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Gutachter schwenkt um — die Akte schweigt

21. Juli 2026 — — — Ada Voss, auf Sendung

Syracuse, New York. Die Stadt trägt zwei Stimmen in sich, und beide sprechen über denselben Mann. Anthony Broadwater saß jahrelang hinter Gittern für eine Vergewaltigung, die der Autorin Alice Sebold zugefügt worden sein soll. Der zuständige Bezirksstaatsanwalt William Fitzpatrick riss das Urteil vor etwa fünf Jahren ein — mit deutlichen Worten über das Versagen seiner eigenen Behörde, die einst angeklagt hatte.

Heute klagt Broadwater auf Schadensersatz für die verlorenen Jahre. Die Stadt und der Bezirk Onondaga wehren sich vor dem Zivilgericht. Und mitten in diesem Verfahren sitzt ein Mann, der seine Meinung gewechselt hat wie ein Funker die Frequenz — ohne zu erklären, warum.

Bennett Gershman, Professor für Recht an der Pace University, ist der bezahlte Sachverständige der Verteidigung, also der beklagten Stadt und des beklagten Bezirks. Im Dezember 2025 reichte er ein Gutachten ein: Die damaligen Staatsanwälte hätten sich „keines Fehlverhaltens schuldig gemacht". Knapp ein Jahr zuvor hatte er ProPublica noch etwas ganz anderes gesagt. Die Anklage sei „konstruiert" gewesen, erklärte er damals — „die schlimmste Art von staatsanwaltlichem Fehlverhalten, wenn der Ankläger Schuld erst erschafft". Er sprach von „Tyrannei".

Auf die Frage, was geschehen sei, sagt Gershman heute: „Die Fakten" seien „komplexer" und „nuancierter", als er ursprünglich angenommen habe. Welche Fakten das sind, welche Beweise er geprüft hat, welche Akte er gelesen hat — darüber schweigt das vorliegende Gutachten. Die Anwälte beider Seiten wollten sich nicht äußern. Auch hier: Stille auf der Leitung.

Es bleibt die Frage nach dem Werkzeug. Ein Sachverständiger, der öffentlich das eine sagt und vor Gericht das andere, ist kein neues Phänomen. Aber dieser Fall liegt offen wie ein offener Stromkreis. Was hat Gershman gesehen, das wir nicht sehen? Eine neue Akte? Ein forensisches Gutachten, das ProPublicas ursprüngliche Recherche ergänzt? Einen Zeugen, der damals nicht aussagen durfte? Ein digitales Beweismittel, das erst nachträglich ausgewertet wurde? Wir wissen es nicht. Die einzige Quelle, die uns vorliegt, schweigt an dieser Stelle — und dieses Schweigen ist die Nachricht.

Zwei externe Beobachter kommentieren den Vorgang, beide nicht in den Fall eingebunden. Stephen Gillers, emeritierter Professor für Ethik an der NYU School of Law, sagt: Es sei zwar „kein ethischer Verstoß, seine Meinung zu ändern". Aber der Schwenk sei „eine Blamage" und werde „seine Glaubwürdigkeit untergraben". Eine mögliche Jury werde fragen, was er wirklich glaubt.

Rebecca Roiphe, Professorin an der New York Law School für Strafrecht und Ethik, nennt es „seltsam", dass jemand „so deutlich formuliert öffentlich spricht und dann als Sachverständiger eine Position für eine der Parteien einnimmt". Sie sagt: Kommentatoren sollten mit Neutralität beginnen. Sachverständige hingegen seien ihrer Natur nach parteiisch. „Es wird verwirrend", sagt sie, „wenn man beides tut."

Was in diesem Bild fehlt, ist nicht Spekulation. Es ist die Infrastruktur der Wahrheit selbst. Welcher neue Beweis, welches Dokument, welche technologische Auswertung hat Gershman den Sinneswandel ermöglicht? ProPublica hat nach eigenen Angaben eine tiefgehende Untersuchung des Originalverfahrens veröffentlicht. Sie liegt uns nur in Ausschnitten vor. Ob dort der Schlüssel liegt, ob ein dort beschriebenes Beweismittel die Grundlage des neuen Gutachtens bildet — wir können es nicht prüfen. Die Quellenlücke ist der eigentliche Befund.

Die Stadt Syracuse kämpft weiter gegen die Klage. Der Bezirk Onondaga kämpft weiter. Broadwater kämpft weiter. Und ein Sachverständiger hat seine Frequenz gewechselt, ohne offenzulegen, auf welcher Welle er jetzt sitzt und woher das Signal kam.

Ada Voss hört zu. Die Drähte summen. Aber diesmal kommt die Botschaft nicht klar herein.

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