Doppelte Freiwilligkeit gestrichen: Der Staat ruft, und der Reservist muss kommen
Am ersten Juli wurde im Bendlerblock ein Gesetz auf den Weg gebracht, das eine jahrzehntelange Gepflogenheit beendet. Das „Reservestärkungsgesetz" tritt voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft. Künftig können ehemalige Soldaten der Bundeswehr zu Reservedienstleistungen herangezogen werden, ohne dass sie selbst oder ihr Arbeitgeber zustimmen müssen. Das Prinzip, das damit fällt, hieß „doppelte Freiwilligkeit" – eine doppelte Hürde, die den Staat zwang, erst den Betroffenen und dann seinen Brotgeber zu überzeugen, bevor er auf einen Reservisten zurückgreifen durfte.
Die Bundeswehr ist chronisch unterbesetzt, und das ist kein Zufall, sondern über Jahrzehnte politisch gewollt. Aus den einst 495.000 Soldaten der Jahre 1985 bis 1987 wurden in Zehnjahresschritten jeweils rund 100.000 weniger. 1993 waren es noch 399.000, 2003 dann 284.000, 2013 nur noch 184.000 – im selben Jahr wurde die Wehrpflicht ausgesetzt. Heute sind es 186.000. Die Einsätze „out of Area" – auf dem Balkan ab 1995, in Afghanistan bis 2021, in Mali bis 2023 – änderten an der schrumpfenden Personaldecke nichts. Erst der Überfall Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 wurde zum Weckruf. Drei Tage später sprach Kanzler Olaf Scholz von einer „Zeitenwende".
Das Ziel, das die Regierungen Scholz und Merz der Nato zugesagt haben, liest sich ambitioniert: Bis 2035 soll die Truppe 460.000 Mann stark sein – 260.000 aktive Soldaten und 200.000 einsatzbereite Reservisten. Wie das erreicht werden soll, ist bislang offen. Verteidigungsminister Boris Pistorius hatte zuvor ein Modell eines „Neuen Wehrdienstes" mit Fragebogenaktion und Pflichtmusterung vorgeschlagen und ein Wehrdienst-Modernisierungsgesetz auf den Weg gebracht. Ob dieses Konzept trägt, wird sich erst noch zeigen müssen.
Per Soldatengesetz ist jeder ehemalige Soldat der Bundeswehr automatisch Reservist – sofern er seinen Dienstgrad nicht durch eine unehrenhafte Entlassung verloren hat. Deutschland verfügt damit über einen Pool von rund 860.000 Reservisten. Aus diesem Bestand soll künftig schneller und verlässlicher geschöpft werden. Die bisherigen Regelungen seien zu kompliziert, zu bürokratisch und zu langsam, so die Begründung der Bundesregierung.
Das Gesetz soll die Regelungen für Reservedienste vereinfachen und übersichtlicher machen – so steht es im Entwurf. Was das in der Praxis heißt, wie viele Reservisten tatsächlich herangezogen werden, für welche Einsätze und mit welchen Fristen, darüber schweigt der Text bislang. Klar ist nur: Die Schwelle, ab der der Staat einen früheren Soldaten reaktivieren darf, sinkt deutlich.
Die Verschiebung ist technisch ein Federstrich im Gesetzblatt, politisch aber ein deutliches Signal. Für den Staat bedeutet das neue Instrument einen Machtzuwachs: Er kann auf Personal zurückgreifen, ohne erst Überzeugungsarbeit leisten zu müssen. Die Arbeitgeber verlieren ein Vetorecht, das ihnen bislang erlaubte, Freistellungen für Übungen und Einsätze zu verweigern. Für die Betroffenen heißt das: Sie müssen künftig mit einer Vorladung rechnen, gegen die es kein Veto mehr gibt – weder von ihnen selbst noch von der Firma, die ihr Gehalt zahlt.
Die Bundesregierung spricht von einer besseren, schnelleren und verlässlicheren Verfügbarkeit der Reserve. Eine Wiederkehr der alten Wehrpflicht, wie sie zwischen 1957 und 2011 bestand, ist das ausdrücklich nicht. Aber die Grauzone zwischen freiwilligem Dienst und staatlichem Zugriff wird mit dem neuen Gesetz schmaler. Die Frage bleibt: Wer kontrolliert dieses Instrument? Wer profitiert, wer zahlt den Preis? Das ist die Frage, die nach jedem Gesetz gestellt werden muss, das die Waage zwischen Bürger und Staat neu justiert.
Antwort gibt das Bundesgesetzblatt. Die Drähte summen weiter.