Die Rechnung, die das Ministerium schuldig bleibt
Es fängt mit einem Satz an, den ich schon hundertmal gedruckt habe. Gemeinnützige Organisationen müssen sich auf soziale Aufgaben beschränken. Sie dürfen keine Gewinne erzielen, die nicht reinvestiert werden. Schön. Wer prüft das eigentlich?
Ich sitze über einer Aktenmappe, die nach Kaffee und Mietvertrag riecht. Dreißig Seiten. Zahlen, die das Innenministerium selbst nicht mehr zusammenrechnen will. Es muss neu kalkulieren, sagt das Papier. Die bisherigen Gebühren — Durchschnittsmieten für Hartz-IV-Empfänger. Als ob eine Asylunterkunft ein Hartz-IV-Haushalt wäre. Als ob das vergleichbar wäre.
Ist es nicht.
Während das Ministerium rechnet, warten Menschen. Die Frau aus dem Nürnberger Übergangswohnheim, deren Namen ich nicht nenne. Sie spricht drei Sprachen. Keine davon Behördendeutsch. Sprachliche Hürden. Bürokratische Hürden. Drei Wörter, hinter denen Wochen verschwinden — Wochen, in denen eine Familie zwischen Gemeinschaftsunterkunft und eigener Wohnung hängt. Nürnberg hat Strukturen gebaut. Übergangswohnen. Vermittlung von Mietwohnungen. Das ist nicht selbstverständlich.
Die Vergabe, sagt das Gesetz, folgt strengen Auflagen. Transparenz. Gleichbehandlung. Nichtdiskriminierung. 360 Milliarden Euro Volumen jährlich in Deutschland. Eine Zahl, die niemand mehr hört. Aber hinter jeder Vergabe steht ein Preis, eine Bedingung, ein Gewinner.
Im Gemeinderat knirscht es. Zwischen Gemeinde und Landratsamt. Wer zahlt. Wer unterbringt. Wer haftet. Die Spannung ist ehrlich, vielleicht. Aber sie kostet Zeit. Zeit, die niemandem gehört, der in einer Gemeinschaftsunterkunft liegt.
Unklar bleibt, wer von den alten Sätzen profitiert hat. Unklar bleibt, wer prüft, was mit den Überschüssen gemeinnütziger Träger geschieht. Mein Koffer steht unter dem Schreibtisch. Für alle Fälle.