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UNTERSUCHUNG: ENTSCHÄDIGUNG FÜR KOHLE — WER ZAHLT DEN PREIS?

12. Juli 2026 — — — Doc Brenner, irgendwo im Staub

Die Akte liegt auf. Jemand hat sie aufgeschlagen. Eine formelle Untersuchung prüft die Pläne zum Braunkohleausstieg — genauer: die direkte Entschädigung, die hier vorgesehen ist. Die Erde schreibt mit. Ich übersetze.

Wer profitiert, ist benannt: RWE, LEAG. Das Gesetz sieht finanzielle Kompensation für die Betreiber vor, flankiert von wirtschaftlichen Unterstützungsprogrammen für die betroffenen Regionen. Eine saubere Architektur. Sauber wie ein Scheckheft.

Die EU-Kommission hat die Entschädigungsmethode für den Steinkohleausstieg als mit den Staatshilfevorschriften vereinbar bestätigt. Segen von oben. Doch offen bleibt, warum die Methodik nicht dieselbe Prüfung für die Braunkohle besteht. Dazwischen liegt eine Naht, an der es sich lohnt zu graben.

Die Kreditbewertungen dieser Unternehmen könnten durch die Umstellung auf erneuerbare Energien und die nötigen Investitionen beeinflusst werden. So steht es in den Papieren. Was dort nicht steht: Wer bewertet die Bewerter. Welche Bankenstruktur trägt den Wechsel, und zu welchem Preis.

Der Ausstieg erfolgt in drei Stufen. Bis Ende 2022 sollen bereits 30 Gigawatt abgebaut sein. Der Kohleanteil sank von 23,3 Prozent im Jahr 2020 auf 20,4 Prozent im Jahr 2025, Erneuerbare stiegen von rund 44 auf über 57 Prozent. Die Kurve geht — weil der Markt sie zieht. Sinkende Kosten für Erneuerbare machen Kohle wirtschaftlich unattraktiv.

Was die Politik als Plan verkauft, vollendet der Kapitalmarkt vielleicht schneller. Ein Ausstieg vor 2038 ist nicht aus

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