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13. Oktober 2026

Dossier · Klimawandel

Die Lücke im Gesetz: Wenn DNSH zur Einladung wird

13. Oktober 2026 — — Doc Brenner, irgendwo im Staub

Brüssel, im dritten Jahrzehnt des Jahrhunderts. Die Erde atmet, langsamer als früher, schwerer als nötig. Sie schreibt mit Kohlenstoff in die Atmosphäre, was ihr die Industrie vorschreibt. Ich übersetze.

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Die DNSH-Kriterien — „Do No Significant Harm" — klingen wie ein Schwur. Sie sind keiner. Sie sind ein Sieb, durch das alles fällt, was schlau genug ist, sich dünn zu machen. Das System soll garantieren, dass Investitionen in Klimaanpassung nicht selbst zur Klimaverletzung werden. Die Wirklichkeit: Wer den Stift führt, definiert auch, wo die Linie verläuft. Die Umgehung sitzt im Design.

In der EU-Taxonomie wurde der automatisch abnehmende Klimaminderungsschwellenwert entfernt. Ein Satz, der klingt wie Bürokratendeutsch, bedeutet: Die Messlatte sinkt nicht mehr von selbst. Wer sie anhebt, muss es politisch durchsetzen. Wer sie senkt, hat das Gesetz auf seiner Seite. Das gefährdet die Ausrichtung am Klimaziel 2050 — nicht durch Angriff, sondern durch Stillschweigen.

Gleichzeitig plant Brüssel den Grenzausgleichsmechanismus CBAM, um „Carbon Leakage" zu verhindern, die Flucht der Emissionen in Länder mit schwächeren Regeln. Dr. Jürgen Zattler vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit zeigt sich zuversichtlich, dass der Mechanismus WTO-kompatibel gestaltet werden kann und nicht protektionistisch wirkt. Eine noble Absicht. Doch die Frage bleibt offen: Wer kontrolliert, was an der Grenze wirklich gemessen wird? Wer prüft, ob ein Zertifikat Wahrheit trägt oder nur Papier ist?

Dass das EU-Emissionshandelssystem zwischen 2005 und 2025 die Treibhausgasemissionen in den erfassten Sektoren um rund fünfzig Prozent gedrückt hat, ist Tatsache. Ebenso, dass dabei nicht nur CO2 sank, sondern auch Schwefeldioxid und Stickoxide — mit lokalen gesundheitlichen Vorteilen. Das System arbeitet. Aber es arbeitet gegen ein Gegenüber, das gelernt hat, jede Regel zu unterlaufen.

Kohlenstoffabscheidung, Speicherung, Kompensationen — manche Regierungen präsentieren sie als Lösung. Sie sind oft das Gegenteil: ein Alibi, mit dem die fossile Industrie ihre Geschäfte fortsetzt, ohne die Emissionen wirklich zu senken. Die Aussetzungsklausel im CBAM beunruhigt Industrieverbände und EU-Parlamentarier gleichermaßen. Sie fürchten den Dominoeffekt: Wird einmal ausgenommen, werden weitere Ausnahmen gefordert, bis der Mechanismus ausgehöhlt ist.

Die Erde kennt keine Aussetzungsklauseln.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 2 von 3 Behauptungen belegt
  1. ZAHL 2026

    „12/10/2026“ — wörtlich im Quelltext belegt

  2. ZAHL 2050

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  3. ZITAT Zattler ist zuversichtlich, dass der Mechanismus WTO-kompatibel gestaltet werden kann

    „“I am rather confident that a carbon border adjustment mechanism can be designed in a WTO-compatible manner and I have no doubt that the EU Commission will take this into account in its legislative proposal,”“ — wörtlich im Quelltext belegt

5 Quellen · 2 davon belegt · 0 externe Belege · 3 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

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