Wer wacht über die Wächter? Karlsruhe stoppt BND-Massenüberwachung
Die Fakten liegen offen. Zwischen Mai und Juni 2017 schiebt der Bundestag ein halbes Dutzend Gesetze durch, die eines eint: sie weiten die Augen des Staates. Vorratsdatenspeicherung — von der Bundesnetzagentur vorerst ausgesetzt, weil ein Gericht sie als EU-rechtswidrig einstuft. Flugpassagierdaten, fünf Jahre lang gespeichert, Fluggesellschaften als Zuträger des Bundeskriminalamts. Der Staatstrojaner, der Behörden erlaubt, Smartphones und Chats auszulesen. Metadaten von Asylsuchenden an der Grenze. Videokameras auf Plätzen und in Einkaufspassagen. Jedes Gesetz verpackt in eigene Dringlichkeit: Terror, Kriminalität, öffentliche Gefahr.
Wer genauer hinsieht, sieht ein Muster. Die Begründungen wechseln, die Richtung bleibt gleich: mehr Daten, weniger Hürden, weniger Kontrolle. Karlsruhe zieht die Notbremse. Das Bundesverfassungsgericht kippt Teile der BND-Befugnisse und stellt fest, was zuvor als Sicherheitsarchitektur galt: Massenüberwachung ohne ausreichende Kontrolle, ohne besonderen Schutz für Journalisten und andere verletzliche Gruppen, ohne wirksame unabhängige Aufsicht. Artikel 5 und Artikel 10 des Grundgesetzes — Pressefreiheit und Fernmeldegeheimnis — waren nicht gewahrt. Sechs internationale Journalisten hatten Karlsruhe angerufen, unterstützt von Reporter ohne Grenzen und der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
Was offen bleibt: Wer trägt die Kosten — der Steuerzahler, der Journalist, dessen Quelle verstummt, der Migrant, dessen Bewegungsprofil gespeichert wird? Wer profitiert, wenn ein halbes Jahr Dutzend Gesetze das Recht auf Privatheit aufweicht, bleibt unbeantwortet. Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, durch neue Gesetzgebung Schutzmaßnahmen zu implementieren und Überwachungsbefugnisse zu regulieren. Das Urteil verlangt es. Klar ist: Karlsruhe hat den Vorhang einen Spalt geöffnet. Was dahinter liegt, ist ein Räderwerk, das ein Jahrzehnt ohne Zahnrad für Kontrolle lief.
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