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Terminal Tribune

5. Oktober 2026

Dossier · Klimawandel

BUCHHALTUNG ÜBER ERDE: WER SCHREIBT, WER ZÄHLT IM NEUEN CO2-REGISTER

5. Oktober 2026 — — Doc Brenner, irgendwo im Staub

Dezember 2024. Brüssel setzt einen Stempel unter Verordnung 2024/3012. Freiwillig, sagen sie. 2026 stillschweigend Referenz. Alte Masche: erst Freiwilligkeit verkaufen, dann über den Markt zur Pflicht machen. Wer zahlt am Ende? Nicht Brüssel.

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Die Erde kennt keine Zertifikate. Sie kennt Kohlenstoff, seit Jahrtausenden in Mooren, Schwarzerde, alten Wäldern gebunden. Nun soll er verwaltet werden — in drei Körben: dauerhafte Entnahme, Carbon Farming, Speicherung in langlebigen Produkten. Saubere Trennung. Zu sauber für meinen Geschmack.

CRCF spricht nicht allein. Er interagiert mit CSRD, mit SBTi V2, mit VCMI Claims. Was heißt das für den Einkauf in DACH-Konzernen? Wer heute alte Zertifikate bunkert, bunkert Risiko. Wer sein CO2-Portfolio nicht vor dem nächsten Audit gegen die CRCF-Kategorien prüft, dem brennt das Greenwashing-Etikett auf der Stirn. Die Handelsblatt-Kamera ist geduldig, das Gericht weniger.

Moorrenaturierung, Agroforstwirtschaft, Pflanzenkohle — die delegierte Rechtsakt-Methodik der Kommission deckt das ab. Drei Verfahren. Beschlossen nach öffentlicher Konsultation, gestützt auf die Expertengruppe Kohlenstoffentnahmen. Mindeststandards aus Implementing Regulation 2025/2358. Wer sein Schema anerkennen lassen will, geht durch dieses Tor. Wessen Tor?

Den Auditoren nützt es — endlich wissen sie, wonach sie greifen. Den Händlern, die ihre Lager umetikettieren. Den Landwirten, falls die Prämien ankommen — offen bleibt, wer zwischen Zertifizierer und Feld die Marge nimmt. Die Kommission spricht von Biodiversität, Landschaftsresilienz, Ernährungssicherheit, Bodengesundheit. Schön. Im selben Atemzug wird die Integration der Senken in den EU-Emissionshandel als strategisch wichtig verkauft. Aus Boden wird Bilanzposten.

Die Erde steht nicht am Ende der Tabelle. Was der Boden nicht bindet, lässt die Atmosphäre nicht mehr los.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 1 von 2 Behauptungen belegt
  1. ZAHL Der CRCF definiert ab 2026 Qualitätsstandards für CO2-Entnahme und Carbon Farming in der EU

    „Er definiert eine einheitliche Qualitätsbasis für die dauerhafte CO2-Entnahme, Carbon Farming und die CO2-Speicherung in Produkten – und wird ab 2026 stillschweigend zum Referenzpunkt für „hohe Qualität“ auf den europäischen CO2-Märkten.“ — wörtlich im Quelltext belegt

  2. ZAHL Die EU-Kommission hat einen Rechtsakt verabschiedet, der ab 2027 finanzielle Anreize für CO₂-Bindungsmaßnahmen bietet

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

5 Quellen · 1 davon belegt · 0 externe Belege · 2 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

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