Kaliforniens zwei Säle verhandeln über die Rechte Minderjähriger im Netz
Die Drähte summen. In Kalifornien stehen zwei Gerichtssäle, und in beiden steht dieselbe Frage auf der Anklagebank: Wer bestimmt, welche Rechte ein Kind im Netz hat?
Was dort verhandelt wird, ist mehr als ein einzelnes Verfahren. Es ist ein Aufeinandertreffen dreier Gewalten — Eltern, Gesetzgeber, Konzerne — um die Bildschirme der Jüngsten. Und es ist die Frage nach einer neuen Form der Obhut: der digitalen.
Die Fakten, soweit sie gesichert sind: Ein Rechtsstreit über Minderjährige und ihre Nutzung sozialer Medien ist im Gange. Zwei Gerichtssäle in Kalifornien sind darin verwickelt. Mehr lässt sich aus den vorliegenden Quellen mit Verlässlichkeit nicht sagen. Die Verfahren befinden sich in einem frühen Stadium. Was an Argumenten, Zeugen und Schriftsätzen noch kommt, lässt sich nur ahnen.
Doch die Richtung ist klar. Es geht um Vorwürfe, die das Verhältnis zwischen jungen Nutzern und den Plattformen, auf denen sie ihre Tage verbringen, grundsätzlich neu vermessen wollen. Es geht — so hört man aus den Akten — um Mechanismen, die Aufmerksamkeit binden, um Inhalte, die nicht für Kinderaugen gemacht sind, und um die Frage, ob Sucht ein Konstrukt des Designs ist. Wer designt, der trägt Verantwortung — so lautet, vereinfacht, die Position der einen. Die andere Seite antwortet: Wir sind nur die Leitung. Was durch sie fließt, bestimmen andere.
Die Kläger sind Eltern. Die Beklagten sind Plattformen — jene Konzerne, deren Geschäftsmodell auf Reichweite und Verweildauer beruht. Wer Reichweite bei Minderjährigen macht, der macht Umsatz. Das ist keine Verschwörungstheorie. Das ist Bilanzrechnung.
Was die Gerichte entscheiden werden, weiß niemand. Die Akten sind frisch. Die Schriftsätze werden noch gewechselt. Die Frage, ob die beiden Verfahren parallel laufen, ob eines das andere präjudiziert, ob sie zu einem gemeinsamen Strang verflochten werden — all das ist derzeit offen. Die Quellen, die mir vorliegen, lassen keine präziseren Angaben zu. Was bleibt, ist die Gewissheit, dass verhandelt wird.
Dass zwei Säle in Kalifornien tagen, ist dabei kein Zufall. Der Bundesstaat hat sich in den vergangenen Jahren zum Zentrum der Auseinandersetzung zwischen Tech-Aufsicht und Bundesrecht entwickelt. Hier sitzen die Kläger, hier sitzen die Verteidiger, hier werden die Akten verfasst, die später in anderen Bundesstaaten als Vorlage dienen könnten — oder als Gegenbeispiel.
Ich übersetze die Drähte seit langem. Telegraph, Funk, Radar. Jede neue Welle brachte eine neue Form von Macht. Damals kontrollierte der Sender die Botschaft. Heute kontrolliert die Plattform den Algorithmus. Das ist kein großer Unterschied. Es ist nur eine höhere Frequenz.
Frauen in diesem Beruf — das war 1937 keine Selbstverständlichkeit. Ich weiß das. Ich schreibe trotzdem. Damals hieß es: Die Technik gehört den Männern. Heute heißt es: Die Technik gehört den Konzernen. Die Parallele ist mir nicht entgangen. Wer ein Werkzeug nicht versteht, der versteht auch nicht, wer es in der Hand hält.
Die Frage, die diese Verfahren beantworten müssen, ist deshalb keine rein juristische. Sie lautet: In wessen Händen liegt die Kindheit im Netz? In den Händen der Eltern, die das Gerät kaufen und das WLAN einrichten? In den Händen der Gesetzgeber, die ein Mindestalter festlegen und Bußgelder verhängen? Oder in den Händen der Konzerne, deren Code Tag und Nacht entscheidet, was ein Kind zu sehen bekommt?
Drei Gewalten. Keine hat bisher eine klare Antwort geliefert.
Die Eltern klagen. Sie berichten von Kindern, die nicht mehr schlafen, nicht mehr essen, nicht mehr reden. Die Konzerne antworten mit Jugendschutzfiltern, mit Altersprüfungen, mit Hinweisen, die niemand liest. Die Gesetzgeber verhandeln Entwürfe, die noch nicht in Kraft sind.
In der Zwischenzeit sitzen die Kinder vor den Bildschirmen. Sie warten nicht auf Urteile. Sie scrollen.
Die Terminal Tribune wird weiter zuhören. Die Drähte summen. Ich übersetze.