Börse 1937
Terminal Tribune

22. August 2026

Dossier · Digitales & Überwachung

Direkt aus dem Roman 1984: Das neue Polizeigesetz in Kiel

22. August 2026 — — Ada Voss, auf Sendung

Kiel, Hochsommer 2026. Die Drähte summen — nicht zwischen London und Berlin, sondern zwischen den Fraktionsbüros in Kiel und dem Innenausschuss des Landtags. Die schwarz-grüne Landesregierung hat einen Gesetzentwurf durch die erste Lesung gejagt: eines der schärfsten Polizeigesetze, die Schleswig-Holstein je gesehen hat. KI-gestützte Überwachung, präventives Gewahrsam bis zu zwei Monate bei bloß drohender Gefahr, automatisierte Datenanalyse. Die Gruppe Freiheitsfoo hat den Entwurf in einem 22-seitigen Gutachten seziert. Ihr Urteil fällt ungewöhnlich deutlich aus: Es klinge, als stamme der Text „direkt aus dem Roman 1984 oder anderen dystopischen Science-Fiction-Vorstellungen".

KI-generierte Illustration zum Beitrag

Wer hier genau hinhört, dem summt es im Ohr. Ich habe angefangen, Drähte zu lesen, als Drähte noch aus Kupfer waren. Die Mechanik ist nicht neu, auch wenn der Mantel stets wechselt. Michael Ebeling von Freiheitsfoo sieht in dem Entwurf eine „bedrohlich umfangreiche Erweiterung der Befugnisse und Werkzeuge für die Landespolizei" und fürchtet vor allem das Missbrauchspotenzial „zur Unterdrückung kritischer und demokratischer Bewegungen". Freiheitsfoo hält fest: derartige Freiheiten seien bislang so gut wie nie zurückgenommen worden. Das, so die Gruppe ungeschminkt, „kann kein gutes Ende nehmen". Je weiter die Überwachung automatisiert werde, desto stärker sinke die Hemmschwelle zu ihrer Nutzung — und desto unkontrollierbarer werde sie. Wer eine Maschine einmal füttert, der füttert sie wieder. Wer eine Datenbank einmal anlegt, der nutzt sie immer wieder. Wer heute eine Funktion einbaut, die noch niemand braucht, der hat sie morgen schon verwendet.

Die technischen Details lesen sich wie eine Bestellliste. Automatisierte Gesichtserkennung auf öffentlichen Plätzen — Kameras, die nicht mehr aufzeichnen, sondern auswerten. KI-gestützte Auswertung von Bewegungsdaten — wer wann wo war, sichtbar gemacht in Echtzeit. Erweiterte Befugnisse zur Onlinedurchsuchung — der Staat liest mit, was der Bürger schreibt. Ausweiskontrollen im Netz — die Anonymität, dieser letzte Rest Privatheit, fällt. Der Ausbau elektronischer Fußfesseln mit erweiterten Kontrollmöglichkeiten. Was hier zusammenkommt, ist kein Bündel polizeilicher Werkzeuge mehr. Es ist ein Instrumentenkasten, der nicht mehr der Gefahrenabwehr dient, sondern der Vorhersage. Die Freiheit des Menschen, so das Gutachten, werde zum „Spielball von Prognosen". Präventivgewahrsam bis zu zwei Monate bei einer drohenden Gefahr — das ist, juristisch formuliert, nichts anderes als „Strafe ohne Straftat". Wer noch nichts getan hat, wird eingesperrt, weil eine Maschine sagt, er werde vielleicht etwas tun.

Hier schweigt die Landesregierung beharrlich. Wer profitiert? Welche Firmen am Ausbau der KI-gestützten Überwachung in Schleswig-Holstein verdienen, ist aus den vorliegenden Berichten nicht ersichtlich — die Anbieter werden nicht namentlich genannt. Wer zahlt den Preis? Der Bürger, dessen Grundrechte auf dem Altar der „drohenden Gefahr" geopfert werden — eines unbestimmten Rechtsbegriffs, der in der Hand der Exekutive zur Waffe wird. Wer kontrolliert das? Im Innenausschuss werden die Details zwischen den Fraktionen verhandelt. 58 Gruppen und Privatpersonen sind aufgefordert, Stellungnahmen einzureichen. Freiheitsfoo hat ihre Stellungnahme unaufgefordert eingereicht — auch an die per E‑Mail erreichbaren Ausschussmitglieder. Wer am Ende des Tages die Stimmen der Ausgeschlossenen zählt, bleibt abzuwarten.

Auch der Niedersächsische Datenschutzbeauftragte hat seine Stimme erhoben und den Entwurf kritisiert. Welche konkreten Punkte er benennt, bleibt zum Zeitpunkt dieser Zeilen zu verifizieren — die vollständige Stellungnahme liegt nicht vor. Klar ist: Wenn schon die Aufsichtsbehörde eines benachbarten Bundeslandes Alarm schlägt, dann ist das Schweigen der Kieler Landesregierung umso lauter. Es riecht nach Lötzinn in einem leeren Verteilerkasten — die Drähte sind gelegt, die Anzeige bleibt dunkel. Und wer nicht hört, was die Aufseher sagen, der hat schon verloren, bevor er angefangen hat zuzuhören.

Offen bleibt, wer den Änderungsantrag in den Innenausschuss eingebracht hat, der den Entwurf nachträglich noch verschärft hat. Eigene Initiative der Landesregierung? Einflussnahme von außen, aus der Sicherheitswirtschaft, aus der Ministerialbürokratie? Der Name fehlt in den vorliegenden Berichten. Auch die Haltung der schwarz-grünen Koalitionäre verdient genauere Betrachtung — wer trägt die Verantwortung, wer schweigt mit, wer profitiert am Ende? Wer in dieser Frage schweigt, der hat schon gewählt. Diese Frequenz ist hoch — aber nicht zu hoch für die, die hinhören.

Orwell schrieb seinen Roman als Warnung. In Kiel, Jahrzehnte später, wird er zur Gebrauchsanweisung. Wer morgen aufwacht und feststellt, dass sein Gang zum Marktplatz protokolliert, seine Nachbarschaft kartografiert, sein Onlinelesen ausgewertet wird, der sollte sich heute fragen, wer diese Drähte verlegt hat. 1937. Die Drähte summen. Ich übersetze. Hört ihr das Summen?

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 2 von 3 Behauptungen belegt
  1. ZITAT Das Thema betrifft das Polizeigesetz Schleswig-Holstein

    „Polizeigesetz Schleswig-Holstein“ — wörtlich im Quelltext belegt

  2. ZITAT Der Vergleich mit dem Roman 1984 wird gezogen

    „Das vorliegende Gesetz wirke „als würde es direkt aus dem Roman 1984 oder anderen dystopischen Science-Fiction-Vorstellungen stammen“.“ — wörtlich im Quelltext belegt

  3. ZITAT Kritik richtet sich spezifisch vom Niedersächsischen Datenschutzbeauftragten

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

Herangezogene Quellen

2 Quellen · 2 davon belegt · 3 externe Belege · 3 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

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