Er hätte nicht sterben müssen
Die Tür war verschlossen. Nicht abgeschlossen, nicht verriegelt — nur verschlossen, wie man Bürotüren verschließt, wenn man nicht gestört werden will. Dahinter, in Zelle 14, lag Fadl K. Er war 34, gelernter Elektriker aus Damaskus, seit drei Monaten im Aufnahmezentrum der Landesdirektion, weil sein Asylverfahren in eine Zwischenphase geraten war. Er hatte einen gültigen Aufnahmebescheid. Er hatte keine Vorstrafen. Er hatte einen Psychologen gebeten, ihn zu sehen.
Er hatte siebenmal gebeten.
Das ist der Satz, der in keiner offiziellen Stellungnahme auftaucht. Sieben dokumentierte Bitten um ein Gespräch. Sieben Vermerke im hauseigenen System. Sieben Einträge, die später, viel später, von einer internen Prüfstelle rekonstruiert werden mussten, weil sie im Vorgangsordner der zuständigen Abteilung schlicht nicht auftauchten. Sieben Bitten, an sieben verschiedenen Tagen, gerichtet an sieben verschiedene Stellen.
Die erste Bitte erfolgte am elften Tag seines Aufenthalts. Sie wurde vom Nachtdienst in das elektronische System eingetragen und am folgenden Morgen vom zuständigen Sachbearbeiter gesehen. Es gibt einen Haken. Es gibt keine Reaktion. Am 19. Tag die zweite Bitte, diesmal schriftlich, in einem Brief, der in einem Aktenordner landet, der nach Auskunft einer Mitarbeiterin „irgendwann einmal" an die psychosoziale Abteilung weitergeleitet werden sollte. Wird er nicht.
Am 27. Tag ein Telefonat mit einem ehrenamtlichen Dolmetscher, der den Mann abends im Aufenthaltsraum trifft und der Stationsleitung mitteilt, der Untergebrachte zeige Anzeichen einer akuten Krise. Die Stationsleitung notiert: „Patient ist unruhig." Die psychosoziale Abteilung wird nicht informiert.
Am 34. Tag der vierte Versuch. Am 41. Tag der fünfte. Am 48. Tag der sechste. Am 55. Tag der siebte. Drei dieser Bitten werden in den täglichen Rapport aufgenommen. Eine wird im Wochenbericht erwähnt. Eine erscheint in einem anonymisierten Controllingbericht der Behörde an das übergeordnete Ministerium, mit dem Vermerk: „Keine Auffälligkeiten."
Fadl K. starb am 61. Tag.
Die Obduktion, deren vorläufiges Ergebnis mir vorliegt, spricht von Suizid unter dem Einfluss einer schweren, vorbestehenden psychischen Erkrankung. Die Erkrankung war bekannt. Sie war in seinem Aufnahmegespräch dokumentiert, am 14. Tag seines Aufenthalts, von einem Arzt der Erstaufnahme, der ausdrücklich auf eine notwendige psychiatrische Anschlussbehandlung hingewiesen hatte. Diese Anschlussbehandlung fand nicht statt.
Was stattfand: ein Bett in einer Mehrbettzelle, täglich drei Mahlzeiten, wöchentlich eine Stunde Hofgang, monatlich ein Gespräch mit einem Sachbearbeiter über das Asylverfahren. Keine Psychologin. Keine Medikation. Keine Supervision für das Wachpersonal, das in einer internen Befragung angab, „der Mann habe sich eigentlich normal verhalten, nur etwas still".
Ich kenne das Schweigen. Ich habe es gehört, immer wieder, in Räumen, in denen Menschen eingesperrt werden und niemand fragt, wie es ihnen geht. Es ist das Schweigen einer Verwaltung, die nicht wissen will, was in den Räumen passiert, für die sie zuständig ist. Es ist das Schweigen eines Systems, das Schutz bieten soll und stattdessen wegschließt.
In diesem konkreten Fall haben sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über einen Zeitraum von fast acht Wochen Hinweise erhalten. Sieben. Sie haben nicht gehandelt. Nicht aus Böswilligkeit. Nicht aus Vorsatz. Sondern weil das Verfahren keine Handlung vorsah. Weil das Formular keinen Haken für „psychische Krise" enthielt. Weil die psychosoziale Abteilung seit acht Monaten unbesetzt war und niemand die Ausschreibung für Nachfolge beschleunigt hatte. Weil der Wachdienst in der Nachtschicht nur zu zweit war und keine Zeit hatte, sich mit einem „unruhigen" Mann zu beschäftigen. Weil das System so gebaut war.
Es war so gebaut.
Die unmittelbaren Konsequenzen: ein leeres Bett in Zelle 14, ein abgesagtes Asylverfahren, ein Leichnam, der in ein Herkunftsland überführt wird, mit dem er seit sechs Jahren keinen Kontakt mehr hatte. Eine Familie, die nicht erfährt, warum. Eine Mitarbeiterin, die zwei Wochen später kündigt. Ein Stationsleiter, der versetzt wird. Eine Pressemitteilung, die von einem „tragischen Einzelfall" spricht.
Die langfristigen Konsequenzen sind noch nicht absehbar, aber sie sind bereits sichtbar. Drei weitere Untergebrachte haben in den vergangenen sechs Wochen in der Einrichtung Suizidversuche unternommen. Die Zahl ist intern, sie taucht in keinem Jahresbericht auf. Eine ehrenamtliche Initiative, die seit zwei Jahren psychologische Erstgespräche in der Einrichtung anbietet, hat angekündigt, ihre Arbeit im kommenden Monat einzustellen, weil die Behörde die Zugangsgenehmigung nicht verlängert hat. Die unbesetzte Stelle in der psychosozialen Abteilung ist weiterhin unbesetzt.
Ich sitze an einem Schreibtisch. Vor mir liegt ein Ausdruck des internen Prüfberichts. Er ist 47 Seiten lang. Er trägt den Titel „Sachverhaltsdarstellung". Auf dem Titelblatt, in der rechten oberen Ecke, ein Stempel: „Vertraulich. Nicht für die Öffentlichkeit bestimmt."
Ich bestimme das nicht.
Er hätte nicht sterben müssen. Sieben Bitten, sieben Tagebücher, sieben Aktenzeichen, siebenmal hätte irgendjemand aufstehen können. Niemand stand auf.
Unter dem Schreibtisch steht ein kleiner Koffer. Ich habe ihn immer dabeigehabt, seit ich anfing, über diese Geschichten zu schreiben. Man weiß nie, wann man gehen muss.