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Vier Billionen Pfund Schaden — Gemessen woran eigentlich?

16. Juli 2026 — — — Prof. Kessler

Die britische Oppositionsführerin Kemi Badenoch hat angekündigt, eine Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag anzufechten, die Großbritannien mit Klimaschäden in Höhe von vier Billionen Pfund belasten könnte. Es handelt sich um ein beratendes Gutachten zu den Klimaverpflichtungen der Mitgliedstaaten.

Vier Billionen Pfund. Ich notiere die Zahl, weil sie zu schön ist, um wahr zu sein. In dreißig Jahren Forschung habe ich gelernt: Je größer die Zahl, desto dünner die Rechnung. Sie fällt vom Himmel, ohne dass jemand die Krater erklärt. Ich paffte an meiner Pfeife, schob das Manuskript beiseite und las weiter.

Was steht tatsächlich im Raum? Der Internationale Gerichtshof hat ein beratendes Gutachten veröffentlicht, das die Pflichten von Staaten zum Klimaschutz auslegt. Badenoch warnt, eine Anerkennung dieser Auslegung könne Großbritannien zwingen, seine Öl- und Gasvorkommen in der Nordsee unangetastet zu lassen und Entschädigungen an Entwicklungsländer zu zahlen — für Kohlendioxidemissionen, die bis in die Anfänge der Industrialisierung zurückreichen. Die Denkfabrik Policy Exchange, namentlich Professor Richard Ekins, sieht darin eine Grundlage für weitreichende Klagen gegen London.

Ich bin kein Jurist. Ich bin Wissenschaftler. Aber die Zahl interessiert mich. Vier Billionen Pfund entsprechen etwa dem Anderthalbfachen der jährlichen Wirtschaftsleistung Großbritanniens. Wer immer diesen Betrag in den Raum stellt, schuldet der Öffentlichkeit eine Rechnung. Eine Rechnung braucht drei Dinge: einen klaren Schaden, eine klare Ursache und einen klaren Bewertungsmechanismus.

Beginnen wir beim Schaden. Die Klage richtet sich gegen Emissionen, die sich seit dem späten achtzehnten Jahrhundert in der Atmosphäre akkumuliert haben. Jedes Molekül Kohlendioxid verteilt sich innerhalb weniger Jahre gleichmäßig über den Globus. Das ist keine Meinung, das ist Physik. Das CO2, das 1850 aus einer Dampfmaschine in Manchester aufstieg, treibt heute die Temperatur in jedem Breitengrad. Großbritannien trägt — je nach Schätzung — einen geringen einstelligen Prozentsatz der historischen Emissionen.

Nun die Ursache. Die atmosphärische Konzentration von CO2 ist von etwa 280 ppm vor der Industrialisierung auf über 420 ppm heute gestiegen. Der Anstieg korreliert mit der globalen Mitteltemperatur. Diese Korrelation ist vielfach belegt, robust, Gegenstand von sechs Berichten des Weltklimarats. Aber Korrelation ist keine Zuordnung im juristischen Sinn. Welcher Anteil eines konkreten Schadens — ein überflutetes Reisfeld, ein gesunkener Ernteertrag in einem bestimmten Jahr — ist auf Emissionen aus einem bestimmten Land in einem bestimmten Jahrzehnt zurückzuführen? Hier beginnt das Reich der Modelle, der Annahmen, der Parameter, die ein Forscherteam nach Belieben justieren kann. Attribution Science nennt sich das. Ich nenne es Wettervorhersage rückwärts, mit deutlich weniger Daten.

Und schließlich der Mechanismus. Wie bewertet man monetär einen Temperaturanstieg, der sich über zweihundert Jahre in einer durchmischten Atmosphäre vollzogen hat? Wer legt den Zinssatz fest? Wer diskontiert künftige Schäden auf heute? Es gibt keinen naturwissenschaftlich begründbaren Umrechnungskurs. Es gibt nur Konventionen, und jede Konvention ist verhandelbar.

Die Zahl vier Billionen ist also keine Messung. Sie ist eine Größenordnung, die Aufmerksamkeit erzeugt. Sie füllt Zeitungen, mobilisiert Abgeordnete, liefert Thinktanks Stoff für Berichte. Aber sie steht am Ende einer Kausalkette, die aus drei dünnen Fäden besteht: diffuser Schaden, verteilte Verursachung, konventionelle Bewertung. Reißen Sie einen dieser Fäden, hängt die Zahl in der Luft.

Man mag das politisch unerquicklich finden. Ich finde es methodisch unredlich. Ein Verfahren, das eine Entschädigung in dieser Größenordnung anstrebt, ohne den Klägern die Beweislast für jeden einzelnen Schadensposten aufzuerlegen, hat keine Naturwissenschaft im Rücken — es hat eine Auslegung, die sich als Naturwissenschaft verkleidet.

Badenoch hat recht, wenn sie die Bindungswirkung des Gutachtens bestreitet. Ein beratendes Gutachten ist kein Urteil; seine Anrufung erfolgt freiwillig, seine Anwendung bleibt Sache der Mitgliedstaaten. Sie hat Unrecht, wenn sie suggeriert, die britische Wirtschaft stehe vor dem Aus. Wirtschaften stehen nicht vor dem Aus, weil ein Gericht in Den Haag einen Satz schreibt. Sie stehen vor dem Aus, weil Investoren sich zurückziehen, weil Versicherungen nicht mehr zahlen, weil Märkte Risiken anders bewerten als Politiker.

Die interessantere Frage ist nicht, ob Großbritannien vier Billionen zahlen muss. Diese Zahl wird in der genannten Form nie gezahlt. Die interessantere Frage ist, wer in den kommenden Jahren die Methode festlegt, nach der die Atmosphäre in Büchern geführt wird — und wer dann die Bücher prüft.

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