ALLE FÜNF TAGE GREIFT DER STAAT IN DEINE TASCHE
Alle fünf Tage. So oft schlägt der Staat zu. Nicht in Uniform, nicht mit Handschellen. Mit Code. Mit unsichtbarer Hand greift er in dein Telefon, in deinen Laptop, in dein Leben — und du merkst es nicht einmal.
Die neue Justizstatistik des Bundesjustizamts für das Jahr 2024 spricht eine Sprache, die man erst lernen muss, um sie zu verstehen. 129 Mal haben Richter den Einsatz von Staatstrojanern angeordnet. 79 Mal wurde tatsächlich gehackt. Das ist ein Rekord. Und niemand feiert ihn.
Wer profitiert? Wer verschweigt? Wer zahlt den Preis?
Zwei Sorten dieser Werkzeuge gibt es. Den kleinen Trojaner, genannt Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Er zapft Kommunikation an, bevor sie verschlüsselt wird. 97 Anordnungen, 64 tatsächliche Einsätze. Das ist die höfliche Variante — sie lächelt dich an, während sie deine Nachrichten liest.
Dann den großen. Die Online-Durchsuchung. Hier wird das gesamte Gerät ausgeleitet. Fotos, Mails, Dokumente, der Browserverlauf, der Standortverlauf, alles. 32 Mal angeordnet, 15 Mal durchgeführt. Allzeit-Rekord, sagt das Justizamt, als wäre das ein Grund für Glückwünsche.
Die Aufschlüsselung nach Ländern verrät mehr, als den Beteiligten lieb sein kann. Nordrhein-Westfalen führt die Liste an mit 25 kleinen Trojaner-Einsätzen. Bayern und Hessen folgen mit je sieben. Baden-Württemberg und Sachsen hacken je drei Mal. Niedersachsen und Schleswig-Holstein je einmal. Berlin hat sich vier Anordnungen geholt, aber keinen einzigen Einsatz tatsächlich durchgeführt — fragt euch, warum. Und der Generalbundesanwalt hat acht Mal den kleinen Trojaner benutzt, dazu sechs Anordnungen für den großen bekommen, vier Verfahren, vier Mal kriminelle oder terroristische Vereinigungen, drei Mal Hochverrat. In zwei Fällen hackte der oberste Ermittler tatsächlich.
Beim großen Trojaner wird die Anlassliste etwas konkreter. Bayern hackte fünf Mal, vier Mal wegen Drogen, einmal wegen Mord. Nordrhein-Westfalen hackte vier Mal, von zwölf Anordnungen — zehn wegen Erpressung, zwei wegen Kriegswaffen. Hamburg zweimal wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Baden-Württemberg hackte einmal, von sechs Anordnungen, fünf wegen Erpressung, eine wegen Mord. Rheinland-Pfalz hackte einmal wegen Drogen.
Drogen. Immer wieder Drogen. Das ist die offizielle Begründung, die das Justizamt selbst nennt: „Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Überwachungsmaßnahmen." Eine harmlose Erklärung. Sie klingt nach kleiner Dealer-Ecke, nach Joint am Bahnhof. Sie verschweigt, was ein Trojaner wirklich kann.
Ich sitze in meinem Büro, der Lötzinn dampft noch von der letzten Reparaturschicht, und übersetze. Der kleine Trojaner hat einen Schönheitsfehler in der Statistik: Das Bundesjustizamt schlüsselt nicht auf, bei welchen Straftaten er eingesetzt wird. Wir wissen, dass Drogen der Hauptanlass sind. Aber wir wissen nicht, was die übrigen Fälle sind. Diese Lücke ist kein Versehen. Sie ist ein designfeature.
Das Politische an Staatstrojanern ist stets dieselbe Litanei: Terrorismus, Mord, Totschlag. Die Anlässe, die in den Gerichtssälen und Pressekonferenzen genannt werden, wenn neue Befugnisse gefordert werden. Die Wirklichkeit in den Akten sieht anders aus. Ein großer Teil der Trojaner-Einsätze läuft über das Betäubungsmittelgesetz. Gegen Beschuldigte, oft mit geringen Mengen, oft Ersttäter. Wer Drogen verkauft, bekommt den vollständigen Auspähzugriff auf sein digitales Leben. So sieht das Verhältnis aus, das die Behörden unter Sicherheit verbuchen.
Alle fünf Tage. Nicht weil die Verfassung es so will. Sondern weil die Werkzeuge da sind und weil Richter genehmigen, was die Polizei beantragt. Die rechtliche Hürde wird gesenkt, die Schwelle zur Totalüberwachung gesenkt, jeder Einsatz zur Routine. Die nächste Generation von Ermittlern wird den Trojaner so selbstverständlich benutzen wie den Funkwagen — und an seinem Vorhandensein nichts Bemerkenswertes mehr finden.
Darin liegt die eigentliche Gefahr. Nicht der einzelne Hack, nicht die einzelne Anordnung. Sondern die Normalisierung. Ein Werkzeug, das gestern Ausnahme war, ist heute Verwaltungshandeln. Bald wird es keiner mehr erwähnen.
Die Macht liegt auf der Seite derer, die den Code besitzen. Die Kosten tragen diejenigen, deren Geräte geknackt werden — ob schuldig oder nicht, ob je verurteilt oder nicht. Wir erfahren nie, wie viele Unbeteiligte in den Datensätzen der Trojaner auftauchen. Wir erfahren nicht, wie viele Anwälte, Ärzte, Journalistinnen, Nachbarn und Familienangehörige mitgeschnitten werden, wenn ein Gerät komplett ausgeleitet wird.
Wer kontrolliert die Kontrolleure? Die Frage steht im Raum. Sie wartet auf eine Antwort, die nicht aus der Pressestelle des Bundesjustizamts kommen wird.
Alle fünf Tage. Der Takt ist jetzt eingestellt. Wer den Rhythmus hört, hört die Zukunft.
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