Sulur, 819 Seiten, und kein Wort für das Mädchen
Man hat mich einmal gefragt, was mich an Institutionen am meisten beunruhige. Ich antwortete damals, in einem anderen Leben, das lange vor dieser Spalte lag: dass die Maschinerie so zuverlässig funktioniert, dass man beinahe vergisst, wofür sie da ist. Heute Morgen, am Rande einer Nachricht aus Coimbatore, fällt mir dieser Satz wieder ein. Denn 819 Seiten, sagt man uns, umfasst die Anklageschrift im Fall des Mädchens von Sulur. Zehn Jahre war es alt, als K. Karthi, fünfunddreißig, es am einundzwanzigsten Mai dieses Jahres aus seiner Nachbarschaft in Pallapalayam auf ein Motorrad hob. Schokolade, sagt die Anklage, habe er ihm versprochen. Schokolade, der Preis für ein Kind. Dann fuhr er es zu dem Land am Ufer des Kannampalayam-Tanks, und dort geschah, was geschah.
Die 819 Seiten, die das Gericht am vergangenen Donnerstag den beiden Angeklagten aushändigte — Karthi, dem Fünfunddreißigjährigen, und R. Mohan, dem Einunddreißigjährigen, beide aus demselben Ort, in dem das Mädchen lebte, in dem es spielte, in dem es verschwand —, diese 819 Seiten werden nun, mit zusätzlicher Frist, gewälzt, gelesen, paraphrasiert, zerpflückt von Anwälten, die im Auftrag eines Rechtssystems arbeiten, das ich, hätte ich es nicht mit eigenen Augen gesehen, nicht für möglich gehalten hätte. 104 Zeugen hat die Staatsanwaltschaft geladen. 104. Für ein Kind.
Am Montag, dem fünfzehnten Juni, hat Richterin T. Bagavathiammal am Sondergerichtshof für POCSO-Fälle in Coimbatore die Anklagepunkte verlesen. Karthi werden Straftaten nach den Abschnitten 61(2)(a), 140(1), 140(4), 103(1), 238(a), 127(2) und 65(2) der Bharatiya Nyaya Sanhita zur Last gelegt, dazu Punkte des POCSO-Gesetzes, die zu zitieren mir die Übersetzung ersparen möge, weil das, was sie bezeichnen, jenseits jeder Übersetzung liegt. Mohan, der zweite Angeklagte, war mit Karthi vor und nach der Tat in Kontakt, schwieg und führte die Polizei in die Irre. So steht es in den 819 Seiten. Schweigen, sagt das Gesetz, ist in solchen Fällen eine eigene Form des Tuns. Das ist eine sehr alte Wahrheit, und sie bleibt wahr, auch wenn sie in einem neuen Gesetzbuch steht.
Was mich an dieser Geschichte nicht überrascht — überraschen kann mich hierzulande nur noch sehr wenig, und Indien gehört zu den Ländern, die mich am konsequentesten eines Besseren belehren —, das ist die Maschinerie selbst. Ein Kind wird entführt, sexuell missbraucht, ermordet. Die Polizei ermittelt. Die Anklage wird vorbereitet. Am zweiten Juni, noch vor der Anklageerhebung, wird im Zentralgefängnis von Coimbatore eine Gegenüberstellung durchgeführt; Karthi wird neben anderen Männern aufgereiht, zwei Augenzeugen identifizieren ihn. Am zehnten Juni wird die Anklageschrift eingereicht. Am elften werden Kopien an die Angeklagten ausgehändigt, unter dichter Polizeibewachung in den kombinierten Gerichtskomplex von Coimbatore eskortiert. Am zwölften bitten diese um zusätzliche Zeit — man stelle sich vor: zusätzliche Zeit, um zu lesen, was einem zehnjährigen Mädchen genommen wurde. Die Richterin gewährt sie. Am fünfzehnten werden die Anklagepunkte verlesen. Am sechzehnten, einem Dienstag, wird die Liste der Zeugen erwartet; der Beginn der Beweisaufnahme kündigt sich an. Special Public Prosecutor K. R. Sankaran ist benannt. Pflichtverteidiger des Legal Aid Defence Counsel-Systems sind anwesend. Das Verfahren, sagt man uns, werde zügig voranschreiten.
Zügig. Das Wort steht in jedem Bericht über Fälle wie diesen, und es ist immer, immer ein Euphemismus. Nicht für die Beschleunigung — die gibt es, und sie ist notwendig, und man soll sie nicht geringschätzen in einem Land, dessen Gerichtssäle chronisch ersticken unter der Last ihrer eigenen Akten. Nein, das Wort ist ein Euphemismus für diejenigen, die das Verfahren beobachten, die lesen, was sie lesen können, und das Übrige als Maschinerie akzeptieren, als wäre die Maschinerie das Heilmittel, nicht das Symptom.
Hinter dem Vorhang — und ich versichere Ihnen, es gibt immer einen Vorhang, in jedem Verfahren, in jedem Staat — spielen sich die wahren Szenen ab. Sie spielen sich in Pallapalayam ab, in den Häusern, in denen das Mädchen zuletzt gesehen wurde. Sie spielen sich in den Köpfen der 104 Zeugen ab, die nun vor Gericht erscheinen werden, jeder mit seiner eigenen Erinnerung, seiner eigenen Scham, seiner eigenen Berechnung, was er sagen darf und was er verschweigen muss. Sie spielen sich in der Sprache ab, in der ein Dokument, das vom Verschwinden eines Kindes handelt, als 819-seitige Akte firmiert, als sei es ein literarisches Werk, ein Monument der Bürokratie, ein Triumph der Sorgfalt. Es ist eine Akte, ja. Es ist eine Anklage. Es ist auch das Eingeständnis, dass etwas geschah, was keine Akte fassen kann.
Ich habe in einem früheren Beruf gelernt, dass jedes Dokument, so sorgfältig es auch formuliert sein mag, nur das enthält, was die Beteiligten bereit waren hineinzuschreiben — und niemals das, was hätte hineingehört. 819 Seiten, Richterin Bagavathiammal, Staatsanwalt Sankaran, Pflichtverteidiger und Polizisten, die unter engmaschiger Sicherheit in den Gerichtskomplex eskortiert werden, das sind die Unterzeichner dieses Dokumentes. Was nicht hineingeschrieben steht, ist ein zehnjähriges Mädchen, das nach Schokolade gefragt hat.
Aber es steht ja doch drin. Auf jeder Seite. Zwischen den Paragrafen. In den Pausen der Zeugenaussagen. In dem Schweigen, das 819 Seiten lang verwaltet, katalogisiert, paraphrasiert und schließlich in ein Urteil übersetzt werden wird.
Und ich sitze hier, trage meine Handschuhe, und schreibe es auf, weil es sonst niemand täte.