Madras und das höfliche Verschwinden der Direktoren
Es gibt Tage, an denen Gerichte nicht urteilen, sondern ordnen. Sie räumen auf. Sie falten Akten zusammen, als handle es sich um Wäsche, die man lange genug im Wind hängen ließ. Madras, im April des Jahres 2026, bot ein solches Bild: drei Akten, drei Namen, eine einzige Geste des höflichen Beiseiteschiebens.
Nehmen wir Gautham Vasudev Menon. Ein Mann, der Filme dreht, in ihnen spielt, sie produziert — das ist an sich schon ein dreifaches Geständnis, denn wer alle drei Funktionen auf sich vereint, glaubt entweder an sich selbst oder an gar nichts mehr. Die indische Einkommensteuerbehörde hatte gegen ihn ermittelt, weil eine Firma namens Photon Kathas Production Private Limited in Chennai es unterlassen hatte, ihre Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2013-14 einzureichen. Ein Vergehen, das in den Akten streng aussieht und im Leben der Beteiligten zumeist bedeutet, daß jemand anderes vergessen hat, was jemand eigentlich hätte tun sollen. Justice G.K. Ilanthiraiyan vernahm den Sachverhalt, blätterte zurück und stellte fest: Menon war als Direktor der Firma bereits am 2. Mai 2011 zurückgetreten, also deutlich vor dem fraglichen Zeitpunkt. Die Strafverfolgung gegen ihn wurde eingestellt, gegen die übrigen Direktoren aber, so die ausdrückliche Anordnung des Gerichts, gehe das Verfahren weiter. Man entlastet einen, ohne die Firma zu entlasten. Das ist die Anatomie einer sorgfältig gefalteten Akte: ein Name verschwindet, die anderen bleiben stehen, und niemand stellt die Frage, warum die Erklärung überhaupt fehlte.
Nur einen Monat später, am 30. April, beschäftigte denselben Madras High Court ein zweiter Menon, nur daß diesmal die Kamera nicht angeklagt wurde, sondern auf sie gewartet wurde. Der Film Dhruva Natchathiram mit Chiyaan Vikram und Aishwarya Rajesh lag seit Jahren in den Archiven einer Produktionsfirma namens Kondaduvom Entertainment, fertig oder halbfertig oder beides zugleich, und niemand konnte sich so recht einigen, wem welche Millionen gehörten. Justice Senthilkumar Ramamoorthy sprach Klartext — soweit ein Richter in Indien Klartext sprechen kann, ohne daß die Börsenkurse vibrieren — und ordnete an, daß ein gesondertes Konto bei einer scheduled bank auf den Namen der Produktionsfirma zu eröffnen sei, über das alle zur Veröffentlichung nötigen Transaktionen zu laufen hätten. Spätestens am 15. Juni, so die Frist, solle der Film erscheinen. Die Justiz tat also, was die Filmindustrie in ihren besseren Momenten selbst hätte tun sollen: Sie führte Buch. Wann immer Männer mit Kameras sich weigern, ihre Finanzen zu ordnen, treten Richter in die Lücke, die eigentlich Buchhaltern gehört. Es ist die alte Geschichte von den Räumen, in denen das Geld wohnt und niemand die Tür kennt.
Dann, in derselben Stadt, eine Klage über neunzehn Millionen Dollar und Klimaanlagen. Fujitsu General (Thailand), vertreten durch seinen Direktor Noriaki Terashima, verlangte von der in Chennai ansässigen ETA General Private Limited die Zahlung jener Summe zuzüglich sechs Prozent Zinsen seit dem 6. April 2022. Die Geschichte dahinter ist lang und, wie man in Genf sagen würde, ein Musterbeispiel dafür, wie Verträge überleben und Beziehungen sterben. Im Dezember 1999 hatten die japanische Mutter Fujitsu General Limited und ihre singapurische Tochter Fujitsu General (Asia) mit ETA General einen Master Technical Licence and Distribution Agreement geschlossen. Auf dieser Grundlage produzierte ETA General in Puducherry Klimaanlagen der Marke General für den indischen Markt, bis FGL keine Ingenieure mehr schicken konnte und das Werk stillgelegt werden mußte. Fujitsu General (Thailand) belieferte ETA General daraufhin weiter mit Geräten für den indischen Verkauf. 2018 gründete FGL die Fujitsu General (India) Private Limited, 2019 kündigte sie das Abkommen mit ETA General und übernahm das Geschäft ab 2020 in eigene Regie. Nun wollte ETA General den Streit vor ein Schiedsgericht bringen und berief sich auf die Schiedsklauseln aus den Verträgen von 1999. Justice P.T. Asha wies das bereits im September 2023 zurück, eine Division Bench unter den Justices P. Velmurugan und K. Govindarajan Thilakavadi bestätigte dies nun: Die Kaufaufträge von 2019 und die Rechnungen seien unabhängig von jenen alten Vereinbarungen, der group concept, jener juristische Trick, mit dem Konzerne ihre Schiedsklauseln wie ein Lasso über verbundene Firmen werfen, greife hier nicht. „The question of group concept cannot be brought…", begann der Satz im Urteil, und an dieser Stelle hört die Höflichkeit auf.
Drei Akten, eine Stadt. In Madras wird also im April 2026 aufgeräumt, sortiert, abgezeichnet. Direktoren treten zurück, ohne daß die Firma verschwindet; Filme werden freigegeben, indem man ihnen ein Konto gibt; Konzerne verlieren den Streit um neunzehn Millionen, weil ein Richter die alten Verträge nicht mit den neuen Rechnungen verwechseln wollte. Es ist, wenn man es genau nimmt, ein Lehrstück über das, was Recht kann und was es nicht kann: Es kann Namen aus Verfahren streichen, Fristen setzen und Verträge voneinander trennen. Was es nicht kann, ist das Schweigen derer erklären, die zugesehen haben, als die Erklärungen fehlten, als die Werke schlossen, als die Kameras ungedreht blieben. Männer lächeln, während sie unterschreiben. Das hat sich seit Genf nicht geändert. Und Handschuhe trägt man am besten bei der Lektüre solcher Akten — nicht der Kälte wegen, sondern weil man sie anschließend ungern wieder ausziehen möchte.