimmt. Aber ohne rechtlichen Rahmen ist die Effizienz eine Waffe, die nach beiden Seiten schneidet. Die Privatsphäre ist der Kollateralschaden einer gut geölten Maschine.

Hier wird es interessant. Die Technologiegiganten unterstützen das Gesetz. Das sollte uns zu denken geben. Wenn die Herren der größten Funkmasten nicht wehren, sondern mitgestalten, ist das Gesetz nicht ihr Feind. Es ist ihr Werkzeug. Mehr Kontrolle als Schutz, senden die Konzernzentralen. Wer profitiert, wenn Ausnahmen kodifiziert werden? Die, die sie kennen.

In Deutschland bleibt die nationale Schaltung weich. Biometrische Fernidentifizierung braucht schärfere Regeln, sonst wird das europäische Verbot auf nationaler Ebene unterlaufen. Offen bleibt, wer die Frequenz neu schreibt — Berlin oder die Hersteller, die längst mit den Behörden verkabelt sind.

Das Verbot steht. Das Auge sieht trotzdem. Nur die Adresse des Operators bleibt unklar.

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