Anträge, Verschiebungen, kein Ende
Wieder fällt ein Name auf ein Formular. Wieder fragt jemand: Marta, hilf mir. Ich übersetze. Ich erkläre die Paragrafen. Ich fülle aus, was keiner will.
Die meisten originären Asylanträge in Österreich stammen aus Afghanistan. Das steht schwarz auf weiß in den Statistiken. Daneben, oft übersehen: viele Anträge für nachgeborene Kinder syrischer Herkunft. Kinder, die hier geboren sind. Die einzige Heimat, die sie kennen, ist ein Aktenzeichen.
Dann die Zahl, die niemand gerne nennt: Ein großer Teil der Verfahren wird eingestellt, weil Antragsteller rasch in andere Staaten weiterreisen. Das Spiel von Zonen und Zuständigkeiten. Wer weiterzieht, hinterlässt eine Akte. Die Akte bleibt hier. Ich bleibe auch hier.
Die Antwort der Behörden: Rückkehrzentren. Verpflichtende Rückkehrberatungen. Freiwillige Rückkehr, so nennt man das. Wer nicht freiwillig geht, soll — ja, was eigentlich? Die zentralisierten Asylverfahren sollen direkt am Flughafen Wien-Schwechat stattfinden. Schneller bearbeiten. Wer einmal in Schwechat sitzt, sitzt fest.
Gleichzeitig: 69,09 Millionen Euro hat Österreich für die Förderperiode 2021 bis 2027 für Integrationsmaßnahmen zugewiesen. Sechs Jahre. Neunundsechzig Millionen. Verteilt auf ein ganzes Land.
Wer bereits geduldet ist, dem hat der Gesetzgeber Ende 2022 das Chancen-Aufenthaltsrecht gegeben. Achtzehn Monate Probezeit. Wer die Voraussetzungen erfüllt, darf bleiben. Wer nicht — fragt nicht. Eine Übergangsregelung erlaubt es, bis zum 30. Juni 2027 Anträge auf eine reguläre Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Atempause. Für manche.
Die Diskrepanz, die mich nicht loslässt: Die Zahl der Asylanträge bleibt hoch. Die Zahl der Abschiebungen bleibt gering. Wer profitiert vom Stillstand? Welche Struktur lebt davon, dass Akten offen bleiben? Wer entscheidet, wer gehen darf — und wer bleiben?
Ich sitze hier. Ich fülle weiter aus. Der Koffer unter dem Schreibtisch wird nicht leichter.